Guten Tag,
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Der Eigentümer hat das Haus in beide Hälften trennen lassen und möchte verkaufen. Die Mieter der anderen Hälfte haben bereits gekauft. Ein Kauf kommt für uns nicht in Frage. Seit 4-5 Monaten wird nun versucht das Haus zu verkaufen aber Interessenten würden nur ohne Mieter Kaufen. Uns wurden mündlich erst 5000€ und jetzt neuerdings 10000€ („keinen Cent mehr") für einen Auflösungsvertrag angeboten. Ansonsten würde der Vermieter Eigenbedarf für seinen Sohn anmelden wollen der jetzt in der Stadt studieren will. (DHH hat 107qm)
Aufgrund der Grundschule und Kita möchten wir gerne vor Ort bleiben, Mietwohnungen gibt es aber kaum und wenn dann mindestens 500€ teuerer im Monat.
Wir haben durch die Hausteilung ein Sonderkündigungsschutz von 3 Jahren.
Wie ist die Eigenbedarfdrohung zu sehen? Wirtschaftlich würde sich ein Auszug erst bei 20000€ rechnen mit der Ungewissheit etwas Neues finden zu müssen
Danke schon mal für alle Tipps
-- Editiert von User am 15. April 2024 14:02
Drohung Eigenbedarf nachdem Auszug verweigert wird
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatAnsonsten würde der vermieten Eigenbedarf für seinen Sohn anmelden wollen der jetzt in der Stadt studieren will. :
Und das gibt es schriftlich / textlich nachweisbar?
ZitatWir haben durch die Hausteilung ein Sonderkündigungsschutz von 3 Jahren. :
Tja, dann dürfte es etwas problematisch werden mit dem Eigenbedarf ...
Moin Harry!
Nein schriftlich haben wir noch gar nichts. Die Androhung wurde gerade in einem Telefonat ausgesprochen.. bis dahin war der Umgang ( auch für die ca. 10 Besichtigungen) immer recht nett
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Dieser Schutz ist sehr komplizert und findet sich in § 577a BGB. Dort ist von Beschränkungen eines Erwerbers die Rede. Zumindest auf den ersten Blick würde ich also vermuten, dass eine Eigenbedarfskündigung vom alten Eigentümer nicht davon betroffen ist. Allerdings darf er dann natürlich keine Verkaufsabsicht haben, denn sonst wäre eine Eigenbedarfskündigung missbräuchlich.ZitatWir haben durch die Hausteilung ein Sonderkündigungsschutz von 3 Jahren. :
Ich gebe aber zu, dass ich mich mit diesem Punkt bisher wenig beschäftigt habe.
Schwierig. Wenn ein Vermieter feststellt, dass sich die Mietsache so nicht gut verkaufen lässt, dann kann er natürlich entscheiden, von einem Kauf Abstand zu nehmen. Wenn der Sohn dann wirklich einen Bedarf an Wohnraum hat, dann ist es auch erlaubt, für einen Studenten eine über 100m^2 große Wohnung zu kündigen. Das wurde ganz klar so entschieden. Ein Gericht darf nicht prüfen, ob eine solche Wohnung für einen Studenten angemessen ist. Es darf nur prüfen, ob der Sohn einen Bedarf hat. Wenn er z.B. schon in einer Eigentumswohnung des Papas lebt, dann müsste der Vermieter begründen, warum die aktuelle Wohnung nicht geeignetet ist, den Wohnbedarf des Sohnes zu erfüllen.ZitatWie ist die Eigenbedarfdrohung zu sehen? :
Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass der Vermieter Probleme bekommt, wenn ein Eigenbedarf nicht wie angekündigt verwirklicht wird. Wenn also der Sohn dann gar nicht einzieht oder nur pro forma für ein paar Monate, dann muss der Vermieter beweisen, dass der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht war. Einfach mal Eigenbedarf für den Sohn anmelden und dann doch verkaufen, dass würde für den Vermieter extrem teuer werden.
Es ist ein wenig schwierig, dem Mieter hier einen guten Rat zu geben. Der Vermieter könnte versuchen, einen vorgetäuschten Eigenbedarf zu versuchen. Von daher könnte es Sinn machen dem Vermieter mitzuteilen, dass man bei einer Eigenbedarfskündigung sehr genau die nächsten Monate und Jahre verfolgen wird, was mit der Mietsache genau passiert. Sollte dann doch plötzlich verkauft werden, würde man nicht nur Strafanzeige wegen Betrug stellen sondern natürlich auch Schadensersatz geltend machen. Das wird dann richtig teuer, wenn der Vermieter die Mietmehrkosten eines vergleichbaren Objektes für die nächsten Jahrzehnte zahlen soll.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob solch konfrontatives Vorgehen sinnvoll ist. Ja, vielleicht lässt sich ein Vermieter so abschrecken. Vielleicht konsultiert er auch einen Anwalt und versucht, eine Eigenbedarfskündigung so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Im Zweifel hat er dann schon eine Begründung parat, warum er dann doch verkauft hat. Das würde es für einen Mieter wirklich kompliziert machen.
Kurzum: Schwierige Situation für den Mieter.
Wie habt ihr denn verweigert?ZitatDrohung Eigenbedarf nachdem Auszug verweigert wird :
Und die *Drohung* mit der Eigenbedarfskündigung kam telefonisch, ist also nichts Konkretes.
Ein Auflösungsvertrag ist auch mit einer warmen Gabe von x€ nichts wert, wenn keine passable Wohnung zu mieten ist.
Als telefonische Ansage.ZitatWie ist die Eigenbedarfdrohung zu sehen? :
Ich habe dem Vermieter gesagt, dass wir nur ausziehen wenn es wirtschaftlich für uns Sinn macht.
Ja genau.. für mehr Geld kann man ein gewisses Risiko eingehen, aber 10.000€ sind ja nach Umzug und einem halben Jahr höherer Miete schon wieder egalisiert.
Danke für die Infos und Anregungen von euch! Ich warte mal ab ob ein Brief kommt und was drin steht
Also ich würde hier konstruktiv mit dem Vermieter weiter verhandeln und hier eine neue Zahl in den Raum werfen, z.B. EUR 25.000.
Am besten wäre es für Euch, wenn der Vermieter Euch ein schriftliches Angebot zukommen lässt.
Das hilft Euch dann später in einem möglichen Eigenbedarfsprozess weiter.
-- Editiert von User am 18. April 2024 15:06
ZitatWir haben durch die Hausteilung ein Sonderkündigungsschutz von 3 Jahren. :
Und wann endet der?
ZitatAlso ich würde hier konstruktiv mit dem Vermieter weiter verhandeln und hier eine neue Zahl in den Raum werfen, z.B. EUR 25.000. :
Es kommt schon drauf an, wie dringlich der Verkauf ist und wie lange der Kündigungsschutz noch gilt.
Der Mieter muss sich eh eine neue Wohnung suchen, jetzt würde er dafür noch Geld erhalten, wenn der Kündigungsschutz vorbei, nicht mehr. Die Mieten werden nicht niedriger, evtl. kann der derzeitige Vermieter sogar die Miete für das Haus noch erhöhen.
ZitatWir haben durch die Hausteilung ein Sonderkündigungsschutz von 3 Jahren. :
Das kommt ja erst mal darauf an, wann die Teilung statt gefunden hat. (Der Beginn der Laufzeit der 3 Jahre).
Und dann steht immer noch die Kündigung auf Eigenbedarf im Raum und dann bekommt ihr nix.
Es ist schwerlich vorzustellen, dass eine 107 qm Mietwohnung 500 € teurer ist als die Anmietung einer Doppelhaushälfte.
Die Teilung hat gerade stattgefunden bzw. findet in den nächsten Wochen statt.
Leider ist hier der Wohnungsmarkt so angespannt. Auch ist die Wohnung aktuell sehr Energie-effizient Im Vorort einer Stadt. Unser Sohn geht hier in die 1. Klasse. Von daher daher kommt ein Ortswechsel eigentlich nicht in Frage.
Ich glaube der Eigenbedarf hat aus mehrerer Gründen eher geringe Chancen (Stichwort: überbedarf, härtefallregelung wegen Schule und Ausbildung meiner Frau).
Es ist auch noch nichts schriftlich gekommen.. von daher geh ich aktuell von einer leeren Drohung aus.
Natürlich schauen wir uns um, aber aktuell ist leider gar nichts zu finden
ZitatDie Teilung hat gerade stattgefunden bzw. findet in den nächsten Wochen statt. :
Das kann ich mir gar nicht vorstellen, da du ja schreibst:
ZitatDie Mieter der anderen Hälfte haben bereits gekauft. :
ZitatIch glaube der Eigenbedarf hat aus mehrerer Gründen eher geringe Chancen (Stichwort: überbedarf, härtefallregelung wegen Schule und Ausbildung meiner Frau). :
Darauf würde ich persönlich jetzt nicht bauen, dies ist schon öfter in die Hose gegangen.
ZitatNatürlich schauen wir uns um, aber aktuell ist leider gar nichts zu finden :
Dann sollte man mal die eigenen Parameter überdenken.
Viel Erfolg.
Der Kauf wird in diesen Tagen realisiert..
aber schön dass du bewerten willst wie wir unsere Parameter überdenken sollen
Für weitere Antworten brauchst du dir keine Mühe geben.
Danke
ZitatAufgrund der Grundschule und Kita möchten wir gerne vor Ort bleiben, Mietwohnungen gibt es aber kaum und wenn dann mindestens 500€ teuerer im Monat. :
Sofern es in den Nachbarorten nicht auch so aussieht, wird das kein Argument sein.
ZitatIch glaube der Eigenbedarf hat aus mehrerer Gründen eher geringe Chancen (Stichwort: überbedarf, härtefallregelung wegen Schule und Ausbildung meiner Frau). :
Man kann es drauf ankommen lassen, aber das geht unter Umständen nach hinten los, und dann muss man eh raus und bekommt gar nix.
Ich würde einen Fachanwalt für Mietrecht um Einschätzung der Situation bitten.
ZitatFür weitere Antworten brauchst du dir keine Mühe geben. :
Das ist keine Mühe, das ist ein Reflex
ZitatIch würde einen Fachanwalt für Mietrecht um Einschätzung der Situation bitten. :
Aktuell gibt es mangels Fakten nichts sinnvoll einzuschätzen.
ZitatDie Teilung hat gerade stattgefunden bzw. findet in den nächsten Wochen statt. :
Das würde dann 3 Jahre bedeuten + Fristen der Kündigungen ... die Folgen siehe #1
Ich hatte versucht das zu verdeutlichen. Überbedarf wird nur selten ein Thema sein. Zumindest die Größe der Wohnung spielt keine Rolle. Die Härtefallregelung würde in der Regel maximal zu einer längeren Kündigungsfrist führen. Es werden die Interessen von Vermieter und Mieter abgewogen. Aufgrund eines Härtefalls eine unbefristete Verlängerung eines Mietvertrages zu erreichen, wird anspruchsvoll.ZitatIch glaube der Eigenbedarf hat aus mehrerer Gründen eher geringe Chancen (Stichwort: überbedarf, härtefallregelung wegen Schule und Ausbildung meiner Frau). :
Aber okay, es gibt eh noch keine Eigenbedarfskündigung. Von daher ist das natürlich nur Spekulation.
Moin!
Heute ist die Eigenbedarfskündigung angekommen. Diese wurde dabei nicht verschickt, sondern scheinbar selbst eingeworfen in unseren Briefkasten (kann der Vermieter hier überhaupt beweisen dass der Brief mir zugegangen ist?)
Ich werde natürlich jetzt einen Termin beim Mieterschutzbund machen.
Die Begründung der Kündigung ist „ich brauche die Räume für einen Familienangehörigen, nämlich meinen Sohn." Reicht das aus?
Auch wir immer von Wohnung gesprochen, dabei handelt es sich um eine DHH nachdem die Mieter der anderen Hälfte jetzt Eigentümer sind
Ich werde wahrscheinlich 2 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses der Kündigung widersprechen. Dann kann der Mieter ja vor Gericht gehen. Was wären die Folgen, wenn das Gericht dann z.B Mitte November entscheiden würde die Kündigung ist rechtens? Bis wann muss dann ausgezogen werden ?
Danke euch!
-- Editiert von User am 30. April 2024 14:35
Wenn da nicht mehr steht: Nein. Es reicht nicht, nur den künfitgen Bewohner anzugeben. Es muss auch angegeben werden, warum der einen Bedarf an der Mietsache hat.ZitatDie Begründung der Kündigung ist „ich brauche die Räume für einen Familienangehörigen, nämlich meinen Sohn." Reicht das aus? :
Es kann sein, dass er es unter Zeugen eingeworfen hat. Aber wenn das Ding unwirksam ist, ist das eh egal.ZitatDiese wurde dabei nicht verschickt, sondern scheinbar selbst eingeworfen in unseren Briefkasten (kann der Vermieter hier überhaupt beweisen dass der Brief mir zugegangen ist?) :
Gute Idee. Ein Forum darf eh keine Rechtsberatung liefern und es scheint mir für dich um sehr viel zu gehen.ZitatIch werde natürlich jetzt einen Termin beim Mieterschutzbund machen. :
Das dürfte egal sein, sofern eindeutig zu erkennen ist, um welchen Mietvertrag es geht.ZitatAuch wir immer von Wohnung gesprochen, dabei handelt es sich um eine DHH nachdem die Mieter der anderen Hälfte jetzt Eigentümer sind :
Die Rechtsberatung wird dich da hoffentlich korrekt beraten. Auf den ersten Blick sehe ich nicht, warum du widersprechen solltest. Eine unwirksame Kündigung eines Mietvertrages ist unwirksam. Das merkt der Vermieter spätestens, wenn er eine Räumungsklage durchziehen will.Zitatch werde wahrscheinlich 2 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses der Kündigung widersprechen. :
Ich verstehe, dass dich das aufregt. Aber der Mieterschutz in Deutschland ist hoch. Kein Gericht schmeißt eine Familie mit Kindern von heute auf morgen aus der Wohnung. Da würde es noch Räumfristen geben, damit ihr was neues finden könnt.ZitatWas wären die Folgen, wenn das Gericht dann z.B Mitte November entscheiden würde die Kündigung ist rechtens? Bis wann muss dann ausgezogen werden ? :
ZitatWas wären die Folgen, wenn das Gericht dann z.B Mitte November entscheiden würde die Kündigung ist rechtens? Bis wann muss dann ausgezogen werden ? :
Bis zu den im wirksamen Kündigungsschreiben genannten Termin. Zieht man zu diesem Termin nicht aus könnte irgendwann die Räumung anstehen.
Für diesen Fall kämen auf den Mieter dann aber auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt, eventuell den eigenen Anwalt, Gerichtskosten und etwaige Schadensersatzkosten des Vermieters zu.
Insofern ist die fundierte anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen um das eigene Verhalten im Vorfeld festzulegen.
Vielleicht ja. Spätestens nach deinem Widerspruch hätte sich diese Frage erledigt.Zitatkann der Vermieter hier überhaupt beweisen dass der Brief mir zugegangen ist? :
Nein, so reicht das ganz sicher nicht aus. Du kannst doch googlen, welche Anforderungen an eine wirksame und korrekte EB-Kündigung gestellt werden.ZitatDie Begründung der Kündigung ist „ich brauche die Räume für einen Familienangehörigen, nämlich meinen Sohn." Reicht das aus? :
Ob der Vermieter eine R-Klage erhebt, kannst du abwarten. Man wird ihm uU auch erklären, dass eine solche Kündigung nichts wert/nicht wirksam ist.
Bis dahin bzw. viel früher hast du doch juristische Unterstützung vom Mieterverein.ZitatWas wären die Folgen, wenn das Gericht dann z.B Mitte November entscheiden würde :
Da gibt es keine Frist. Häufig gibts vor Gericht einen Vergleich statt Urteil oder Beschluss. Aber vermutlich noch nicht im November.ZitatBis wann muss dann ausgezogen werden ? :
Ob der Vermieter sich daran erinnert? Oder ob ihr bis dahin selbst auf eigene Kosten umgezogen seid?Zitatdass wir nur ausziehen wenn es wirtschaftlich für uns Sinn macht. :
Diese Idee sollte man nicht so deutlich vor sich hertragen, denn darum gehts nicht. Es ist ja kein Geschäft.ZitatWirtschaftlich würde sich ein Auszug erst bei 20000€ rechnen :
Und man sollte mE inzwischen auf Wohnungssuche gehen, Nachweise auch zu Absagen sammeln, vielleicht will das Gericht später sowas sehen.
Moin!
Mit dem mieterschutzbund habe ich gesprochen. Der aktuelle Plan ist ein Widerspruch am Ende der Frist.
Jetzt fragt mein Vermieter nach Besichtigungsterminen.. würdet ihr nach einer schriftlichen Rücknahme des Eigenbedarf fragen? Oder so die Termine anbieten?
Danke!
Im Mietrecht sollte man da präzise sein. Einen Widerspruch legt man im Mietrecht gegen eine an sich wirksame Kündigung ein, wenn beim Mieter ein Härtefall vorliegt. Sollte die Kündigung unwirksam sein und du dies dem Vermieter mitteilen wollen, dann ist Widerspruch rechtlich gesehen der falsche Begriff. Dann ist das eben nur ein Hinweis an den Vermieter, das man die Kündigung als unwirksam ansieht.ZitatDer aktuelle Plan ist ein Widerspruch am Ende der Frist. :
Was hat denn die Beratung ergeben? Ist die Kündigung ausreichend begründet?
Sofern keine Begründung genannt ist, würde ich den Vermieter auffordern, eine Begründung für die Besichtigungstermine zu nennen. Dazu ist er rechtlich verpflichtet. Man kann darüber schreiben, ob eine solche Begründung schriftlich genannt werden muss. Als Mieter in dieser Situation würde ich jedenfalls auf eine schriftliche Bgründung bestehen, damit diese im Zweifel nachweisbar dokumentiert ist.ZitatJetzt fragt mein Vermieter nach Besichtigungsterminen.. :
Wurde denn eine Begründung genannt? Wenn nicht, dann warte die Begründung ab und lass ohne Begründung halt keine Besichtigung zu. Wenn ja, was wurde als Begründung angegeben?
Moin! Die Beratung hat ergeben dass die Begründung eigentlich nicht ausreichend ist.. da man sich aber bei Gerichten nie sicher sein könne wurde uns geraten wiederspruch gegen die eigenbedarfskündigung einzulegen um sicher zu gehen. Dazu haben wir im august einen neuen Termin
Es wurde für die Besichtigungen kein Grund angegeben. Ich werde mal nett nachfragen.
Wenn als Grund kommt: Haus soll weiterhin verkauft werden, sollte ich dann nach Rücknahme des Eigenbedarfs verlangen?
Danke schon mal
ZitatWenn als Grund kommt: Haus soll weiterhin verkauft werden, sollte ich dann nach Rücknahme des Eigenbedarfs verlangen? :
Ich würde sagen "Nein", aber gut dokumentieren, am besten mit Zeugen, sollte das wirklich so genannt werden....
Das würde ich tun. Tatsächlich muss der Vermieter auch mitteilen, wer genau denn da aus welchem Grund besichtigen will. Es kann ja auch sein, dass ein Handwerker für mögliche Umbauten besichtigen will. Das wäre mit einer Eigenbedarfskündigung kompatibel. Daher auch mein Rat zu versuchen, eine schriftliche Begründung zu bekommen.ZitatEs wurde für die Besichtigungen kein Grund angegeben. Ich werde mal nett nachfragen. :
Warte erst einmal die Begründung ab. Grundsätzlich spielt Taktik auch eine gewisse Rolle. Es ist nicht immer sinnvoll dem Vermieter dein eigenes Wissen bzw. Vorhaben mitzuteilen. Schon gar nicht unverzüglich. Auch Zeitspiel ist in diesem Fall ein meist zulässiges Mittel. Übertreiben solltest du es nicht, aber ich würde mir schon ein paar mehr Tage Bedenkzeit einräumen, bis ich den Vermieter auf die fehlende Begründung hinweisen würde.ZitatWenn als Grund kommt: Haus soll weiterhin verkauft werden, sollte ich dann nach Rücknahme des Eigenbedarfs verlangen? :
ZitatIch werde mal nett nachfragen. :
Würde ich lassen. Soll er einfach mal machen.
Man muss und sollte dem Vermieter in solchen Fällen keine Nachhilfe geben.
Man sollte die Besichtigung aber gut dokumentieren (idealerweise mit Zeugen), genau wie alle weiteren Handlungen des Vermieters zu dem Thema.
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