Moin, kurze Frage:
Wenn im Mietspiegel gefangene Räume/Durchgangszimmer nicht erwähnt werden, sind diese dann bei der Ermittlung der Mieterhöhung unberücksichtigt zu bleiben?
Durchgangszimmer Mieterhöhung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Mietspiegel die ich kenne gehen nur nach Quadratmetern und nicht nach Zimmern.
Da selbst Abstellräume innerhalb der Wohnung zählen, wüsste ich aber nicht warum das hier anders sein sollte
Zitatwüsste ich aber nicht warum das hier anders sein sollte :
Es geht nicht darum, dass die qm nicht zählen sollen, sondern um prozentuale Abzüge, weil es "gefangene" Räume/Durchgangszimmer sind.
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Es gibt keinen Mietspiegel für WG-Zimmer. Es gibt nur Mietspiegel für komplette Wohnungen. Ob sich in diesen "Durchgangszimmer" befinden oder nicht, ist für den Mietspiegel unerheblich.
ZitatEs gibt keinen Mietspiegel für WG-Zimmer :
Wer redet von WG-Zimmern?
ZitatOb sich in diesen "Durchgangszimmer" befinden oder nicht, ist für den Mietspiegel unerheblich :
Das sehen diverse Mietspiegel anders, bei einem Durchgangszimmer sind (wenn diese erwähnt sind) Abzüge erlauubt; meine Frage ist konkret:
ZitatWenn im Mietspiegel gefangene Räume/Durchgangszimmer nicht erwähnt werden, sind diese dann bei der Ermittlung der Mieterhöhung unberücksichtigt zu bleiben? :
Hierzu habe ich in Netz bisher nichts gefunden
ZitatEs gibt keinen Mietspiegel für WG-Zimmer. :
Und?
ZitatOb sich in diesen "Durchgangszimmer" befinden oder nicht, ist für den Mietspiegel unerheblich. :
Das ist schlicht falsch.
ZitatWenn im Mietspiegel gefangene Räume/Durchgangszimmer nicht erwähnt werden, sind diese dann bei der Ermittlung der Mieterhöhung unberücksichtigt zu bleiben? :
Es kommt wie immer auf die uns unbekannten Details an - hier die Art der "Gefangenschaft".
Ich würde da in Anlehnung an die Wohnraumberechnung und den Wohnwert von einem Faktor 0,6 bei gefangenem Raum ohne funktionalen Zusammenhang ausgehen.
Alternativ kann man sich auch an den anderen Mietspiegeln orientieren, welche Abschläge mit welcher Begründung dort berechnet werden.
ZitatEs kommt wie immer auf die uns unbekannten Details an - hier die Art der "Gefangenschaft". :
2 Zimmer Wohnung, ein Zimmer ist nur durch die Küche erreichbar.
...
-- Editiert von User am 24. Juni 2023 17:50
Zitat:2 Zimmer Wohnung, ein Zimmer ist nur durch die Küche erreichbar.
Wieso dann "Durchgangsziummer". Durch das Zimmer wohin ?
Wenn die Küche allein dem Mieter vermietet ist, ist es sowas besonderes auch nicht.
Wenn der Mietspiegel diesen Umstand nicht als wertmindernd ansieht, ist er es auch nicht.
-- Editiert von User am 24. Juni 2023 17:49
ZitatWenn die Küche allein dem Mieter vermeitet ist, ist es sowas besonderes auch nicht. :
Ich weiß ja nicht wie und wo du lebst, aber heutzutage sind Durchgangszimmer nicht mehr zeitgemäß und werden als wertmindernd (im Zuge des Mieterhöhungsverlangen) angesehen, das nennt man dann wohl "schlechter Schnitt"
Zitat:
Das Orientierungsmerkmal „schlechter Schnitt" ist auch dann gegeben, wenn in einer Zweizimmerwohnung das kleine Schlafzimmer von der Küche abgeht (LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 – 67 S 346/12 -; in: GE 2013, 269).
Scheinbar enthält der Mietspiegel aber keinen Abzug für Wohungen mit "schlechten Schnitt".
ZitatScheinbar enthält der Mietspiegel aber keinen Abzug für Wohungen mit "schlechten Schnitt". :
Ja, das stimmt, jedoch:
Zitat:III. Wertermittlung
Bei der Zuordnung innerhalb der Bandbreiten sind u.a. folgende Punkte zu berück-
sichtigen: Erhaltungszustand des Hauses und der Wohnung, Größe der Wohnung,
Grundriss und Lage innerhalb des Hauses, Qualität der Beheizung, des Bades, der Sa-
nitär- und Elektroinstallationen. Hierbei ist im Regelfall vom Mittelwert auszugehen.
Ich schätze mal, dass der schlechte Schnitt zum Grundriss gehört und hier wäre dann wohl anzusetzen.
-- Editiert von User am 24. Juni 2023 17:59
Und? In Deinem Fall geht die Küche von einem Zimmer ab. Und das ist heute in vielen Wohnungen ganz normal, wird von vielen sogar gewünscht. Für mich keinerlei Abzüge.Zitat:Das Orientierungsmerkmal „schlechter Schnitt" ist auch dann gegeben, wenn in einer Zweizimmerwohnung das kleine Schlafzimmer von der Küche abgeht (LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 – 67 S 346/12 -; in: GE 2013, 269).
ZitatUnd? In Deinem Fall geht die Küche von einem Zimmer ab. Und das ist heute in vielen Wohnungen ganz normal, wird von vielen sogar gewünscht. :
Bitte was? Die Küche ist das Durchgangszimmer, ausschließlich durch diese kommt man in das gefangene Zimmer; ich wüsste nicht wo man sich das wünscht.
Sorry, falsch gelesen. Für mich trotzdem kein Mangel. Ist in Hamburg in den ganzen Altbauwohnungen sehe oft zu finden.Zitat:Bitte was? Die Küche ist das Durchgangszimmer, ausschließlich durch diese kommt man in das gefangene Zimmer; ich wüsste nicht wo man sich das wünscht
Dann definiert der Vermieter die ehemalige Küche halt zu einem Flur mit Kochnische um und das Problem ist gelöst, denke ich.
Dann definiert der Vermieter die ehemalige Küche halt zu einem Flur mit Kochnische um und das Problem ist gelöst, denke ich.
ZitatDann definiert der Vermieter die ehemalige Küche halt zu einem Flur mit Kochnische um und das Problem ist gelöst, denke ich. :
Wie soll das geschehen? Es gibt doch einen Mietvertrag.
Zitat2 Zimmer Wohnung, ein Zimmer ist nur durch die Küche erreichbar. :
Und?
ZitatWenn der Mietspiegel diesen Umstand nicht als wertmindernd ansieht, ist er es auch nicht. :
Zum einen ist das falsch, zum anderen findet sich in dem Mietspiegel offenbar doch was
ZitatIII. Wertermittlung :
...
Grundriss
ZitatWie soll das geschehen? :
Gar nicht, denn Gerichte pflegen sich in der Regel nicht an den (mitunter merkwürdigen) Definitionen von Vermietern zu orientieren.
ZitatEs gibt doch einen Mietvertrag. :
Naja, irgendwann heißt es ja "neuer Mieter, neuer Mietvertrag" ...
ZitatNaja, irgendwann heißt es ja "neuer Mieter, neuer Mietvertrag" .. :
Orientieren wir uns doch an dem Hier und Jetzt. Es ist ein reales Mietverhältnis mit einem realen Mieterhöhungsverlangen, dass es zu prüfen gilt.
Ich finde das hier:
ZitatIch würde da in Anlehnung an die Wohnraumberechnung und den Wohnwert von einem Faktor 0,6 bei gefangenem Raum ohne funktionalen Zusammenhang ausgehen. :
ist der Ansatz.
Danke für eure Gedanken.
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