Was kann man machen, wenn der VM nicht mehr auf Schreiben des M reagiert?
Ausser Anwalt/Gericht?
Es geht um ein Restguthaben(u.a. 15% v. Heizkosten, da entgegen der Heizkostenverordnung abgerechnet wurde).
Frist wurde vom M bereits gesetzt, aber natürlich keine Reaktion vom VM.
Dringend! Vermieter ignoriert Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



da entgegen der Heizkostenverordnung abgerechnet wurde
Wer sagt denn das ?
Das sage ich!
Die Heizkosten wurden nur nach m2 umgelegt.
Nicht nach Verbrauch des M.(M hatte Heizung nie an - kein Verbrauch).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie ungewöhnlich.
War das ein MFH ?
und in welchem Stockwerk des MFH???
Das Haus besteht aus 1 Kneipe+3Wohnungen.
Im Mietvertrag war das festgelegt, dass die Heizkosten nach m2 berechnet werden.
Es gab keine Ablesegeräte an den Heizungen + auch keine eigene Wasseruhr.
... egal, was an der sache ist: auf einen mahnbescheid muss dein vm binnen 1 woche reagieren, sonst gilt die forderung ...
--- editiert vom Admin
Liebe Sonja,
wieviel 'sparst' Du eigentlich durch den Abzug von 15 % ?
Ich "spare" ca. 31EU.
Das ist für mich viel Geld.
Aber, jeder wird das anders sehen.
Aber, dass ist ja auch gar nicht der Punkt.
Wenn es dieses Recht gibt, warum soll ich als Mieter es nicht wahrnehmen?
Der Betrag für die Heizkosten ist schon sehr hoch, und dass, obwohl man seine Heizung nie anhatte.
Aber, so steht`s im Mietvertrag.
Es geht auch noch um die hohe Versicherung.
Die Kneipe muss ja rausgerechnet werden+das ist nicht passiert.
--- editiert vom Admin
Das ist doch jetzt gar nicht mehr wichtig, oder???????????
--- editiert vom Admin
Blockwart meint damit, daß Dir das Fehlen von z.B. Verdunsterröhrchen doch vorher bekannt war.
Bei kleineren Einheiten ist das wirtschaftlich garnicht mal so unsinnig, da die Kosten für die Geräte, die Ablesung und die Abrechnung höher ausfallen als evtl. 'Ungerechtigkeiten' bei der Verteilung über die Wohnfläche.
Diese ersparten Kosten sollten also bei einer Kürzung um 15 % den Gesamtkosten erstmal hinzugerechnet werden (wenn man sie nicht schon gleich gegenrechnet).
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hi Pawel,
aber leider, morti, hat der Gesetzgeber Dich hier offensichtlich ignoriert
Und das, verdammt noch mal, nicht zum ersten Mal.
Langsam reicht es mir wirklich.
Ich war viel unterwegs+deshalb hab ich die Wohnung nicht richtig genutzt.
Also, musste ich auch nicht heizen.
Liebe Sonja,
das ist den Verdunsterröhrchen weitgehend egal; die messen auch die Raumwärme. Und deren Ursache kann vielerlei sein: Menschen, Lichtquellen, Elektrogeräte, Radiatoren und nicht zuletzt die Nachbarwohnungen, die die 'abgeschaltete' Wohnung mitheizen. Abgesehen davon sind neben den Verbrauchskosten auch die Grundkosten mit 30 % bis 50 % anzusetzen.
Zusammengefaßt kann man davon ausgehen, daß bei Verdunsterröhrchen Dein Heizungskostenanteil höher als jetzt ausgefallen wäre.
Von daher gesehen, würde ich persönlich einen weiteren Abzug auch nicht für legitim halten.
Ich hatte keine "Verdunsterröhrchen" an den Heizungen.
Wenn ich kaum in der Wohnung war, warum sollte ich dann meine Heizung anlassen?
Ausserdem finde ich den Betrag an Heizkosten, den ich mittragen muss (für05/11Mon: über 400EU,für06/5Mon.:über 200EU) schon hoch genug.
Ich hatte keine Verdunsterröhrchen an den Heizungen.
Das hat ja auch keiner behauptet. Aber Du begründest den angestrebten Abzug von 15 % doch damit, daß z.B. keine Verdunsterröhrchen da waren.
Wenn diese jedoch dagewesen wären, würde Dein Kostenanteil höher ausfallen als bisher (auch vor Abzug der 15 %).
Grundkosten fallen immer an; Verbrauchskosten werden zu einem gewissen Teil auch angezeigt/erfaßt, wenn Du die Heizung nicht angestellt hast.
--- editiert vom Admin
Man muss aber sicher nicht die Heizung im Winter voll aufdrehen, wenn man nicht da ist.
Meine Vermieter haben ja schon die Heizungen in ihrer Wohnung+in der Kneipe voll aufgedreht.
Und, dass fast das ganze Jahr.
Sonst kann ja ein Verbrauch von ca.1.100EU für 126m2(1 Etage: Wohn. VM+Wohn.Ex-M) nicht zustande kommen.
Wie gesagt, meine Heizung war nicht an.
--- editiert vom Admin
Meine Vermieter haben ja schon die Heizungen in ihrer Wohnung+in der Kneipe voll aufgedreht.
Woher weißt Du das denn ?
Bezüglich der Kneipe glaube ich das auf keinen Fall; da sorgen die Gäste in Kombination mit Promille für ausreichend Wärme.
Ok, woher kommt dann der Verbrauch für die Heizung? Wie kommt dann der angegebene Verbrauch von ca. 1.100EU für die 126m2 zustande??
Die Wohnung der Vermieter ist ca.78m2, die des Mieters 48m2.
Nochmal, der Mieter hatte die Heizung nicht an....
Woraus schließt Du eigentlich, daß 1.100 € exorbitant hoch sind ?
Ich habe z.B. mehr.
Wie gross ist denn Deine Wohnung?
Ich finde das für knapp 78m2 schon sehr viel.
Aber, auch das sieht jeder wieder anders.
Das ist meine ganz persönliche Meinung.
--- editiert vom Admin
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