Hallo,
folgender Sachverhalt:
wir sind ausgezogen, der nachmieter hat mietvertrag unterschrieben und ist schon eingezogen. es gab bis dahin kein übergabeprotokoll.
nun bekomme ich nachricht vom vermieter, er hätte eine begehung der wohnung gemacht (von der ich nichts wusste) und hätte 4 löcher in den fliesen im bad festgestellt, die er mir in rechnung stellen bzw von der kaution abziehen will. er meinte das sei sachbeschädigung.
muss ich für die löcher aufkommen?
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Dübellöcher in Fliesen im Bad
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Lach mal drüber! Dübellöcher sind sein höchstpersönliches Eigentum! Frag ihn am besten, ob du deinen Rasierspiegel oder was auch immer du angedübelt hast, immer während des Nichtgebrauchs hättest auf dem Fußboden abstellen sollen und bei Gebrauch deine Frau zum Halten des Spiegels rufen sollen!
Ganz im Ernst: Dübellöcher, vor allem so wenige, gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, denn sie sind unvermeidbar!
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
wenn ich ganz gerissen wäre, könnte ich behaupten der nachmieter wars, da seinerseits bei seinem einzug bzw. meinem auszug kein übernahmeprotokoll gemacht wurde
zudem ist im mietvertrag keine rede von "nicht-Bohren" der fliesen..
weiss vielleicht jemand eine gesetztesstelle die man zitieren könnte
vielen dank
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Hierfür wirst du vergeblich nach einem Paragraphen suchen; du mußt dich danach richten, was die Landgerichte oder höhere Instanzen entschieden haben: Grundsätzlich ist das Bohren von Dübellöchern im Badezimmer einer Mietwohnung im Mietrecht als nicht vertragswidrig anzusehen.
Hat der Vermieter ein Bad gestellt, dass außer den reinen Sanitärgegenständen Toilette, Bidet, Waschbecken und Badewanne keine sonstigen zur vertragsgemäßen Nutzung notwendigen Ausstattungsgegenstände enthält, ist es nicht als vertragswidrig anzusehen, wenn der Mieter (hier) auch die hohe Zahl von insgesamt 32 Dübellöcher bohrt, um Halter für Spiegel, Spiegelkonsole und Spiegellampen, Handtücher, Zahnputzgläser, Seifenschale, Klopapierrolle, Klobürste sowie eine Duschstange und einen Haltegriff an der Badewanne anzubringen. Eine Vertragsverletzung allein aus der mieterseitigen Herstellung üblicher Sanitärausstattung ist nicht erkennbar. [b]LG Hamburg 7. Zivilkammer, Urteil vom 17. Mai 2001, Az: 307 S 50/01
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
quote:
wenn ich ganz gerissen wäre, könnte ich behaupten der nachmieter wars,
Kannst du dir ersparen!
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
quote:
Eine Vertragsverletzung allein aus der mieterseitigen Herstellung üblicher Sanitärausstattung ist nicht erkennbar.
Was uns dann eben zu der Frage bringt, zu welchem Behufe diese Löcher eigentlich gebohrt wurden.
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--- editiert vom Admin
dann steht aussage gegen aussage und der vermieter müsste beweisen, daß ich es war. ich habe aber keine lust auf ärger, und möchte ja nur klären ob ich nun für den schaden aufkommen muss.
wo bitteschön sind denn fehler?
die löcher wurden gebohrt um einen hängeschrank im badezimmer anzubringen, da vom vermieter außer waschbecken, badewanne und spiegel nichts gestellt wurde, muss doch im prinzip die freiheit haben meine sachen im Badezimmer anzubringen.
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quote:
die löcher wurden gebohrt um einen hängeschrank im badezimmer anzubringen
Warum wurden die Löcher denn nicht in den Fliesenfugen gebohrt ?
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da es unmöglich war aufgrund der abmessung des hängeschranks zwischen den fugen zu bohren.
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quote:
da es unmöglich war aufgrund der abmessung des hängeschranks zwischen den fugen zu bohren.
Für einen Mieter ?
Ein Ver mieter hätte das Ding aufgehängt bekommen, ohne eine Fliese zu beschädigen.
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das ist nicht meine frage, ob der vermieter so was geschafft hätte.
meine frage lautet, ob ich dafür aufkommen muss und ob es nicht zur normalen Nutzungserscheinung eines Mieters dazu gehört.
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quote:
ob es nicht zur normalen Nutzungserscheinung eines Mieters dazu gehört.
Ich weigere mich einfach, dergleichen zu glauben.
Meine grundsätzliche Meinung von Mietern ist hoch genug, um es ihnen zuzutrauen, einen solchen Schrank ebenfalls beschädigungsfrei aufzuhängen.
Ein "Verstoß" dagegen hat in meinen Augen schon etwas soziopathisches.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Stell dir mal vor, jeder Mieter würde seine höchst spezifischen Dübellöcher hier reinsetzen? Na? Was für ein Bad würde der nächste Mieter wohl vorfinden?
Natürlich ein vertragsgemäß genutzes Bad, was sonst?
Der VM muß ja nicht vermieten, dann bekommen seine Wände keine Borlöcher.
Oder er muß sich selbst als lebendiger Spiegelhalter zur Verfügung stellen, dann spart der M seine Borlöcher!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
--- editiert vom Admin
Ach, Pachlus,
immer wieder ziehst Du die falschen Schlüsse.
Nur weil Du es mit Borwasser spülst, wird es deshalb nicht zum Borloch.
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Ach Mord-timer, ich hab da so einen riesigen Schreibfehler gemacht, ich weiß, es heißt Borrlöscher, nicht Borlöcher. So haben wenigstens andere Löcher auch Gelegenheit, etwas zu schreiben, da sie sonst zumThema nichts beizutragen wissen. Jetzt alles rüchtüsch geschriehbenn?
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
quote:
ich weiß, es heißt Borrlöscher
Nicht ganz; der sogenannte "Borrlöscher" wurde von Immanuel Borr im Jahre 1876 zum Patent angemeldet (damals schrieb man halt noch überwiegend mit einem Füllfederhalter).
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--- editiert vom Admin
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