Dreck, Müll und Mäuse

29. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)
Dreck, Müll und Mäuse

Hallo,

nehmen wir einmal an, eine Familie ist nicht sehr sauber. Außerdem steht in der Wohnung und im Keller oft wochenlang Müll und es steht ständig ein Kellerfenster auf und in der haustür war monatelang eine Scheibe zerbrochen. Dann tauchen Mäuse auf. Gleichzeitig zahlen die Mieter ihre Miete nicht regelmäßig und der Vermieter ist grade dabei zu Räumen.
Ein Nachbar beschwert sich nun beim Gesundheitsamt und das Gesundheitsamt verlangt nun vom Vermieter, dass er die Mäuse töten lässt.
Wieso der Vermieter? Der Mieter hat doch den Mäusebefall verursacht. und ist obendrein der Aufforderung des Vermieters sich eine Katze zu zulegen nicht gefolgt.


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23 Antworten
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#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

um was für ein Wohnhaus handelt es sich denn? Welche Rolle spielen Sie in der Geschichte? Durch welchen Müll genau sind die Mäuse Ihrer Meinung nach aufgetaucht, bzw. wo steht dieser und wo ist der Mäusebefall am stärksten?

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Es handelt sich um ein ca. 100 Jahre altes Einfamilienhaus, ca. 300 m von Feld entfernt, Mitten in Gartengrundstücken. Es handelt sich um Biomüll, Verpackungsmüll und auch Restmüll. Der Befall ist in der Küche stärksten.

Was tut meine Rolle in dieser Geschichte hier zur Sache?

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-- Editiert kassandra24 am 29.07.2012 10:03

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wieso der Vermieter? Der Mieter hat doch den Mäusebefall verursacht.



Das GA wird hier als "Polizei" tätig, mit Mietrecht hat das nichts zu tun.

Es geht um Gefahrenabwehr, dabei ist ausschlaggebend, wie die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am effizientesten und schnellsten abgewehrt werden kann.

Der M ist hier "Handlungsstörer", der Vm./Eigentümer "Zustandsstörer". Das GA kann wählen, welchen der beiden es heranzieht. Wenn der M mittellos ist, wäre die Entscheidung nachvollziehbar.

Das kann z.B. bei Altlasten existenzvernichtende Folgen haben. Dass der Vm. u.U. auf dem vom M verursachten Schaden sitzen bleibt, interessiert polizeirechtlich nicht.

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Und wenn der arme gebeutelte Obdachgeber auch mittellos ist ?



Das Eigentum hat er ja. An dem hält sich "der Staat" dann schadlos, ggf. Zwangsversteigerung wegen Beitreibung der Kosten der Ersatzvornahme.

quote:
Hallo aufwachen, alles spielt sich in einem EFH ab.


Der polizeirechtliche Gefahrenbegriff aus der Generaklausl ist dir also wie vieles Andere auch nicht bekannt.

Das ist ja nicht so schlimm, aber wenigstens solltest du Anderen keine Kopfnüsse verteilen, das wirkt peinlich.

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Du und deine Spießgesellen betteln aber förmlich danach.


von Erlöser am 29.07.2012 13:22




Ist dir klar, was das bedeutet?

http://de.wikipedia.org/wiki/Spie%C3%9Fgeselle

Ein Spießgeselle ist ein Mittäter, Komplize oder Handlanger.
...
Heute benutzt man diesen Begriff abwertend für Personen, die ihre gemeinsamen Ziele auf wenig ehrenvolle Art verfolgen.



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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ohne Wiki hättest Du das aber wieder nicht gewusst, gelle.

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von Erlöser am 29.07.2012 14:02



Mal sehen, ob sich bald jemand erbarmt.

Dein Abflug rückt wohl immer näher.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119370 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Wieso der Vermieter?

Weil er der Eigentümer ist und - so wie es aussieht - im Gegensatz zum Mieter auch finanziell besser gestellt ist.



quote:
Der Mieter hat doch den Mäusebefall verursacht.

Wie könnte denn DAS der Vermieter beweisen?



quote:
und ist obendrein der Aufforderung des Vermieters sich eine Katze zu zulegen nicht gefolgt.

Muss er ja auch nicht.
Als Vermieter ist man gegenüber dem Mieter zur Mägnelbeseitigung verpflichtet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Fällt die nix mehr ein ?
Munition schon verschossen ?

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von Erlöser am 29.07.2012 14:26



Nein, Nein.

Ich mag es bloß nicht, wenn der Troll dann gelöscht wird. Dann sieht es so aus, als ob man hier Selbstgespräche führt.

Apropos:

quote:
Als Vermieter ist man gegenüber dem Mieter zur Mägnelbeseitigung verpflichtet.


Ironie und Sarkasmus wird oft nicht erkannt.

Wenn der M die Mängel schuldhaft verursacht hat kann er nicht mindern und der Vm. kann ihn in Regress nehmen.

Die Ordnungsverfügung ist Urkunde i.S. der ZPO.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119370 Beiträge, 39714x hilfreich)

Aber der Vermieter müsste dennoch die Schuld des Mieters an dem Befall beweisen?

Bei einem Haus 300 m von Feld entfernt, mitten in Gartengrundstücken ist ja nicht ausgeschlossen das es natürliche Mäuse aus dem lokalen Ökosystem wären.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Wenn es Mäuse aus dem lokalen Ökosystem sind, warum müssen sie dann vernichtet werden. Wenn man die vernichtet, dann stört man doch das Ökosystem. Ganz schlecht.

Deshalb Katze. Die passt zum Ökosystem, trägt zum Gleichgewicht des selbigen bei und vertreibt die Mäuse nachhaltig. Was bei einer Vernichtung nicht der Fall ist.

Also warum kann man den Mieter nicht zwingen ökologisch zu handeln und sich eine Katze zu zulegen, aber den Vermieter dazu verdonnern das Ökosystem zu stören?

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#15
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Deshalb Katze. Die passt zum Ökosystem, trägt zum Gleichgewicht des selbigen bei und vertreibt die Mäuse nachhaltig. Was bei einer Vernichtung nicht der Fall ist.

Das ist so nicht korrekt.
Ob die Mäuse getötet und entsorgt werden oder getötet und im Magen einer Katze verschwinden macht keinen Unterschied.
Denn die Katze ist kein 'wildes' Tier ist, das dem selben Selektionsdruck unterliegt wie eine Maus (da sie im Zweifel immer noch vom Besitzer gefüttert wird).
Es ist auch nicht mehr oder weniger nachhaltig, weil eine Katze ja auch immer wieder & wieder jagen muss, genauso wie ein Mensch immer wieder & wieder Fallen aufstellen müsste.
Außerdem wird schon lange in entsprechendes Kreisen diskutiert, inwiefern Katzen dem Ökosystem Schaden zufügen, wenn bzw. weil sie Vögel jagen.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."


-- Editiert Katanaka am 29.07.2012 17:19

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#16
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Wieso der Vermieter? Der Mieter hat doch den Mäusebefall verursacht. und ist obendrein der Aufforderung des Vermieters sich eine Katze zu zulegen nicht gefolgt.


Das mit der Katze ist wohl ein Scherz, oder?
Warum der Vermieter? Weil er der Eigentümer des Hauses ist und es sein Job ist, die Bude in vertragsgerechtem Zustand zu halten, egal ob er den Mangel verursacht hat. Er kann die Kosten ja dann auf den Verursacher umlegen. Ist doch bei Schimmel genauso. Der Vermieter muß ihn erstmal beseitigen, wenn der Mieter der Verursacher ist, trägt er die Kosten.

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#17
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Ja, der Vermieter! muss schon die Wohnung in Ordnung halten. Aber es besteht ja gar kein Mietverhältnis mehr. Das Mietverhältnis wurde ja schon vor geraumer Zeit rechtskräftig beendet. Es wurde nur bis jetzt noch keine Räumung durchgeführt. Also muss ich da auch nix mehr in Ordnung halten.

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0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Der Mieter hat doch den Mäusebefall verursacht. und ist obendrein der Aufforderung des Vermieters sich eine Katze zu zulegen nicht gefolgt.


Das mit einer Katze ist ein Myhtos. Zumindest bei unseren Katzen. Die eine bringt uns immer Mäuse nach Hause und spielt mit ihnen solange bis sie entwischen. ICH bin es immer die dann die Mäuse einfängt und sie wieder nach draußen befördert. Die andere Katze hat Angst vor Mäusen und ergreift regelrecht die Flucht sobald sich die Maus bewegt... ;)

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-- Editiert Marie-Sophie40 am 29.07.2012 22:09

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#20
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Das Mietverhältnis wurde ja schon vor geraumer Zeit rechtskräftig beendet. Es wurde nur bis jetzt noch keine Räumung durchgeführt. Also muss ich da auch nix mehr in Ordnung halten.


Heißt das, du glaubst auch, dass man dann z.B. Wasser und Heizung kappen darf?

quote:
Genau deswegen könnte der VM seine Mieze zur Verfügung stellen, dann spart er Katzenfutter.


Dann dürfte sie bald verhungert sein.

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#21
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Also meine Katzen jagen eifrig Mäuse und fressen sie auch. Aber eine Katze sorgt ja nicht nur durch jagen für eine mausfrei Umgebung. Die Mäuse meiden erfahrungsgemäß auch Häuser in denen Katzen leben.

@ anjili123
Nein ich bin nicht der Meinung, dass man dann Strom und Wasser kappen sollte. Aber ich hab absolut kein Verständnis dafür, dass die Herrschaften mit fast 10000 EUR im Rückstand sind, rechtskräftig gekündigt sind, die Sache kurz vor der Zwangsräumung steht, die Mäuseplage selbst verschuldet haben und wir jetzt noch da Geld reinstecken sollen.
ich habe mit den Bewohnern kein Mietverhältnis mehr, deshalb bin ich auch nicht verpflichtet die wohnung in Ordnung zu halten. Die können ja sofort ausziehen, wenn es ihnen nicht passt.
Wenn die raus sind, müssen wir die Hütte eh grundrenovieren, so wie die gehaust haben. Bei der Gelegenheit ziehen die Mäuse mangels Nahrung sicher von alleine aus.

Aber vielleicht sollte man seinen Mietschuldnern noch die Wasserhähne vergolden. Als Dank dafür, dass sie einen (fast) finanziell ruiniert haben.

Ist das deine Meinung?

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Na ja, normales unternehmerisches Risiko. Bedauernswert, aber so ist es nun mal.

wirdwerden

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