Durch nicht verputzte Wand kommt Wasser! Mietminderung?

26. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
trinex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch nicht verputzte Wand kommt Wasser! Mietminderung?

Guten Tag,

Ich habe im Vorflur meiner Erdgeschosswohnung eine nicht verputzte Außenwand bei der bei jeder Gelegenheit Wasser in unseren Hausflur läuft. Wir mussten aufgrund dessen schon einen Schrank wegschmeißen und in den Ecke hat sich schon mehrfach Schimmel gebildet.
Der Vermieter wurde mehrfach über die Umstände informiert und seine wortwörtliche Aussage dazu war " dann legt doch einfach Handtücher aus"

Wie sollte ich weiter vorgehen? Ist grundsätzlich eine Mietminderung möglich und wenn ja, wieviel?

Danke im vorraus für alle fleißigen Helfer

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Glaubst Du ernsthaft, dass ein paar € Mietminderung den Eigentümer beeindrucken? Da ist doch ein ganz anderes Vorgehen angesagt. Fristsetzung zur Beseitigung, das Schreiben gerichtsfest zustellen lassen durch den örtlichen Gerichtsvollzieher, in dem Schreiben ankündigen, dass man nach Ablauf der Frist selbst einen Gutachter und Handwerksbetriebe beauftragen werde, die Kosten mit der Miete verrechnet werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von trinex):
Wir mussten aufgrund dessen schon einen Schrank wegschmeißen

Was hat der Schrank in Hausflur zu suchen? Der gehört nicht zur Mietsache, gab es da eine Erlaubnis des Vermieters für?



Mietminderung ist vorrangig für die Nichtnutzbarkeit der Mietsache gedacht. Wenn der Hausflur also nass ist, wird die Mietminderung nur marginalst sein - wenn überhaut eine möglich ist, da die Mietsache nicht betroffen ist.



Zitat (von wirdwerden):
dass man nach Ablauf der Frist selbst einen Gutachter und Handwerksbetriebe beauftragen werde, die Kosten mit der Miete verrechnet werden.

Das könnte zum teuren Bumerang werden - so was sollte man höchstens machen wenn die Mietsache betroffen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von trinex):
eine nicht verputzte Außenwand bei der bei jeder Gelegenheit Wasser in unseren Hausflur läuft.
Bei jeder Gelegenheit?
Ist damit gemeint, dass Feuchtigkeit durch die Wand in die Wohnung dringt ? Gehört der Hausflur zur Wohnung/zur gemieteten Wohnung?
Mehrfach Schimmel? Den habt ihr beseitigt und dann kam er wieder?

Wie habt ihr den Vermieter zur Mangelbeseitigung aufgefordert, dass er solch alberne Sprüche ablässt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
trinex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay , das scheint nicht ganz klar geworden zu sein.
Wir wohnen im Erdgeschoss mit einem separaten Eingang. Daher gehört der "Vorflur" zur Mietsache. Da stehen unser Schuhregal , da ist auch eine extra Kammer für unsere eigentliche Wohnung usw.

Genau den Schimmel hatten wir schon einmal beseitigt und dieser kam wieder.

Wir haben den Vermieter angerufen als es gerade passiert ist und ihm davon berichtet , das Wasser in unseren Flur fließt , da die Wand nicht verputzt ist. In diesem moment antwortete er mit dem was ich vorhin geschrieben hatte. Danach haben wir ihn mehrmals noch darauf angesprochen wann er das zu macht , damit bei uns nicht bei jedem Regenschauer die Bude nass ist. Darauf reagierte er gar nicht mehr .

Ich hoffe die Lage ist jetzt ein bisschen klarer.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich hatte es schon so verstanden, dass dieser Vorflur integrierter Bestandteil der Wohnung ist und nicht zum allgemeinen Treppenhaus gehört. Deshalb bleibe ich bei meinem Rat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von trinex):
das Wasser in unseren Flur fließt , da die Wand nicht verputzt ist.

Die Theorie ist schlicht falsch.
Das Wasser fliest wegen fehlender Abdichtung (vermutlich Außenabdichtung) von irgendwas in den Flur.



Zitat (von wirdwerden):
Deshalb bleibe ich bei meinem Rat.

Fraglich ob man einen 5stelligen Betrag vorfinanzieren und dann versuchen möchte den abzuwohnen ...

Eine Klage auf Beseitigung dürfte da besser sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
trinex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher haben wir keine Mietminderung durchgesetzt und bei anderen Bewohnern des Hauses hat die Androhung der Mietminderung meist gereicht damit er die Mängel beseitigt.
Bevor ich also härtere Bandagen anlege würde ich gerne erstmal die Mietminderung probieren.
Die Frage ist nur um wieviel ich mindern kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von trinex):
Die Frage ist nur um wieviel ich mindern kann.
Das kann man hier schlecht sagen.
Auf jeden Fall solltet ihr dem Vermieter nun schriftlich und nachweisbar den Mangel anzeigen, ihn zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern und den Vorbehalt der Mietminderung geltend machen. Weist auch ausdrücklich auf den Schimmel hin, der sich immer wieder bildet und Haushaltsgegenstände in Flur und Kammer beschädigt.
Das wäre genau das, was deine Nachbarn gemacht haben. (Androhung der Minderung)

In 2 Wochen als Frist wird er wahrscheinlich die Außenwand nicht neu verputzen, fraglich ist auch, ob das Wasser nicht woanders durchkommt, weil es eine EG-Wohnung ist. Da gibts vermutlich etliche Schwachstellen mehr als nur fehlenden Außenputz.
Ist das ein Altbau?

Da ihr wohl nur durch den Flur geht, um in eure Wohnung zu gelangen, wird nur eine sehr geringe Mietminderung durchsetzbar sein.
Zitat (von trinex):
damit bei uns nicht bei jedem Regenschauer die Bude nass ist.
Das ist ja auch nicht so. Es ist (nur) der Vorflur, über den man in die Wohnung kommt.
Zitat (von trinex):
da ist auch eine extra Kammer für unsere eigentliche Wohnung usw.
Fließt das Wasser auch dort rein?

Ich gebe mal eine ganz vorsichtige Schätzung ab: max. 2%, wenn die Wohnung selbst trocken und i.O. ist.
Aber letztlich entscheiden Gerichte, falls man sich nicht einigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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