Bei uns in der wohnung, genau im badezimmer tritt seit etwas mehr als 3 wochen immer wieder wasser aus und sammelt sich dementsprechend. Wir entfernen wo wir können, aber wir sind halt nicht den ganzen tag zu hause.
Der prüfungsprozess zieht sich bereits eine woche hin, die finden keinen fehler und es wird gerade darüber entschieden ob man unser bad komplett demontiert. Der zweite handwerker hatte heute etwas gründlicher geschaut und erwähnt das unter der dusche nie schutzmaßnahmen getroffen worden sind um derartige fälle zu verhindern, konnte aber auch nicht sagen wo das problem ist. Ich habe mir leider den fachbegriff nicht gemerkt, er hatte aber erklärt dass dort eigentlich eine art folie eingebaut sein muss, damit der beton nicht schwimmt wenn das mal passiert. Gut , jetzt zum eigentlichen problem, wir werden mindestens eine woche nicht duschen können und das ist mit unseren jobs nicht vereinbar, wir sind beide handwerker und müssen uns nach der arbeit duschen. Wie wird das laufen, muss der vermieter ein hotel in der nähe zahlen oder ähnliches? Nicht zu duschen ist inakzeptabel.
Dusche unnutzbar , kein ersatz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn man berufsbedingt duschen muss, wäre es natürlich Sache des Arbeitgebers, Duschen bereitzustellen.
Aber (zum Glück) gehört Duschen ja eher in den Bereich der normalen Körperpflege.
Wenn nur das Duschen unmöglich ist, muss man Abhilfe suchen. Bevor das gleich die Anmietung eines Bades (mit Hotelzimmer) ist, gibt es vermutlich preisbewusstere Alternativen: Schwimmbad oder Muckibude zum Beispiel. Die Eintrittsgelder kann man dann vom Vermieter durchaus erfolgreich verlangen.
Wer hat denn die Handwerker bestellt/beauftragt?Zitatmuss der vermieter ein hotel in der nähe zahlen oder ähnliches? :
Hast du deinem Vermieter das Dilemma schon mitgeteilt und ihn gefragt, was er wegen der evtl. 1 Woche ohne Duschmöglichkeit in der Wohnung *anbietet*?ZitatWie wird das laufen, :
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@ Anami, wir haben es dem vermieter gemeldet als wir es bemerkt haben und daraufhin hat der vermieter diverse handwerker geschickt. Als angebot haben wir die küche bekommen, da ist nur eine spüle für geschirr.
@Master, klingt nach einer lösung, aber wir sind gern für uns beim duschen
-- Editiert von User am 14. November 2024 18:05
Habt ihr nur die Dusche oder steht alternativ eine Wanne zur Verfügung?
Wo genau taucht denn das Wasser auf, wo läuft es hin und wo sammelt es sich?
Seit wann wohnt ihr dort? Warum bietet der Vermieter HEUTE eine Küche an?ZitatAls angebot haben wir die küche bekommen, da ist nur eine spüle für geschirr. :
In einer Spüle kann man weder allein noch gemeinsam duschen.

Es klingt nicht so, als ob der Vermieter HEUTE schon darüber Bescheid wusste, dass ihr 1 Woche ohne Dusche sein werdet.ZitatGut , jetzt zum eigentlichen problem, :
Aber ich verstehe, was der Handwerker HEUTE erklärte.
Zitatdas ist mit unseren jobs nicht vereinbar, wir sind beide handwerker und müssen uns nach der arbeit duschen. :
Dann ist es Pflicht des Arbeitgebers für entsprechende Gelegenheiten zu sorgen, nicht die des Vermieters.
ZitatNicht zu duschen ist inakzeptabel. :
Da wäre dann im Falle des Falles aufzuführen, weshalb konkret die Alternativen nicht zumutbar sein sollen.
Sie hat eine Dusche auf arbeit, aber diese ist doch äußerst ungepflegt, ich bin auf dem bau, bei uns gibts keine dusche
ZitatHabt ihr nur die Dusche oder steht alternativ eine Wanne zur Verfügung? :
Wo genau taucht denn das Wasser auf, wo läuft es hin und wo sammelt es sich?
?
ZitatZitat (von Solan196): :
Habt ihr nur die Dusche oder steht alternativ eine Wanne zur Verfügung?
Wo genau taucht denn das Wasser auf, wo läuft es hin und wo sammelt es sich?
?
keine wanne oder sonstiges und das wasser sammelt sich an der tür zum wohnungsflur
Wurden mal die Silikonfugen der Dusche gecheckt Und geprüft, ob die Abflussdichtung okay ist?
ZitatWurden mal die Silikonfugen der Dusche gecheckt Und geprüft, ob die Abflussdichtung okay ist? :
es wird ein undichtes rohr vermutet, wie ich bereits erwähnt hatte suchen die den fehler. Ohne weitere ausbauten bleibt das ungeklärt
Zitatwie ich bereits erwähnt hatte suchen die den fehler :
Die Menschen untrschätzen die Auswirkung undichter Fugen im Duschbereich, solltest du eigentlich als Handwerker eigentlich wissen,
Zitatich bin auf dem bau, bei uns gibts keine dusche :
Sicherlich kann es ein defektes Rohr sein, es könnte ebenso eine undicht Fuge sein. Die Dichtigkeit von Fugen kannst du selber prüfen, da musst man nix aufruppen
Na und?? Dann duscht ihr eben weiterhin in eurer undichten Dusche und wischt weg, was rausläuft. So what.ZitatOhne weitere ausbauten bleibt das ungeklärt :
Es ergibt sich weiteres doch sowieso erst, wenn der Vermieter entschieden hat, was und wann dort gemacht werden soll.
Bis dahin könnt ihr weiter duschen, denn offenbar wurde seit Donnerstag weder demontiert noch Wasser abgestellt.
@pika89
Das hier ->
ZitatSo what....... Bis dahin könnt ihr weiter duschen, :
bitte keinesfalls befolgen.
Anami ist leider bekannt dafür, dass sie Konsequenzen, die aus ihren schwachsinnigen Handlungsvorschlägen resultieren, nicht überblicken kann und ihren Horizont übersteigen.
Die bewusste Inkaufnahme der Schädigung der Mietsache fällt dann unter diesen "Handlungsvorschlag".
Zitat...denn offenbar wurde seit Donnerstag weder demontiert noch Wasser abgestellt. :
Vermutlich aus dem Grund, weil dann ebenfalls Waschtisch und Toilette ohne Wasser wären....
-- Editiert von User am 18. November 2024 11:18
Das ist gelinde gesagt, Schwachsinn.ZitatAnami ist leider bekannt dafür, dass sie Konsequenzen, die aus ihren schwachsinnigen Handlungsvorschlägen resultieren, nicht überblicken kann und ihren Horizont übersteigen. :
Aber auch hier:---> Was soll der TE nun tun? WAS empfiehlst DU?
Liest du irgendwo, dass der Vermieter oder der Handwerker (seit 14.11.) verbot, die Dusche zu benutzen? Oder ein Handwerker die Duscharmatur demontiert hätte, damit man trotzdem noch Wasser für Waschtisch und WC hätte?
Die Mieter haben bisher das durch Undichtigkeiten austretende Wasser weggewischt (viel oder wenig ???)---aber korrekterweise den Vermieter darüber informiert. Es waren bis 14.11. bereits diverse *Experten* da.
Der am 14. meinte, es ginge nicht ohne Ausbauten. Stell dir vor, ich verstehe sogar so ungefähr, was der Handwerker meinte.
DER Handwerker sollte doch für weiteres das OK des Vermieters haben. ODER?
Am 14. meinte der TE:
Wer hat das gesagt? DER Handwerker?Zitatwir werden mindestens eine woche nicht duschen können :
Gestern: ---> noch alles ungeklärt. Von Donnerstag bis Sonntag---wer hätte das gedacht?
Und was hat der TE ganz ohne meinen Vorschlag seit dem 14. gemacht?
btw. Andere Vorschläge von anderen Usern: quasi abgelehnt vom TE.
ZitatDas ist gelinde gesagt, Schwachsinn. :
Leider nein, wie dein Post zur Genüge beweist.
ZitatLiest du irgendwo, dass der Vermieter oder der Handwerker (seit 14.11.) verbot, die Dusche zu benutzen? :
Was soll denn wohl diese Äußerung vom Vermieter mit der alternativen Waschmöglichkeit (Küche) bedeuten?
Muss Dir der Automechaniker wörtlich "verbieten", nicht mehr mit den Fahrzeug zufahren, wenn das Fahrzeug Literweise Kühlflüssigkeit verliert, nachdem er Dir sagte Du solltest als Alternative das Fahrrad nutzen?
Der TE hat es, im Gegensatz zu Dir, zum Glück verstanden.
ZitatOder ein Handwerker die Duscharmatur demontiert hätte, damit man trotzdem noch Wasser für Waschtisch und WC hätte? :
Du scheinst weder Ahnung davon zu haben, wie eine Badinstallation, noch wie der Unterbau einer Dusche aussieht.
Aber natürlich, ruhig weiter duschen, am besten so lange, bis es bei den Nachbarn unten aus der Decke tropft, oder der Estrich gesättigt ist.
Nächster Thread dann "Wohnung nicht nutzbar, weil 24/7 Bautrockner laufen".
ZitatDer am 14. meinte, es ginge nicht ohne Ausbauten. Stell dir vor, ich verstehe sogar so ungefähr, was der Handwerker meinte. :
Bienchen ins Heft? Nicht dafür, denn ->
ZitatDER Handwerker sollte doch für weiteres das OK des Vermieters haben. ODER? :
Wohl oder, ansonsten wäre das Bad bereits demontiert und wie nachzulesen ist, war zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden, ob demontiert wird oder nicht.
Was Du Dir nicht vorstellen kannst, ist dann allerdings, dass sich der TE und seine Partnerin schadenersatzpflichtig machen, wenn sie trotz bekanntem Mangel (um den sich der Vermieter bereits kümmert), die Mietsache bewusst so nutzen, dass Schäden an der Bausubstanz entstehen.
Aber man kann natürlich mit der brennenden Zigarette das Gasleck suchen gehen....
ZitatAber auch hier:---> Was soll der TE nun tun? WAS empfiehlst DU? :
Die Empfehlung bleibt die Selbe, nämlich den schwachsinnigen Rat ->
zu ignorieren, denn bei Mutwilligkeit zahlt auch keine Haftpflicht mehr.ZitatNa und?? Dann duscht ihr eben weiterhin in eurer undichten Dusche und wischt weg, was rausläuft. So what. :
Und schwachsinnig ist noch das Netteste was mir dazu einfällt.
Aber vielleicht kommst Du ja noch selbst drauf ->
Zitat:und wischt weg, was rausläuft.
Was sollen sie den DEINER Meinung nach mit dem Wasser machen, welches nicht quer durchs Bad läuft, sondern unter der Dusche verbleibt?
Da bin ich wieder, ich habe natürlich die silikonübergänge geprüft, da ist nix. es ist irgendwas unterhalb der duschwanne, der letzte meinte es sei das rohr unter der duschwanne. da man da so gut wie nicht herankommt muss wohl ausgebaut werden. Da es aktuell zu einer vermietersache wurde fasse ich da nichts an. Im nachhinein heißt es noch ich hätte etwas kaputt gemacht. Ich möchte einmal darauf hinweißen dass ich die ganze zeit nur wissen möchte welche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist und wir uns nicht richtig waschen können. Warum und was kaputt ist war überhaupt nicht gegenstand meiner frage. Wie ich leider lesen muss geht meine anfrage inzwischen in die falsche richtung.
Zitates ist irgendwas unterhalb der duschwanne, :
Oft sind die Dichtungen im Abfluss selber angegriffen, es muss keine Katastrophe sein, aber da muss natürlich auch der Wille auf allen Seiten sein, sich von klein auf groß durchzuprüfen.
Sicherlich sollst du nix anfassen, aber was möchtest du denn nun? Wenn die Dusche gesperrt ist, dann kannst du die Miete mindern, frage in einem MIeterverein nach den Möglichkeiten und der Höhe, da die durchaus variiert, dadurch kannst du aber immer noch nicht duschen. Ich würde alternativ ein Schwimmbad ansteuern, macht sauber und bringt Spaß. Du wilst gewiss ins Hotel oder so, da rate ich von ab.
Dann fokussiere ich mich aufs Rechtliche. Nach § 536 BGB steht euch eine Mietminderung ab dem ersten Tag, an dem ihr die Dusche nicht nutzen konntet, zu. Zur Höhe einer Mietminderung sage ich grundsätzlich nichts, weil mir das zu gefährlich ist. Mindert ihr zu hoch, dann entsteht ein Mietrückstand, der schlimmstenfalls zu einer Kündigung führen kann. Im Netz findet ihr aber sicherlich Anhaltspunkte für eine mögliche Mietminderung. Beachtet, dass diese taggenau berechnet wird. Es wird also die Monatsbruttomiete (also Miete inklusive Nebenkosten) durch 30 dividiert und dann mit den Anzahl der Tage multipliziert, in denen ihr die Dusche nicht nutzen konntet.ZitatIch möchte einmal darauf hinweißen dass ich die ganze zeit nur wissen möchte welche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist :
Unabhängig davon wirds kompliziert. Der Vermieter muss keine Ausweichlösung anbieten. Nach § 555a (3) BGB hat der Vermieter Schadensersatz zu leisten, wenn ihr aufgrund der Reparaturmaßnahmen weitere Kosten, z.B. Eintrittsgebühren Schwimmbad oder Fitnessstudio zum duschen, habt. Das gilt aber nur, wenn dies wegen der Reparaturmaßnahmen notwendig ist.
Aktuell könnt ihr wegen des Schadens die Dusche nicht nutzen. Da wiederum gilt wegen § 536a BGB, dass der Vermieter nur dann Schadensersatz leisten muss, wenn er den Schaden zu vertreten hat oder wenn er in Verzug ist. In aller Regel hat bei einem Rohrbruch der Vermieter den Schaden nicht zu vertreten, solange dieser nicht vorhersagbar war. Ob inzwischen Verzug eingetreten ist, weiß ich nicht. Nach einer Woche hätte ich schon erwartet, dass ein kompetenter Handwerker den Fehler gefunden hat. Aber mit der Diskussion würden wir wieder in ein Handwerkerforum abdriften.
Kurzum: Wahrscheinlich gibts aktuell eine Mietminderung und sonst nichts. Irgendwann gibts dann Schadensersatz, wenn der Vermieter in Verzug ist oder wenn die Unbenutzbarkeit der Dusche nicht mehr am Schaden sondern an der Reparatur liegt. Alternativlösungen muss der Vermieter nicht bieten.
-- Editiert von User am 19. November 2024 13:46
Das wurde schon beantwortet. Das gefiel dir alles nicht. Du hast zu wenig zur Sache erklärt. Du hattest für alles Gegenargumente.Zitatwelche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist und wir uns nicht richtig waschen können. :
Du meinst vermutlich die Antworten...Zitatgeht meine anfrage inzwischen in die falsche richtung. :
Weiterhin duschen wäre nach Meinung eines Users viel zu gefährlich...
Dann fällt mir noch ein:
- Mietminderung dem Vermieter zunächst ankündigen, dann ab Folgemonat mindern.
- Zum Anwalt gehen, Rechtsberatung einholen. Die Rechnung dem Vermieter vorlegen.
-Zum Mieterbund gehen, falls man dort schon Mitglied ist. Oder gleich Mitglied werden.
Offenbar nicht. Nun hat er wenigstens §§. Hoffentlich macht er was draus.ZitatDer TE hat es, im Gegensatz zu Dir, zum Glück verstanden. :
Nein, das wurde es nicht.ZitatZitat (von pika89): :
welche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist und wir uns nicht richtig waschen können.
Das wurde schon beantwortet.
Das Thema Mietminderung wurde bis zu meinem und Solans letzten Post gar nicht erwähnt. In der ersten Antwort wurde von quiddje das Thema Eintrittsgelder und damit Schadensersatz kurz angesprochen. So einfach ist das aber leider nicht. Ansonsten habe ich tatsächlich im Thread nichts gefunden, was sich als Darstellung der mietrechtlichen Möglichkeiten interpretieren ließe.
Unabhängig davon sollten die Antworten von anami auch in diesem Thread am besten ignoriert werden. Nur damit es nicht so stehen bleibt der Hinweis, dass Nachfolgendes falsch ist:
Zitat- Mietminderung dem Vermieter zunächst ankündigen, dann ab Folgemonat mindern. :
-- Editiert von User am 19. November 2024 14:57
ZitatMuss Dir der Automechaniker wörtlich "verbieten", nicht mehr mit den Fahrzeug zufahren, wenn das Fahrzeug Literweise Kühlflüssigkeit verliert, nachdem er Dir sagte Du solltest als Alternative das Fahrrad nutzen? :
Das Anami nicht nur mit dem lesen sondern auch mit dem verstehen Probleme hat, ist hier im Forum ja nichts neues.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.
Wäre eine Mietminderung denn nicht zum folgenden Monat (das wäre Dezember) schon möglich?ZitatNur damit es nicht so stehen bleibt der Hinweis, dass Nachfolgendes falsch ist: :
Ankündigen wäre evtl. ein Druckmittel, ist aber rechtlich nicht notwendig. Höchstens zu empfehlen.
ZitatWäre eine Mietminderung denn nicht zum folgenden Monat (das wäre Dezember) schon möglich? :
Doch, hat aber nichts mit dem Falschen aus #20 zu tun.
§ 536 BGB lesen, verstehen, anwenden.
ZitatDoch, hat aber nichts mit dem Falschen aus #20 zu tun. :
Da hast du Recht, aber erkläre es doch mal so, dass auch Laien, zB der TE, es hier versteht.
Zitaterkläre es doch mal so, dass auch Laien, zB der TE, es hier versteht. :
Was konkret ist denn an
ZitatNach § 536 BGB steht euch eine Mietminderung ab dem ersten Tag, an dem ihr die Dusche nicht nutzen konntet, zu :
missverständlich oder unvollständig formuliert?
Zitatmissverständlich oder unvollständig formuliert? :
Hab ja nicht mit cauchy geschrieben sondern mit dir. Evtl. hat anami das ja überlesen. Bisserl unfair wenn alle auf ihr rumkloppen, einer reicht doch.
Anami ist unfair und nicht nur ein bisserl. Unfair zu Fragestelllern, die sich sinnvolle Antworten erwarten. Unfair zu Diskussionsteilnehmern, die sich ernsthaft um sinnvolle Antworten bemühen. Denn durch die falschen Antworten und teils sinnlosen Fragen werden Threads so wie hier zugemüllt und dadurch unlesbar.ZitatBisserl unfair wenn alle auf ihr rumkloppen :
Aber nun ist diese Anfrage zumindest beantwortet:
Nö. Aber Mietminderung steht dir zu. Steht im BGB.ZitatWie wird das laufen, muss der vermieter ein hotel in der nähe zahlen oder ähnliches? :
Ich befürchte, mit der geminderten Miete (Einbehalt X €) habt ihr zwar Geld, aber leider noch keine Duschmöglichkeit in der Wohnung.
Und wieviel € ihr mindern könnt--- ist evtl. deine nächste Frage zu den rechtlichen Möglichkeiten?
Evtl. empfehlen Experten hier, wo man einzelne gerichtl. Entscheidungen zur Orientierung findet.
Ich werde mal nicht so unfair sein, und nachfragen...ob inzwischen...
Ich meine, es ist nicht unfair, zu einem ungenau geschilderten Mangel Nachfragen zu stellen.
Aber zugegeben: Ich hätte in #13 schreiben sollen, was ich täte...wenn der Sachverhalt es zulässt.
@Anami und @ cauchy
ich danke euch beiden für die präzise antwort
Mit der falschen richtung meinte ich den themenwechsel zur fehlersuche.
Gerade weil man im worst case auf den kosten sitzen bleibt, identifiziere ich das problem aber und melde es. Gerade bei uns im Bad verschwindet so ziemlich alles hinter einem trockenbaufliesenkasten, k.a wie man das nennt aber das entferne ich nichts und die handwerker wollten das vorerst auch nicht.
Unsere lösung ist da denke etwas simpel gelöst, wennd er besagte fall der unnutzbarkeit eintritt nhmen wir zwangsurlaub und wohnen solange in meiner wohnung. Eventuell sollte ich hier anfügen das wir primär in berlin wohnen, ich habe aber noch eine wohnung in frankfurt.
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