Dringend!!! hohe Nachzahlung bei Nebenkosteabrechnung!

26. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sandy voigt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend!!! hohe Nachzahlung bei Nebenkosteabrechnung!

Ich habe folgendes Problem:
Ich soll laut Nebenkostenrechnung 430 Euro für nur 4 Monate nachzahlen! So bin ich am 1.9.2001 eingezogen, der Abrechnungszeitraum geht von 1.4. - 31.12.2001 (das Haus war ab 1.4.2001 bezugsfertig). Weiterhin zahle ich bereits 130 DM (also 65 Euro) an Nebenkosten im Monat (inkl. Wasser u. heizung, aber ohne Strom und fernsehen. Kann es denn sein, dass die Kosten so hoch sein können, für eine 42 m² große Wohnung in der 2 Personen leben, die Berufstätig sind und somit tagsüber gar nicht zu Hause sind? nach der Abrechnung zahlen wir in Zukunft 350 DM nur an Nebenkosten. Wir haben nicht mal eine Badewanne, duschen nur 1 mal täglich und die Heizung drehen wir im Winter auch nicht voll u. ständig auf. Kann man sich irgendwie dagegen wehren? Sind solche Kosten normal? Das Problem ist, dass ich finanziell nicht in der Lage bin diesen Betrag zu zahlen bzw. in Zukunft für eine 42m² Wohnung 1000 DM (bruttomiete) zahlen müßte. Wer kann mir helfen?



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Emmrich
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sandy,
so pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Auf den ersten Blick erscheint der Betrag vielleicht hoch, aber - und das ist das wichtigste: was genau steht denn in der Abrechnung drin. Worin ist denn die Nachzahlung begründet? Ist es der Posten Heiz-und/oder Warmwasserkosten? Der ist verbrauchsabhängig und wenn ihr das nachweislich verbraucht habt, könnt ihr dagegen nix machen. Also Abrechnung genau prüfen, welche Umlagen gemacht wurden und ob die alle rechtens sind.
Gruß

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#2
 Von 
AnnaLena12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sandy,

vereinbare doch einen Termin für die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen. Für die Prüfung deiner Abrechnung kannst du dir 4 Wochen Zeit lassen.
Komisch erscheint mir die Abrechnungsdauer - wenn du erst am 1.9 eingezogen bist, darf auch nur für diesen Zeitraum bis 31.12 abgerechnet werden, das hat mit der Bezugsfertigkeit normalerweise nichts zu tun!



Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
Thorsten Brauer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sandy,

bei mir ist das gleiche Problem, ich habe eine Nachzahlung von 690 €, obwohl ich schon seit 3 1/2 Jahren in der Wohnung wohne und noch nie eine so hohe Abrechnung hatte. Meine Nachberin hat eine normale Abrechnung, wie wir sie auch bisher hatten.
Hast du bei dir schon etwas herausfinden können?
Ich werde den Mieterschutz anrufen und im Notfall ein Gutachter erstellen lassen...

Gruß

Thorsten

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#4
 Von 
Shinkai
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wann wurde Ihnen denn die Nebenkostenabrechnung zugestellt ??? Grundsätzlich hat der Vermieter die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Rechnungsjahres zuzustellen.

Best Regards
Kai

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Suli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bei mir ist es etwas anders und zwar wohne ich schon lange in einer wohnung und jetzt hat eine andere gesellschaft das Haus übernommen habe eine Nebenkostenabrechnung von 2001-2002 bekommen die 600€uro hoch können die sowas einfach machen haben die nicht auch fristen einzuhalten muß ich die jetzt bezahlen??????

0x Hilfreiche Antwort

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