Dringend: Wasser soll abgestellt werden

11. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Robert Robe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
Dringend: Wasser soll abgestellt werden

An 07.03.08 ist ein Brief von den Stadtwerken ins haus gekommen, das sie am 17.03 das Wasser abstellen.

Natürlich gibt es eine Vorgeschichte…

Es handelt sich um ein Wohnblock mit 3 Aufgängen mit je 4 Wohnungen. Der Vermieter ist pleite und hat kein Geld überwiesen, Schulden bei der Stadt hatte er auch weshalb die Stadt sämtliche mieten+nebenkosten gepfändet hat.
Wie es aussieht hat die Stadt das Geld nicht an die Stadtwerke weiter überwiesen, so das es kurz vor weihnachten das erste mal hieß „Wir stellen den allgemeinstrom (treppenhaus/waschkeller/heizungsraum) ab und auch das warme Wasser“ das wurde durch einschalten der presse verhindert.
Anfang Februar haben sie es dann letztlich doch abgestellt. Zu dem Zeitpunkt waren fast alle ausgezogen.
Nur meine Mutter wohnt jetzt noch dort, ohne Heizung und Warmwasser. Ein neuer Mietvertrag ist schon unterschrieben zum 01.04.

Als erstes hab ich natürlich versucht mit den Stadtwerken zu reden, die haben aber gemauert, auch ein Hinweis darauf das es fristen einzuhalten gibt war ihm egal, „schließlich ist das schon länger bekannt, wer sich nicht um eine Wohnung gekümmert hat ist selber schuld“

Ein anrufe beim Amtsgericht ergab nur das sie jetzt noch nichts machen können, die einstweilige Verfügung kann ich erst dann einreichen wenn das Wasser abgestellt ist.


Jetzt ist die frage, haben die Stadtwerke mit dem Brief die fristen eingehalten? Und wie stehen die Chancen das die einstweilige Verfügung zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung erfolg hat? Es geht ja nur um 2 Wochen.

Danke schon mal für die Hilfe

PS: die miete und alles weitere wurde natürlich immer pünktlich überwiesen

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Mal andersrum : wenns doch nur um 2 Wochen geht könnte die Frau Mama erstmal die Wanne füllen um ein paar Tage zu überbrücken und denn mglw. auch bei den Kindern/Schwimmbad duschen.

Wie geschrieben : Es geht ja nur um 2 Wochen.

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was soll der Mist, det :???: Jeder Mieter hat das Recht, warmes Wasser zu haben, gerade wenn er/sie dafür bezahlt hat.

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Dinschibaby, denken, dann schreiben.....

dann mindert man halt die letzten 14 Tage.....

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na klasse... Und was bringen mir die paar Kröten, wenn ich kein warmes Wasser habe? Wäre für mich nicht unbedingt die beste Lösung.

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Die paar Kröten nimmt man und geht damit ins Schwimmbad.

Der TE schrieb doch selbst :

...Es geht ja nur um 2 Wochen...

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Aber mit dem Zusammenhang einer einstweiligen Verfügung. Er meinte nicht damit, dass sie 2 Wochen ja darauf verzichten kann, sondern dass die Stadtwerke die 2 Wochen noch abwarten könnte, bevor sie abstellt.

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#7
 Von 
Robert Robe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Warm wasser und heizung ist wie gesagt schon seit anfang februar weg, gemindert wurde deshalb natürlich auch.
jetzt wollens ie wasser aber GANZ abstellen.
kein waschen, kein klo, kein kochen, kein wäsche waschen.
Das sind 2 sehr lange woche. Und die will ich meiner mutter ersparen!

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das würde ich auch meinen.

Was da genau gemacht werden muss, auch damit das Wasser erst gar nicht abgestellt wird, weiß ich nicht, also würde ich mal einen Anwalt dazu befragen.

Eine Lösung muss es geben. Deine Mutter hat immer gezahlt, also muss das Geld ja irgendwo sein. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, es direkt an die Stadtwerke zu zahlen?

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#9
 Von 
Robert Robe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Direkt an die stadtwerke zahlen fällt flach, dend ie 10 oder 20 euro die man in der zeit verbraucht intressiert sie nicht.
Ohne bezahlung der gesammten schulden vom eigentümer maueren die stadtwerke.
Und die gesammtschuld soll wohl ein 5 stelliger betrag sein.

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#10
 Von 
Robert Robe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich geb mal ein kleines positives update.
Nachdem die stadtwerke sich auf stur gestellt haben, und eine einstweilige verfügung zur aufrechterhaltung der wasserversorgung erst eingereicht werden kann nachdem das wasser abgestellt ist, bin ich ins Rathaus gegangen. dort hab ich mit dem "Erster Stadtrat" gesprochen.
Ich war noch auf dem weg nach hause als mein Handy geklingelt hat. In dem gespräch teilte er mir mit das die wasserversorgung bis zum 1.4 aufrechterhalten wird :)

Manchmal klappt doch noch was :)

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#11
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Gratulation

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