Hallo liebe Forengemeinde !
Folgende Situation liegt vor :
Bin Mieter. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Da ich bereits seit mehr als 5 Jahren in dem Haus wohne, beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters 6 Monate.
Ich habe vor 3 Wochen den Mietvertrag zum 31.10.2010 (ich weiß : hätte ich noch nicht machen brauchen, da noch viel Zeit ist) gekündigt, da ich zu dem Zeitpunkt eine neue Wohnung beziehen wollte. Jetzt hat sich aber ergeben, dass ich schon zum 01.06.2010 in die neue Wohnung kann.
Meine Frage : Kann ich jetzt im Februar noch fristgerecht zum 31.05.2010 die alte Wohnung kündigen (von den 3 Monaten her würde es ja passen) oder gilt die erste Kündigung und ich muss bis 31.10.2010 für die alte Wohnung weiterzahlen ?
Danke an alle, die mir nett und kompetent antworten
Stephan
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"Doppelte" Kündigung eines Mietvertrages
10. Februar 2010
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Frage vom 10. Februar 2010 | 19:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
"Doppelte" Kündigung eines Mietvertrages
#1
Antwort vom 10. Februar 2010 | 20:10
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 74x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert am 10.02.2010 20:13
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