Habe auch Ärger mit Vermieter. Wohne seit 23 Jahren in der Wohnung. Haus wurde 2020 verkauft. In dem Haus gibt es 10 Wohnungen. Alle " alten " Mieter sind nach Mieterhöhung freiwillig ausgezogen. Habe am 07/2021 Eigenbedarfs Kündigung erhalten, weil angeblich der 14 Jährige Sohn einziehen will, obwohl 5 Wohnungen leer stehen. Habe Widerspruch wegen Leerstand eingelegt. Dann war erst mal Ruhe. Die zweite Eigenbedarfskündigung kam am 01/2023 mit dem selben Grund, dass der GLEICHE Sohn einziehen möchte. Obwohl wieder Wohnung leer ist im Haus. Nochmal Widerspruch eingelegt. Und nun 05/2024 Räumungsklage erhalten. Meint Ihr der Vermieter kommt mit der Klage durch? Obwohl zum Zeitpunkt der Kündigung Leerstand war.
Danke für eure Antworten
Doppelte Eigenbedarfskündigung
21. Juni 2024
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Frage vom 21. Juni 2024 | 23:53
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 5x hilfreich)
Doppelte Eigenbedarfskündigung
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#1
Antwort vom 21. Juni 2024 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (123955 Beiträge, 40300x hilfreich)
ZitatMeint Ihr der Vermieter kommt mit der Klage durch? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatObwohl zum Zeitpunkt der Kündigung Leerstand war. :
Die gefallen ihm halt nicht ...
#2
Antwort vom 22. Juni 2024 | 00:05
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 5x hilfreich)
Was heißt denn " die gefallen im halt nicht " ? Die leerstehenden Wohnungen waren saniert und renoviert worden und haben auf neue Mieter mit überteuerten Mieten " gewartet ". Warum sollte der Sohn meine unrenovierte Wohnung bevorzugen wenn er doch was mit Fußbodenheizung, neuen Fenster und einer begehbaren Dusche beziehen kann.
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#3
Antwort vom 22. Juni 2024 | 00:10
Von
Status: Unbeschreiblich (123955 Beiträge, 40300x hilfreich)
ZitatDie leerstehenden Wohnungen waren saniert und renoviert worden und haben auf neue Mieter mit überteuerten Mieten " gewartet ". :
Oder sie waren schon lange vermietet / an künftige Mieter vergeben.
ZitatWarum sollte der Sohn meine unrenovierte Wohnung bevorzugen wenn er doch was mit Fußbodenheizung, neuen Fenster und einer begehbaren Dusche beziehen kann. :
Na z.B. weil der dort nicht das frisch sanierte wieder rausreißen muss, um seinen eigenen Geschmack von gutem Wohnumfeld zu verwirklichen.
#4
Antwort vom 22. Juni 2024 | 07:02
Von
Status: Lehrling (1321 Beiträge, 150x hilfreich)
ZitatDie zweite Eigenbedarfskündigung kam am 01/2023 mit dem selben Grund, dass der GLEICHE Sohn einziehen möchte. Obwohl wieder Wohnung leer ist im Haus. Nochmal Widerspruch eingelegt. Und nun 05/2024 Räumungsklage erhalten. Meint Ihr der Vermieter kommt mit der Klage durch? Obwohl zum Zeitpunkt der Kündigung Leerstand war. :
Schwer vorstellbar.
Es wird vermutlich alleine an der Begründung scheitern, dass man die Wohnung für den 14-jährigen (!!!) Sohn benötigt.
Und wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch andere Wohnungen zur Verfügung standen, dürfte es noch unglaubwürdiger werden...
Der Verdacht, dass man dich raus haben will, um die Wohnung zu sanieren und anschließend teurer zu vermieten, liegt hier einfach zu nahe.
-- Editiert von User am 22. Juni 2024 07:06
#5
Antwort vom 22. Juni 2024 | 10:16
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Der 14jährige Sohn, der mittlerweile nicht mehr 14 sein dürfte. Und teuer vermieten, obwohl Leerstand, weil zu teuer. Naja.
Aber ich würde mir einen Anwalt nehmen und mich wehren. Ist halt immer die Frage, was als nächstes kommt, wenn man gewinnt.
#6
Antwort vom 22. Juni 2024 | 11:21
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatDer 14jährige Sohn, der mittlerweile nicht mehr 14 sein dürfte. Und teuer vermieten, obwohl Leerstand, weil zu teuer. Naja. :
Original Text aus der Klage :
" Der Sohn wird volljährig und möchte sich etwas von seinen Eltern " abnabeln " und deshalb in die Wohnung der Beklagten einziehen. Er geht noch zur Schule, wird anschließend eine Ausbildung machen und langfristig seinen Lebensmittelpunkt in Aachen haben. Die Kläger bewohnen im selben Haus eine Wohnung direkt gegenüber der Wohnung der Beklagten, auf der selben Etage, und könnten so weiterhin ihren Sohn in all seinen Lebenslagen unterstützen. Die Kläger verfügen über keinen andren Wohnraum, dem sie ihren Sohn alternativ zur Verfügung stellen könnten. "
Das mit dem alternativen Wohnraum ist gelogen ,denn die Wohnung neben mir, wurde schon dreimal vermietet seit 2020.
ZitatAber ich würde mir einen Anwalt nehmen und mich wehren. :
Anwalt ist schon eingeschaltet.
ZitatIst halt immer die Frage, was als nächstes kommt, wenn man gewinnt. :
Was sollte den noch kommen?
#7
Antwort vom 22. Juni 2024 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (33944 Beiträge, 5862x hilfreich)
Das kannst du uns ja nach Ende des Verfahrens mitteilen. Es gibt viele Punkte, die zu beachten und zu bewerten sind. Und in #6 sogar schon zu lesen...ZitatMeint Ihr der Vermieter kommt mit der Klage durch? :
Warum sollte er und wie könnte er das bezahlen? Er will/soll so günstig wie du wohnen. Die Eltern nehmen von anderen Mietern teure Miete ein.Zitatwenn er doch was mit Fußbodenheizung, neuen Fenster und einer begehbaren Dusche beziehen kann. :
Der hätte in den 1. Beitrag gehört.ZitatOriginal Text aus der Klage : :
Das hätte auch oben hin gehört.ZitatAnwalt ist schon eingeschaltet. :
Dem Sohn wohl zu teuer. Der will auf Dauer preiswert wohnen. Warum sollten die Eltern ihm ne teure Wohnung vermieten, die er mit 18 noch nicht selbst bezahlen könnte.Zitatwurde schon dreimal vermietet seit 2020. :
Was willst du nun von einem Forum? Trost? Daumendrücken?
Zu wann sollst du raus?
Du könntest *vorsichtshalber* schon nachweisbar eine andere Wohnung suchen. uU zahlt der Vermieter dir was für den Umzug...
#8
Antwort vom 22. Juni 2024 | 13:30
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatDem Sohn wohl zu teuer. Der will auf Dauer preiswert wohnen. Warum sollten die Eltern ihm ne teure Wohnung vermieten, die er mit 18 noch nicht selbst bezahlen könnte. :
Von welchem Geld soll er denn die Miete zahlen, wenn er noch zur Schule geht?
ZitatWas willst du nun von einem Forum? Trost? Daumendrücken? :
Eine objektive Meinung, ob die Klage zu meinen Gunsten entschieden werden könnte.
ZitatZu wann sollst du raus? :
Kündigungsfrist war am 01/2024. Räumungsklage habe ich am 05/2024 erhalten.
Erste Eigenbedarfskündigung vom 14.07.2021 Kündigungsfrist 30.04.2022 danach passierte nichts.
Zweite Eigenbedarfskündigung vom 31.01.2023 Kündigungsfrist 31.01.2024
#9
Antwort vom 22. Juni 2024 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (123955 Beiträge, 40300x hilfreich)
ZitatVon welchem Geld soll er denn die Miete zahlen, wenn er noch zur Schule geht? :
Dann nennt sich "Unterhalt" - zu dem sind die Eltern durchaus verpflichtet, können ihn aber auch in beliebiger Höhe freiwillig gewähren.
ZitatDer Sohn wird volljährig und möchte sich etwas von seinen Eltern " abnabeln " und deshalb in die Wohnung der Beklagten einziehen. Er geht noch zur Schule, wird anschließend eine Ausbildung machen und langfristig seinen Lebensmittelpunkt in Aachen haben. :
Sehr gut formuliert.
Somit kann man - wenn der Sohne nach 6-12 Monaten wieder auszieht - Schadenersatzansprüche gut abwehren.
Kann ja keiner was dafür, dass die Abnabelung misslungen ist oder man keinen passenden Ausbildungsplatz vor Ort fand.
ZitatDem Sohn wohl zu teuer. Der will auf Dauer preiswert wohnen. :
Auch ein gutes Argument.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet Geld zu verbrennen. Er kann die teuren sanierten Wohnungen gewinnbringend vermieten und den Sohn in die alte ranzige Wohnung setzen.
ZitatWas sollte den noch kommen? :
Nun, die nächste Instanz zum Beispiel.
Fest steht der Vermieter will einen loswerden.
Welche Wege er dabei beschreitet, da da bleibt nichts weiter über als sich überraschen lassen.
ZitatEine objektive Meinung, ob die Klage zu meinen Gunsten entschieden werden könnte. :
Ja, können könnte es.
Ob es wird, weis man erst am Ende.
#10
Antwort vom 22. Juni 2024 | 19:19
Von
Status: Unbeschreiblich (33944 Beiträge, 5862x hilfreich)
Das kann dir doch egal sein und geht dich auch gar nichts an. Dein Vermieter kündigt dir wegen Eigenbedarf, weil sein jetzt volljähriger Sohn dort (günstiger) wohnen will/soll/könnte.ZitatVon welchem Geld soll er denn die Miete zahlen, wenn er noch zur Schule geht? :
Meine Meinung: Das denke ich eher nicht, oft genug läuft es auf einen Vergleich hinaus. Welche Gründe willst du denn für dich vorbringen?ZitatEine objektive Meinung, ob die Klage zu meinen Gunsten entschieden werden könnte. :
Und da solltest du spätestens ausziehen?ZitatKündigungsfrist war am 01/2024. :
Der Vermieter hat dir 1 Jahr Zeit gegeben, du aber willst es aussitzen. Deshalb klagt er nun...ZitatZweite Eigenbedarfskündigung vom 31.01.2023 Kündigungsfrist 31.01.2024 :
Ich empfehle nochmals: Geh vorsichtshalber jetzt auf Wohnungssuche und sammle Nachweise bei Ablehnung.
Das Gericht interessiert sich vermutlich sehr dafür.
#11
Antwort vom 22. Juni 2024 | 19:55
Von
Status: Junior-Partner (5228 Beiträge, 632x hilfreich)
ZitatUnd nun 05/2024 Räumungsklage erhalten. :
Du wirst ja wohl einen Anwalt konsultiert und dicht beraten lassen haben?
Ich tippe mal auf einen Räumungsvergleich am Ende.
#12
Antwort vom 22. Juni 2024 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (48368 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatDas mit dem alternativen Wohnraum ist gelogen ,denn die Wohnung neben mir, wurde schon dreimal vermietet seit 2020. :
Auch nachdem Dir gekündigt wurde?
Hat es in einer der anderen Wohnungen in dieser Zeit einen Mieterwechsel gegeben?
#13
Antwort vom 23. Juni 2024 | 00:50
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatAuch nachdem Dir gekündigt wurde? :
Hat es in einer der anderen Wohnungen in dieser Zeit einen Mieterwechsel gegeben?
Ja ,die Wohnung neben mir wurde in der Kündigungszeit neu vermietet. 08/2023 ist ein neuer Mieter eingezogen. Danach 05/2024 ist ein neuer Mieter eingezogen.
ZitatMeine Meinung: Das denke ich eher nicht, oft genug läuft es auf einen Vergleich hinaus. Welche Gründe willst du denn für dich vorbringen? :
1.Dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, denn nach der ersten Kündigung hatte der Sohn die Wohnung gar nicht mehr gebraucht, sonst wäre die Räumungsklage schon eher rein geflattert.
2. Es gibt ständig Mieterwechsel.
3. Der Vermieter besitzt 2 weitere Mehrfamilienhäuser mit 10 Mietparteien. Also 3 Häuser insgesamt x10 Wohnungen= 30 Wohnungen. Also Wohnungen hat der jede Menge.
ZitatIch empfehle nochmals: Geh vorsichtshalber jetzt auf Wohnungssuche und sammle Nachweise bei Ablehnung. :
Das Gericht interessiert sich vermutlich sehr dafür.
Habe 10 Vermieter angerufen und nach Wohnungsbesichtigung gefragt. 5 Wohnungen waren schon vergeben und 5 haben sich gar nicht erst zurück gemeldet.
#14
Antwort vom 23. Juni 2024 | 00:58
Von
Status: Unbeschreiblich (123955 Beiträge, 40300x hilfreich)
ZitatDass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, denn nach der ersten Kündigung hatte der Sohn die Wohnung gar nicht mehr gebraucht, sonst wäre die Räumungsklage schon eher rein geflattert :
Das ist ja mal eine sehr abenteuerliche These.
ZitatAlso Wohnungen hat der jede Menge. :
Und?
... naja der Anwalt wird das schon richten.
Zitat2. Es gibt ständig Mieterwechsel. :
Hat man dem Vermieter mitgeteilt, dass man eine der neuen teuren Wohnungen haben möchte?
#15
Antwort vom 23. Juni 2024 | 10:05
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatHat man dem Vermieter mitgeteilt, dass man eine der neuen teuren Wohnungen haben möchte? :
Es gibt die Anbietpflicht des Vermieters und nicht die Nachfragepflicht des Mieters. Der Vermieter hätte mich fragen müssen ob ich die Wohnung haben möchte, bevor er sie weiter vermietet.
#16
Antwort vom 23. Juni 2024 | 11:57
Von
Status: Junior-Partner (5228 Beiträge, 632x hilfreich)
ZitatHabe 10 Vermieter angerufen und nach Wohnungsbesichtigung gefragt. :
Nach der Kündigung vom 1/23 hat du nur bei 10 Wohnungen nachgefragt? Da würde ich tatsächlich mehr Zeit und Mühe inverstieren.
Ich hoffe du hast einen guten Anwalt und ein zuvorkommendes Gericht. Viel Erfolg.
#17
Antwort vom 23. Juni 2024 | 12:24
Von
Status: Unbeschreiblich (33944 Beiträge, 5862x hilfreich)
Tja, das ist aber keinerlei NACHWEIS.ZitatHabe 10 Vermieter angerufen und nach Wohnungsbesichtigung gefragt. :
Ich halte deine Gründe für wenig *brauchbar*. Du zeigst nur mit dem Finger auf andere. Es geht aber darum, dass du selbst dort wohnen bleiben willst.
Jetzt steht die R-Klage im Raum. Es ist doch ganz offensichtlich, dass du diese (nicht modernisierte??) Wohnung verlassen sollst. Die neuen Eigentümer haben andere Pläne als du. Die haben vermutlich ihren Anwalt mit der aktuellen EB-Kündigung und der R-Klage betraut. Die wollen ihrem Sohn nicht sonstwo eine ihrer Wohnungen anbieten, sondern genau dort bei sich gegenüber.
Hoffentlich kannst du das nachweisen, nicht auch nur behaupten. Und hoffentlich kannst du auch nachweisen, dass du natürlich sehr gern die Mietkosten für eine modernisierte Wohnung übernommen hättest.ZitatEs gibt die Anbietpflicht des Vermieters und nicht die Nachfragepflicht des Mieters. Der Vermieter hätte mich fragen müssen ob ich die Wohnung haben möchte, bevor er sie weiter vermietet. :
Lass es lieber deinen Anwalt machen...
#18
Antwort vom 23. Juni 2024 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (123955 Beiträge, 40300x hilfreich)
ZitatEs gibt die Anbietpflicht des Vermieters und nicht die Nachfragepflicht des Mieters. Der Vermieter hätte mich fragen müssen ob ich die Wohnung haben möchte, bevor er sie weiter vermietet. :
Eine Anbietpflicht besteht nur für Alternativwohnungen. Und kernsanierte Luxuswohnungen mit erheblich höheren Mieten sind keine Alternativwohnungen zur abgeranzten sanierungsbedürftigen Billigwohnung des gekündigten Mieters.
Will ein Mieter also Wohnungen die nicht unter Alternativwohnungen fallen, sollte er das durchaus mitteilen. Und auch entsprechende Bonität machweisen.
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