Hallo in die Runde,
haben lt. Mietvertrag Nebenkosten lt. separater Anlage zu zahlen. In der Anlage stehen einige Positionen gemäß Art.27 Betriebskostenverordnung, soweit alles ok.
Nun will der Vermieter dauernd neue Kosten abrechnen, bisher haben wir alles abschmettern können. Es gibt zwar einen Paragraphen in unserem MV, der sagt, daß alle neu entstandenen Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, aber derartige Klauseln sind ja bekanntlich nicht rechtens.
Nun will er uns die Wartungskosten für die Heizungsanlage umlegen, die auch nicht in der Anlage stehen. Es gibt jedoch für Heizung etc. wieder einen Paragraphen im MV, der sagt, daß ebendiese Kosten umgelegt werden können.
Nun meine Frage:
Wenn die Abrechnung der Nebenkosten lt. Anlage im MV steht, können dann noch weitere Paragraphen quasi durch die Hintertür die Abrechnung nicht aufgelisteter NK ermöglichen ?
Oder ist es so wie ich denke, daß eine derartige Anlage, alle übrigen Klauseln nichtig macht?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
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"Mary"
Doppelte Nebenkosten??
5. Januar 2007
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Frage vom 5. Januar 2007 | 18:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Nebenkosten??
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 20:00
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 428x hilfreich)
Meines Wissens gibt es 3 Moeglichkeiten, die NK-Positionen, die abgerechnet werden koennen, im MV festzulegen: 1. es werden alle Kosten, die umgelegt werden sollen, aufgelistet und der Umlageschluessel wird festgelegt. 2. der MV verweist auf ¤27 der II.Berechnungsverordnung 3. der MV verweist auf die Betriebskostenverordnung.
Bei 2 und 3 kann demnach nur abgerechnet werden, was in den Verordnungen festgesetzt ist. Bei 1 kann nur lt. der Auflistung abgerechnet werden. Einseitige Aenderungen durch den VM sind nicht moeglich.
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"MfG
Susanne"
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