Ich als Vermieter wollte mit meiner Drohne über mein Vermieter Grundstück fliegen um den Zustand und ggf. Verstopfungen zu prüfen. Der Mieter hat mir dies aber untersagt. Ist er im Recht?
Drohne auf Mietergrundstück
19. Juni 2020
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Frage vom 19. Juni 2020 | 16:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohne auf Mietergrundstück
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#1
Antwort vom 19. Juni 2020 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120358 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatDer Mieter hat mir dies aber untersagt. Ist er im Recht? :
Hat er das Grundstück gemietet?
Dann wäre eine Begehung / Befliegung erst mal mit angemessener Frist anzukündigen, falls es denn Indizien für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen gäbe.
#2
Antwort vom 19. Juni 2020 | 16:50
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Zitatund ggf. Verstopfungen zu prüfen. :
Was für Verstopfungen? Gibt es Hinweise darauf, dass diese bestehen und vom Mieter nicht ausreichend behandelt werden?
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