Dreister Vermieter !

3. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Thomas246
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Dreister Vermieter !

Habe ein schwer aktuelles Problem mit meinem Vermieter


Ich habe für den Monat Juli 2009 ein WG-Zimmer bzw. eine Wohnung in Dortmund gesucht.
(Nur für diesen Monat)

In Dortmund bot mir jemand ein Appartement.

150 Euro kalt + 80 NK +150 Euro Kaution

Am 30.06.2009 haben wir uns getroffen im Appartement
Ich musste ihm das Geld, insgesamt 380 Euro, sofort in bar geben.

Ich bat ihm um einen Mietvertrag für diesen Monat.
Doch er verweigerte mir das. Er meinte für einen Monat braucht man keinen Mietvertrag, er sagte dass er keine Steuern ans Finanzamt zahlen wolle nur für einen Monat.

Ich sagte ihm aber dass ich einen Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung brauche für das BAföG-Amt (bin Kolleg Schüler). Doch er weigert sich trotzdem weiterhin.

Er gab mir nur eine Quittung:
„Hiermit bestätige ich den Erhalt der Miete 230,- + 150,- Kaution“ … 30.06.2009 und seine Unterschrift drunter.

Ich rief ihn am 1. Juli an und bat ihm alles wieder Rückgängig zu machen.
Er meinte ich solle am Sonntag (5. Juli) ausziehen. Er wird aber 100 Euro behalten von dem Geld.


Ich sagte dass ich das nicht will. Und dass ich dann eben doch in dem Appartement bleiben will.
Doch er sagt, dass ich ausziehen muss.

Ich war mich heute anmelden beim Einwohnermeldeamt in Dortmund, dort schilderte ich auch den Fall.
Der Sachbearbeiter meinte zu mir ich solle zur Polizei gehen.

Ich war danach bei der Polizei. Und dort war man sehr unfreundlich zu mir. Der Polizist sagte mir dass sei Zivilrecht, da wird sich die Polizei nicht einmischen. Ich solle das mit nem Anwalt klären.
Der fragte mich auch noch so blöd, was ich denn überhaupt von der Polizei wolle.




WASM SOLL ICH JETZT TUN??
Geld für einen Rechtsanwalt habe ich nicht.

Ich habe Angst dass mir der Vermieter am Ende sogar überhaupt kein Geld gibt am 5. Juli.
Er ist mit nicht ganz geheuer.


Thomas

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34 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich würde eher sagen dreister Mieter, das trifft die Situation
besser

ja was denn nun....

am 30.06 fand eine Einigung und damit für mich ein mündlicher Mietvertrag statt
am 01.07.2009 alles wieder retour (Wunsch Ihrerseits)
Vermieter verkürzt auf Ihren Wunsch auf 5. Juli die Kündigungsfrist

und dann ist es wieder nicht recht, weil es € 100,00 kosten soll

Sie sollten sich schon entscheiden können, oder geht dies bei einem Brötchenkauf genauso, kauf ich ...kauf ich nicht....kauf ich

Fakt ist ein mündlicher Mievertrag und da wäre wie vereinbart € 230,00 fällig zzgl Kaution.

Ich sehe da keinerlei Anspruchgrundlage den VM zu verklagen, wegen was bitte, schon gar nicht sich mit der Polizei anzulegen, die tatsächlich da nicht tätig wird, da es um Zivilrecht geht.

Sachen gibt es......................


-- Editiert am 03.07.2009 10:30

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#3
 Von 
Thomas246
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter verlangt von T auszuziehen.

T muss jetzt ausziehen am 7. Juli.

Das ist mehr als dreist vom Vermieter.

Und dann auch noch 100 Euro zu kassieren.

T will jetzt weiterhin dort wohnen bleiben.

Doch der vermietert meint das würde nicht gehen.

Hier kann doch nicht einfach so der vermieter entscheiden wann wer ausziehen soll und wieviel er behalten will.

Und wie T schon sagte. Der vermietzer gab dem T KEINEN Mietvertrag mit der Begründung dass der Vermieter keine Steuren zahlen wolle an das Finanzamt.

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#4
 Von 
guest123-2381
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Mietvertrag = Zivilrecht
Steuerhinterziehung = Strafrecht

Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
T wollte wieder raus, daher hat V angeboten er kann gehen geegn 100 EUR "Gebühr" (1 Woche wohnen + Nebenkosten + Aufwand).
T muss meiner Meinung nach nicht ausziehen, da sich T und V nicht einig geworden sind über die vorzeitige Vertragsauflösung.

Gruß
Michael

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#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

nocheinmal auch für Förderschüler,

es liegt ein mündlicher MIetvertrag vor, der auf Ihren Wunch abgeändert bzw. verkürzt wurde. Jeglicher Meinungsumschwung Ihrerseits muss der VM nicht mitmachen !

Dass der VM den Nutzungsausfall bzw. das Theater mit Ihnen nicht umsonst macht ist Klar.

Wie wäre es denn mit der Bahnhofsmission als Alternative, nur nicht eben so bequem und die lassen sich bestimmt auch nicht verklagen.................

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#7
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich im Wesentlichen an.

Es wurde ein Mietvertrag für einen Monat geschlossen. Der ist wirksam und daran haben sich beide Seiten zu halten.

Der Vermieter war (freiwillig) bereit, gegen Einbehaltung von 100,- Euro den Fragesteller vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Das ist reine Verhandlungssache. Wenn der Mieter sich darauf einlässt, ist es ok, wenn er sich nicht darauf einlässt, muss er den vollen Monat Miete zahlen (wobei der Vermieter die Wohnung dann auch zur Verfügung stellen muss).

Insgesamt sehe ich hier auch wenig Chancen für den Mieter. Vertrag ist nunmal Vertrag. Und dass man es sich nach einem Vertragsschluss einfach wieder anders überlegen kann, geht nun mal in den meisten Fällen nicht.

Auch mir ist es völlig rätselhaft, was die Polizei damit zu tun hat...

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#11
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Der Mietvertag wurde meiner Meinung nach nicht einvernehmlich aufgehoben.

Demnach gilt dieser unverändert weiter.

-- Editiert am 03.07.2009 13:32

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#12
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Mich irritiert hier eine andere Sache.

Liege ich falsch, oder ist für einen befristeten Mietvertrag / Zeitmietvertrag die Schriftform zwingend erforderlich?

-- Editiert am 03.07.2009 16:43

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#13
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

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#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Mietvertrag für einen Monat geschlossen. Nachweis: Quittung. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam.

Mieter und Vermieter haben sich nicht über die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages geeinigt. Entweder nimmt der Mieter doch noch das Angebot an (das meines Erachtens nicht dreist ist, denn immerhin entgehen dem Vermieter ja voraussichtlich Mieteinnahmen für einen Monat), oder aber er hat Anspruch darauf, die Wohnung im Juli zu nutzen. Der Vermieter kann den Mieter dann nicht am 05. Juli rauswerfen, denn eine einvernehmliche Aufhebung liegt ja nicht vor.

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#15
 Von 
Thomas246
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bin es nochmal-

NOCH EINEN NACHTRAG !!

Kurz BEVOR T bei der Landespolizei war, war er bei der Bundespolizei, dort wollte man eine Anzeige wegen Steuerbetruges schreiben, nur sie haben den T geraten damit zur Landespolizei zu gehen. Doch dort wurde T wie bereits erwähnt nur DUMM von dem Polizisten angemacht.

Und noch was:

T hat vom Vermieter eine SMS mit dem Inhalt:

"150 Euro und Du bleibst bis Sonntag"

Daraufhin wollte T bleiben doch er meimnte NEIN ... nach 1 Tag liess der Vermieter sich doch auf 100 runterreden.

T hat Angst vor dem morgigen Tag, weil morgen ist ja der 5 juli und T weiss nicht ob der vermieter ihm die Schlüssel abnimmt und ihmn sogar GAR KEIN Geld gibt.

Der Vermieter ist ca 30 Jahre, fährt einen Dicken Mercedes und ist Türke.

Ihr wisst was T meint?


UND NOCHWAS:
Das wurde nöämlich kaum erwähnt von euch. DER VERMIETER WEIGERT SICH dem T einen MIETVERTRAG zu geben weil der Vermieter wie er selbst sagte STEUERN nicht extra für einen Monat zahlen wolle !!!

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn der Vermieter nun plötzlich nicht mehr einverstanden ist, dann sollte auch der Schlüssel nicht übergeben werden. Denn wenn die einvernehmliche Vertragsaufhebung scheitert, dann gilt der Mietvertrag weiter und du kannst die wohnung einen monat lang nutzen.

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Nun aber wird das ne` Hollywoodstory, was bitte soll die Bundespolizei bzw die Landespolizei damit zu tun haben ?

Aha ich hab`s : Räuber Hotzenplotz jagt wohl Schneewittchen und der liebe T ist wohl Opfer dieser Verfolgungsjagd !

Spass beiseite, einen Zeugen mitnehmen, entweder dann auf Vertragserfüllung bestehen (bis Rest des Monates wohnen bleiben mit der vereinbarten Summe) oder eben das Feld räumen mit einer wie auch immer gearteten Bearbeitungsgebühr.

UND - das Forum in Zukunft mit Räuberpistolen verschonen !

MFG


-- Editiert am 04.07.2009 15:53

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#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das war schon ein einverständnis, aber keines, was gerichtsfest bewiesen werden kann.... daher sollte der fragesteller im Übrigen auch eine entsprechende schriftliche Fixierung der vereinbarung erstellen und diese morgen unterzeichnen lassen....

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#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
Thomas246
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Folgendes ist am 5. Juli geschehen.

Um 10 Uhr war vereinbart dass der Vernieter kommt. Der vermnieter meinte dass T den Vermieter kurz vor 10 uhr wecken sollte mit dem handy. Das hat T gemacht. Der Vermieter kam dann um ca 10.10 Uhr mit einem Lieferwagen und meinte zu T. dass er noch ca 3 Stunden bis 13 Uhr warten solle. Er müsse den Lieferwagen in Essen abgeben und er habe grad kein geld dabei. Da Geld würde im Auto des Vermieters sein was aber in Essen steht. Es müsse da Auto abholen.

Um ca 12.30 uhr kam dann der Vermieter. Er meinte dass er das geld nicht dabei habe. Er wollte die Bankverbindung von T. Der vermieter meint er würde es ihm überweisen. Der vermieter verlangte die Schlüssel von T und ging.

WIE T ES VERMUTET HAT, STEHT T jetzt OHNE GELD da.

Der Vernieter hat die 230 Euro und die 150 Euro Kaution. Und der Mieter (T) hat NICHTS.

WAS SOLL T JETZT TUN ?????

T IST STINKWÜTEND !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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#25
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Thomas246
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt nochmal zusammengefasst:

Ich habe mit ihm vereinbart dass der vertrag NUR für Juli gilt. UND er gab mir nachdem ich ihm das Geld gab KEINEN MIETVERTRAG mit der Begründung er wolle nicht extr für 1 Monat Steuern zahlen.

DESWEGEN habe ich gesagt dass ich das Geld wieder haben will und er meinte ich müsse ihm 100 (anfangs sogar 150 Euro) Euro dalassen, und ich soll bis 5 juli noch wohnen bleiben.


Jetzt am 5 Juli gab er mir KEINEN CENT zurück !!!


Was kann ich jetzt tun?

Einen Anwalt nehmen?
Aber der kostet bestimmt wieder ein Vermögen.

Oder zum Finanzamt gehen?
AN die Staatsanwaltschaft schreiben?

Bitte um eure Tipps.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2396
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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