Dusche unnutzbar , kein ersatz

14. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
pika89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dusche unnutzbar , kein ersatz

Bei uns in der wohnung, genau im badezimmer tritt seit etwas mehr als 3 wochen immer wieder wasser aus und sammelt sich dementsprechend. Wir entfernen wo wir können, aber wir sind halt nicht den ganzen tag zu hause.
Der prüfungsprozess zieht sich bereits eine woche hin, die finden keinen fehler und es wird gerade darüber entschieden ob man unser bad komplett demontiert. Der zweite handwerker hatte heute etwas gründlicher geschaut und erwähnt das unter der dusche nie schutzmaßnahmen getroffen worden sind um derartige fälle zu verhindern, konnte aber auch nicht sagen wo das problem ist. Ich habe mir leider den fachbegriff nicht gemerkt, er hatte aber erklärt dass dort eigentlich eine art folie eingebaut sein muss, damit der beton nicht schwimmt wenn das mal passiert. Gut , jetzt zum eigentlichen problem, wir werden mindestens eine woche nicht duschen können und das ist mit unseren jobs nicht vereinbar, wir sind beide handwerker und müssen uns nach der arbeit duschen. Wie wird das laufen, muss der vermieter ein hotel in der nähe zahlen oder ähnliches? Nicht zu duschen ist inakzeptabel.

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31 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4280 Beiträge, 2431x hilfreich)

Wenn man berufsbedingt duschen muss, wäre es natürlich Sache des Arbeitgebers, Duschen bereitzustellen.
Aber (zum Glück) gehört Duschen ja eher in den Bereich der normalen Körperpflege.
Wenn nur das Duschen unmöglich ist, muss man Abhilfe suchen. Bevor das gleich die Anmietung eines Bades (mit Hotelzimmer) ist, gibt es vermutlich preisbewusstere Alternativen: Schwimmbad oder Muckibude zum Beispiel. Die Eintrittsgelder kann man dann vom Vermieter durchaus erfolgreich verlangen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von pika89):
muss der vermieter ein hotel in der nähe zahlen oder ähnliches?
Wer hat denn die Handwerker bestellt/beauftragt?
Zitat (von pika89):
Wie wird das laufen,
Hast du deinem Vermieter das Dilemma schon mitgeteilt und ihn gefragt, was er wegen der evtl. 1 Woche ohne Duschmöglichkeit in der Wohnung *anbietet*?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
pika89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anami, wir haben es dem vermieter gemeldet als wir es bemerkt haben und daraufhin hat der vermieter diverse handwerker geschickt. Als angebot haben wir die küche bekommen, da ist nur eine spüle für geschirr.


@Master, klingt nach einer lösung, aber wir sind gern für uns beim duschen

-- Editiert von User am 14. November 2024 18:05

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6037 Beiträge, 788x hilfreich)

Habt ihr nur die Dusche oder steht alternativ eine Wanne zur Verfügung?

Wo genau taucht denn das Wasser auf, wo läuft es hin und wo sammelt es sich?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von pika89):
Als angebot haben wir die küche bekommen, da ist nur eine spüle für geschirr.
Seit wann wohnt ihr dort? Warum bietet der Vermieter HEUTE eine Küche an?
In einer Spüle kann man weder allein noch gemeinsam duschen. :augenroll:

Zitat (von pika89):
Gut , jetzt zum eigentlichen problem,
Es klingt nicht so, als ob der Vermieter HEUTE schon darüber Bescheid wusste, dass ihr 1 Woche ohne Dusche sein werdet.
Aber ich verstehe, was der Handwerker HEUTE erklärte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von pika89):
das ist mit unseren jobs nicht vereinbar, wir sind beide handwerker und müssen uns nach der arbeit duschen.

Dann ist es Pflicht des Arbeitgebers für entsprechende Gelegenheiten zu sorgen, nicht die des Vermieters.



Zitat (von pika89):
Nicht zu duschen ist inakzeptabel.

Da wäre dann im Falle des Falles aufzuführen, weshalb konkret die Alternativen nicht zumutbar sein sollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
pika89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat eine Dusche auf arbeit, aber diese ist doch äußerst ungepflegt, ich bin auf dem bau, bei uns gibts keine dusche

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6037 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Habt ihr nur die Dusche oder steht alternativ eine Wanne zur Verfügung?

Wo genau taucht denn das Wasser auf, wo läuft es hin und wo sammelt es sich?


?

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#9
 Von 
pika89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Solan196):
Habt ihr nur die Dusche oder steht alternativ eine Wanne zur Verfügung?

Wo genau taucht denn das Wasser auf, wo läuft es hin und wo sammelt es sich?



?



keine wanne oder sonstiges und das wasser sammelt sich an der tür zum wohnungsflur

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6037 Beiträge, 788x hilfreich)

Wurden mal die Silikonfugen der Dusche gecheckt Und geprüft, ob die Abflussdichtung okay ist?

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#11
 Von 
pika89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wurden mal die Silikonfugen der Dusche gecheckt Und geprüft, ob die Abflussdichtung okay ist?



es wird ein undichtes rohr vermutet, wie ich bereits erwähnt hatte suchen die den fehler. Ohne weitere ausbauten bleibt das ungeklärt

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6037 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von pika89):
wie ich bereits erwähnt hatte suchen die den fehler


Die Menschen untrschätzen die Auswirkung undichter Fugen im Duschbereich, solltest du eigentlich als Handwerker eigentlich wissen,

Zitat (von pika89):
ich bin auf dem bau, bei uns gibts keine dusche


Sicherlich kann es ein defektes Rohr sein, es könnte ebenso eine undicht Fuge sein. Die Dichtigkeit von Fugen kannst du selber prüfen, da musst man nix aufruppen

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von pika89):
Ohne weitere ausbauten bleibt das ungeklärt
Na und?? Dann duscht ihr eben weiterhin in eurer undichten Dusche und wischt weg, was rausläuft. So what.
Es ergibt sich weiteres doch sowieso erst, wenn der Vermieter entschieden hat, was und wann dort gemacht werden soll.
Bis dahin könnt ihr weiter duschen, denn offenbar wurde seit Donnerstag weder demontiert noch Wasser abgestellt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11856 Beiträge, 4406x hilfreich)

@pika89
Das hier ->

Zitat (von Anami):
So what....... Bis dahin könnt ihr weiter duschen,

bitte keinesfalls befolgen.

Anami ist leider bekannt dafür, dass sie Konsequenzen, die aus ihren schwachsinnigen Handlungsvorschlägen resultieren, nicht überblicken kann und ihren Horizont übersteigen.
Die bewusste Inkaufnahme der Schädigung der Mietsache fällt dann unter diesen "Handlungsvorschlag".

Zitat (von Anami):
...denn offenbar wurde seit Donnerstag weder demontiert noch Wasser abgestellt.

Vermutlich aus dem Grund, weil dann ebenfalls Waschtisch und Toilette ohne Wasser wären....

-- Editiert von User am 18. November 2024 11:18

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Anami ist leider bekannt dafür, dass sie Konsequenzen, die aus ihren schwachsinnigen Handlungsvorschlägen resultieren, nicht überblicken kann und ihren Horizont übersteigen.
Das ist gelinde gesagt, Schwachsinn.

Aber auch hier:---> Was soll der TE nun tun? WAS empfiehlst DU?

Liest du irgendwo, dass der Vermieter oder der Handwerker (seit 14.11.) verbot, die Dusche zu benutzen? Oder ein Handwerker die Duscharmatur demontiert hätte, damit man trotzdem noch Wasser für Waschtisch und WC hätte?

Die Mieter haben bisher das durch Undichtigkeiten austretende Wasser weggewischt (viel oder wenig ???)---aber korrekterweise den Vermieter darüber informiert. Es waren bis 14.11. bereits diverse *Experten* da.
Der am 14. meinte, es ginge nicht ohne Ausbauten. Stell dir vor, ich verstehe sogar so ungefähr, was der Handwerker meinte.
DER Handwerker sollte doch für weiteres das OK des Vermieters haben. ODER?
Am 14. meinte der TE:
Zitat (von pika89):
wir werden mindestens eine woche nicht duschen können
Wer hat das gesagt? DER Handwerker?
Gestern: ---> noch alles ungeklärt. Von Donnerstag bis Sonntag---wer hätte das gedacht?
Und was hat der TE ganz ohne meinen Vorschlag seit dem 14. gemacht?

btw. Andere Vorschläge von anderen Usern: quasi abgelehnt vom TE.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11856 Beiträge, 4406x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist gelinde gesagt, Schwachsinn.

Leider nein, wie dein Post zur Genüge beweist.
Zitat (von Anami):
Liest du irgendwo, dass der Vermieter oder der Handwerker (seit 14.11.) verbot, die Dusche zu benutzen?

Was soll denn wohl diese Äußerung vom Vermieter mit der alternativen Waschmöglichkeit (Küche) bedeuten?
Muss Dir der Automechaniker wörtlich "verbieten", nicht mehr mit den Fahrzeug zufahren, wenn das Fahrzeug Literweise Kühlflüssigkeit verliert, nachdem er Dir sagte Du solltest als Alternative das Fahrrad nutzen?
Der TE hat es, im Gegensatz zu Dir, zum Glück verstanden.
Zitat (von Anami):
Oder ein Handwerker die Duscharmatur demontiert hätte, damit man trotzdem noch Wasser für Waschtisch und WC hätte?

Du scheinst weder Ahnung davon zu haben, wie eine Badinstallation, noch wie der Unterbau einer Dusche aussieht.
Aber natürlich, ruhig weiter duschen, am besten so lange, bis es bei den Nachbarn unten aus der Decke tropft, oder der Estrich gesättigt ist.
Nächster Thread dann "Wohnung nicht nutzbar, weil 24/7 Bautrockner laufen".
Zitat (von Anami):
Der am 14. meinte, es ginge nicht ohne Ausbauten. Stell dir vor, ich verstehe sogar so ungefähr, was der Handwerker meinte.

Bienchen ins Heft? Nicht dafür, denn ->
Zitat (von Anami):
DER Handwerker sollte doch für weiteres das OK des Vermieters haben. ODER?

Wohl oder, ansonsten wäre das Bad bereits demontiert und wie nachzulesen ist, war zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden, ob demontiert wird oder nicht.
Was Du Dir nicht vorstellen kannst, ist dann allerdings, dass sich der TE und seine Partnerin schadenersatzpflichtig machen, wenn sie trotz bekanntem Mangel (um den sich der Vermieter bereits kümmert), die Mietsache bewusst so nutzen, dass Schäden an der Bausubstanz entstehen.
Aber man kann natürlich mit der brennenden Zigarette das Gasleck suchen gehen....
Zitat (von Anami):
Aber auch hier:---> Was soll der TE nun tun? WAS empfiehlst DU?

Die Empfehlung bleibt die Selbe, nämlich den schwachsinnigen Rat ->
Zitat (von Anami):
Na und?? Dann duscht ihr eben weiterhin in eurer undichten Dusche und wischt weg, was rausläuft. So what.
zu ignorieren, denn bei Mutwilligkeit zahlt auch keine Haftpflicht mehr.
Und schwachsinnig ist noch das Netteste was mir dazu einfällt.

Aber vielleicht kommst Du ja noch selbst drauf ->
Zitat:
und wischt weg, was rausläuft.

Was sollen sie den DEINER Meinung nach mit dem Wasser machen, welches nicht quer durchs Bad läuft, sondern unter der Dusche verbleibt?

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#17
 Von 
pika89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich wieder, ich habe natürlich die silikonübergänge geprüft, da ist nix. es ist irgendwas unterhalb der duschwanne, der letzte meinte es sei das rohr unter der duschwanne. da man da so gut wie nicht herankommt muss wohl ausgebaut werden. Da es aktuell zu einer vermietersache wurde fasse ich da nichts an. Im nachhinein heißt es noch ich hätte etwas kaputt gemacht. Ich möchte einmal darauf hinweißen dass ich die ganze zeit nur wissen möchte welche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist und wir uns nicht richtig waschen können. Warum und was kaputt ist war überhaupt nicht gegenstand meiner frage. Wie ich leider lesen muss geht meine anfrage inzwischen in die falsche richtung.

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#18
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6037 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von pika89):
es ist irgendwas unterhalb der duschwanne,


Oft sind die Dichtungen im Abfluss selber angegriffen, es muss keine Katastrophe sein, aber da muss natürlich auch der Wille auf allen Seiten sein, sich von klein auf groß durchzuprüfen.

Sicherlich sollst du nix anfassen, aber was möchtest du denn nun? Wenn die Dusche gesperrt ist, dann kannst du die Miete mindern, frage in einem MIeterverein nach den Möglichkeiten und der Höhe, da die durchaus variiert, dadurch kannst du aber immer noch nicht duschen. Ich würde alternativ ein Schwimmbad ansteuern, macht sauber und bringt Spaß. Du wilst gewiss ins Hotel oder so, da rate ich von ab.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10421 Beiträge, 4621x hilfreich)

Zitat (von pika89):
Ich möchte einmal darauf hinweißen dass ich die ganze zeit nur wissen möchte welche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist
Dann fokussiere ich mich aufs Rechtliche. Nach § 536 BGB steht euch eine Mietminderung ab dem ersten Tag, an dem ihr die Dusche nicht nutzen konntet, zu. Zur Höhe einer Mietminderung sage ich grundsätzlich nichts, weil mir das zu gefährlich ist. Mindert ihr zu hoch, dann entsteht ein Mietrückstand, der schlimmstenfalls zu einer Kündigung führen kann. Im Netz findet ihr aber sicherlich Anhaltspunkte für eine mögliche Mietminderung. Beachtet, dass diese taggenau berechnet wird. Es wird also die Monatsbruttomiete (also Miete inklusive Nebenkosten) durch 30 dividiert und dann mit den Anzahl der Tage multipliziert, in denen ihr die Dusche nicht nutzen konntet.

Unabhängig davon wirds kompliziert. Der Vermieter muss keine Ausweichlösung anbieten. Nach § 555a (3) BGB hat der Vermieter Schadensersatz zu leisten, wenn ihr aufgrund der Reparaturmaßnahmen weitere Kosten, z.B. Eintrittsgebühren Schwimmbad oder Fitnessstudio zum duschen, habt. Das gilt aber nur, wenn dies wegen der Reparaturmaßnahmen notwendig ist.

Aktuell könnt ihr wegen des Schadens die Dusche nicht nutzen. Da wiederum gilt wegen § 536a BGB, dass der Vermieter nur dann Schadensersatz leisten muss, wenn er den Schaden zu vertreten hat oder wenn er in Verzug ist. In aller Regel hat bei einem Rohrbruch der Vermieter den Schaden nicht zu vertreten, solange dieser nicht vorhersagbar war. Ob inzwischen Verzug eingetreten ist, weiß ich nicht. Nach einer Woche hätte ich schon erwartet, dass ein kompetenter Handwerker den Fehler gefunden hat. Aber mit der Diskussion würden wir wieder in ein Handwerkerforum abdriften.

Kurzum: Wahrscheinlich gibts aktuell eine Mietminderung und sonst nichts. Irgendwann gibts dann Schadensersatz, wenn der Vermieter in Verzug ist oder wenn die Unbenutzbarkeit der Dusche nicht mehr am Schaden sondern an der Reparatur liegt. Alternativlösungen muss der Vermieter nicht bieten.



-- Editiert von User am 19. November 2024 13:46

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von pika89):
welche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist und wir uns nicht richtig waschen können.
Das wurde schon beantwortet. Das gefiel dir alles nicht. Du hast zu wenig zur Sache erklärt. Du hattest für alles Gegenargumente.
Zitat (von pika89):
geht meine anfrage inzwischen in die falsche richtung.
Du meinst vermutlich die Antworten...

Weiterhin duschen wäre nach Meinung eines Users viel zu gefährlich...
Dann fällt mir noch ein:
- Mietminderung dem Vermieter zunächst ankündigen, dann ab Folgemonat mindern.
- Zum Anwalt gehen, Rechtsberatung einholen. Die Rechnung dem Vermieter vorlegen.
-Zum Mieterbund gehen, falls man dort schon Mitglied ist. Oder gleich Mitglied werden.

Zitat (von spatenklopper):
Der TE hat es, im Gegensatz zu Dir, zum Glück verstanden.
Offenbar nicht. Nun hat er wenigstens §§. Hoffentlich macht er was draus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10421 Beiträge, 4621x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von pika89):
welche rechtlichen möglichkeiten wir haben wenn unsere dusche nicht nutzbar ist und wir uns nicht richtig waschen können.

Das wurde schon beantwortet.
Nein, das wurde es nicht.

Das Thema Mietminderung wurde bis zu meinem und Solans letzten Post gar nicht erwähnt. In der ersten Antwort wurde von quiddje das Thema Eintrittsgelder und damit Schadensersatz kurz angesprochen. So einfach ist das aber leider nicht. Ansonsten habe ich tatsächlich im Thread nichts gefunden, was sich als Darstellung der mietrechtlichen Möglichkeiten interpretieren ließe.

Unabhängig davon sollten die Antworten von anami auch in diesem Thread am besten ignoriert werden. Nur damit es nicht so stehen bleibt der Hinweis, dass Nachfolgendes falsch ist:
Zitat (von Anami):
- Mietminderung dem Vermieter zunächst ankündigen, dann ab Folgemonat mindern.


-- Editiert von User am 19. November 2024 14:57

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Muss Dir der Automechaniker wörtlich "verbieten", nicht mehr mit den Fahrzeug zufahren, wenn das Fahrzeug Literweise Kühlflüssigkeit verliert, nachdem er Dir sagte Du solltest als Alternative das Fahrrad nutzen?

Das Anami nicht nur mit dem lesen sondern auch mit dem verstehen Probleme hat, ist hier im Forum ja nichts neues.

Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nur damit es nicht so stehen bleibt der Hinweis, dass Nachfolgendes falsch ist:
Wäre eine Mietminderung denn nicht zum folgenden Monat (das wäre Dezember) schon möglich?
Ankündigen wäre evtl. ein Druckmittel, ist aber rechtlich nicht notwendig. Höchstens zu empfehlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wäre eine Mietminderung denn nicht zum folgenden Monat (das wäre Dezember) schon möglich?

Doch, hat aber nichts mit dem Falschen aus #20 zu tun.

§ 536 BGB lesen, verstehen, anwenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6037 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, hat aber nichts mit dem Falschen aus #20 zu tun.


Da hast du Recht, aber erkläre es doch mal so, dass auch Laien, zB der TE, es hier versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
erkläre es doch mal so, dass auch Laien, zB der TE, es hier versteht.

Was konkret ist denn an
Zitat (von cauchy):
Nach § 536 BGB steht euch eine Mietminderung ab dem ersten Tag, an dem ihr die Dusche nicht nutzen konntet, zu

missverständlich oder unvollständig formuliert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6037 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
missverständlich oder unvollständig formuliert?


Hab ja nicht mit cauchy geschrieben sondern mit dir. Evtl. hat anami das ja überlesen. Bisserl unfair wenn alle auf ihr rumkloppen, einer reicht doch.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10421 Beiträge, 4621x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Bisserl unfair wenn alle auf ihr rumkloppen
Anami ist unfair und nicht nur ein bisserl. Unfair zu Fragestelllern, die sich sinnvolle Antworten erwarten. Unfair zu Diskussionsteilnehmern, die sich ernsthaft um sinnvolle Antworten bemühen. Denn durch die falschen Antworten und teils sinnlosen Fragen werden Threads so wie hier zugemüllt und dadurch unlesbar.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36582 Beiträge, 6171x hilfreich)

Aber nun ist diese Anfrage zumindest beantwortet:

Zitat (von pika89):
Wie wird das laufen, muss der vermieter ein hotel in der nähe zahlen oder ähnliches?
Nö. Aber Mietminderung steht dir zu. Steht im BGB.

Ich befürchte, mit der geminderten Miete (Einbehalt X €) habt ihr zwar Geld, aber leider noch keine Duschmöglichkeit in der Wohnung.
Und wieviel € ihr mindern könnt--- ist evtl. deine nächste Frage zu den rechtlichen Möglichkeiten?
Evtl. empfehlen Experten hier, wo man einzelne gerichtl. Entscheidungen zur Orientierung findet.
Ich werde mal nicht so unfair sein, und nachfragen...ob inzwischen...

Ich meine, es ist nicht unfair, zu einem ungenau geschilderten Mangel Nachfragen zu stellen.
Aber zugegeben: Ich hätte in #13 schreiben sollen, was ich täte...wenn der Sachverhalt es zulässt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
pika89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami und @ cauchy
ich danke euch beiden für die präzise antwort

Mit der falschen richtung meinte ich den themenwechsel zur fehlersuche.
Gerade weil man im worst case auf den kosten sitzen bleibt, identifiziere ich das problem aber und melde es. Gerade bei uns im Bad verschwindet so ziemlich alles hinter einem trockenbaufliesenkasten, k.a wie man das nennt aber das entferne ich nichts und die handwerker wollten das vorerst auch nicht.
Unsere lösung ist da denke etwas simpel gelöst, wennd er besagte fall der unnutzbarkeit eintritt nhmen wir zwangsurlaub und wohnen solange in meiner wohnung. Eventuell sollte ich hier anfügen das wir primär in berlin wohnen, ich habe aber noch eine wohnung in frankfurt.

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