Dringende Frage zur Kündigungsfrist

22. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Myah
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 25x hilfreich)
Dringende Frage zur Kündigungsfrist

Hallo,
ich wohne seit ca einem halben Jahr in einer Wohnung,
möchte jetzt aber kündigen weil sich meine Vermieter als unzumutbar erwiesen haben.
Muss ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten oder hat man wenn man unter einem Jahr in der Wohnung wohnt eine kürzere Frist?
Für Antworten bin ich dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Myah
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 25x hilfreich)

Nachtrag: Gibt es vielleicht eine Möglichkeit durch einer Aufhebung des Mietvevrtrages?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Myah,

die Kündigungsfrist muß selbst dann eingehalten werden, wenn du gar nicht in der Wohnung gewohnt hast - jedenfalls dann, wenn ein gültiger Vertrag besteht.

Du kannst fristlos kündigen, wenn triftige Gründe vorliegen, z.B. tätlicher Angriff, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Beleidigung u.ä.
- in so einem Fall holst du dir am besten Rat beim örtl. Mieterbund.

Eine Aufhebung des Mietvertrages funktioniert nur im beiderseitigen Einverständnis.

LG


-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Außerordentliche (i.d.R. fristlose) Kündigung des Mietvertrages.

Nur muß dafür auch ein guter Grund vorliegen, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach allgemein akzeptierten Maßstäben unzumutbar macht und den man im Streitfall beweisen muß.

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