Doppelmiete Hartz4

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:46:00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelmiete Hartz4

Hallo,
wir hatten Mieter in unserer Wohnung die Hartz4 bezogen haben. Die Wohnung wurde direkt vom Job Center bezahlt. Kündigung ist Anfang August für Ende Oktober eingegangen. Soweit ist alles okay. Nun zahlt aber das Job Center diese 3 Monate nicht mehr, da die Mieter umgezogen sind und nun ein anderes Job Center zuständig ist, das natürlich die ausstehende Miete auch nicht zahlt, da den Mietern zuzumuten ist, eine Wohnung so zu suchen, dass keine Doppelmiete entsteht (anscheinend hat das ja nicht geklappt). Das neue Job Center hat nun vorgeschlagen mit den Mietern Ratenzahlung zu vereinbaren (monatlich ca. 50€, ausstehende Kaltmiete sind 1860€). Gibt es hierfür einen Vorlage wie so ein Vertrag aussieht?
kurze Zusatzinfo: die Kaution wurde komplett einbehalten um die an der Wohnung entstandenen Schäden zu beseitigen.

Lieben Dank vorab!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ja Mahnbescheid ;)

Nö, die können mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbaren (da wird denen das Geld direkt abgezogen), wenn die bei Ihnen nicht bezahlen, dann passiert erst mal gar nix.

Die sollen sich ein Darlehen beim JC aufnehmen, lassen Sie sich da auf nix ein, das gibt nur Arbeit und Ärger.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich würde schreiben:

Zitat:
Geehrte Damen und Herren vom Jobcenter,

eine Möglichkeit der Ratenzahlung besteht im vorliegenden Fall nicht. Ich schlage vor, dass Ihre Kunden bei Ihnen ein Darlehen aufnehmen und die Verbindlichkeiten hieraus direkt gezahlt werden, die Raten können dann mit Ihnen vereinbart werden.

MfG
der Vermieter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.06.2018 11:46:00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank! Der Text hört sich ja echt super an! Werde ich mal so ausführen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich würde die Ratenzahlung annehmen. 50€ im Monat ist doch besser als ein VB über 1800€, der aber leider uneinbringlich ist.
Wobei man idealerweise die Raten nimmt und sich einen VB holt.

-- Editiert von Akkarin am 20.10.2017 12:29

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich würde handeln wie oben beschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@AltesHaus:

Der Vermieter steht in keinerlei Rechtsbeziehung zum Jobcenter und ist nicht berechtigt und in der Position, für seine Ex-Mieter irgendwelche Anträge beim Jobcenter zu stellen. Streng genommen dürfte das Jobcenter ihm nicht einmal antworten.

@Kerspet:

Es wäre Sache der Ex-Mieter gewesen, rechtzeitig die Übernahme der Doppelmieten beim Jobcenter zu beantragen und ggf. gegen einen negativen Bescheid Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen. Ob Widerspruch und Klage erfolgversprechend gewesen wären, kann hier allerdings mangels Kenntnis der Gründe für den Umzug und die genauen Umstände nicht gesagt werden. Grundsätzlich ist die Übernahme von Doppelmieten aber durchaus möglich. Zuständig wäre dafür im Übrigen das alte Jobcenter.

Du selbst hast gegenüber dem Jobcenter keinerlei Handlungsmöglichkeiten.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter steht in keinerlei Rechtsbeziehung zum Jobcenter und ist nicht berechtigt und in der Position, für seine Ex-Mieter irgendwelche Anträge beim Jobcenter zu stellen.


Volle Zustimmung und wenn der Mieter diesen Antrag stellen würde, dann würde der Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden. Das Jobcenter ist keine Bank, bei der man Darlehen aufnehmen kann. Nur wenn es einen wichtigen Grund gab ohne Einhaltung der Kündigungsfrist umzuziehen, dann zahlt das Jobcenter ggf., wobei ich Zweifel habe, dass die Zahlung rückwirkend noch gewährt wird.

Zitat:
Gibt es hierfür einen Vorlage wie so ein Vertrag aussieht?


Was ist denn so schwierig daran, so einen Vertrag aufzusetzen? Eigentlich reicht ein schlanker Satz:

Der Mieter verpflichtet sich, die ausstehende Miete in Höhe von 1.860€ in monatlichen Raten in Höhe von 50€ beginnend mit dem 01.11.2017 zu zahlen.

-- Editiert von hh am 20.10.2017 13:48

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Der Vermieter steht in keinerlei Rechtsbeziehung zum Jobcenter und ist nicht berechtigt und in der Position, für seine Ex-Mieter irgendwelche Anträge beim Jobcenter zu stellen. Streng genommen dürfte das Jobcenter ihm nicht einmal antworten.


Das ist mir schon klar, ich ging jedoch davon aus, dass die Anfrage vom JC kam.

IdR sind diese Vereinbarungen nicht das Geld des Papiers wert auf dem sie stehen (sry).

Falls die Ex-MIeter das Schreiben an den Ex-Vermieter verfasst haben, dann würde ich diesen das ebenso schreiben, dann statt Liebes Jobcenter eben liebe Ex-Mieter. Der VM ist keine Bank, das JC ist durchaus fähig Darlehen zu gewähren.

Ich bleibe dabei, dass ich eine darlehensweise Zusage ablehnen würde.

Sollte es nicht anders möglich sein, würde ich MB beantragen, die Mieter darauf hinweisen dass sie diesen über sich ergehen lassen müssen, um hier wenigstens den Anspruch gesichert zu haben, wobei der VB dann genauso wenig wert sein dürfte die die Ratenvereinbarung, da ALGII.

Tut mir leid, sind leider die Erfahrungen die wir in den Jahren so gemacht haben.

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