Duschkabine defekt, Reparatur zahlt Mieter?

5. August 2010 Thema abonnieren
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guest-12315.08.2010 22:00:48
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Duschkabine defekt, Reparatur zahlt Mieter?

Hi, bei uns war die Duschkabine kaputt, weil die Türe festgefahren ist und sich nicht mehr bewegte. Daraufhin hat der Vermieter eine billige Duschkabine aus dem Baumarkt geholt und mit mir zusammen eingebaut. Ich unterstreiche - die Duschkabine haben wir zusammen eingebaut, hat ca. 3-4 std Zeit gekostet.Danach begann der Ärger von vorne, weil das Billigzeug aus dem Baumarkt nicht wasserdicht verfugt werden kann, es tropft/fließt ständig Wasser heraus, nach jedem Duschvorgang muss ich hinterherwischen und es bildet sich über kurz oder lang Schimmel. Handwerker war 3 mal da und konnte auch nicht wasserdicht verfugen. Er hat gesagt, dass so eine billige Duschkabine unmöglich wasserdicht sein kann. Er empfielt eine neue für 600-700 € , die er fachgemäß abdichten kann.
Der Vermieter verlangt von mir eine Kostenbeteiligung in Höhe von 300€, was ich nicht zahlen will. Ich bestehe auf Reparatur, aber der Vermieter will im Gegenzug einen Duschvorhang anbringen lassen. Darf er das? Ich habe die Wohnung mit einer Duschkabine angemietet, obwohl es nicht im Mietvertrag steht, bestehe ich auf Reparatur. Ich will keinen Duschvorhang und ich will nicht für Reparaturen der Duschkabine zahlen. Welche Forderung ist berechtigt?

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#1
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#2
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guest-12315.08.2010 22:00:48
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Ok, ich probiere es nochmal vom Anfang an:

Beim Einzug in die Wohnung war die erste Duschkabine stark verbraucht. Diese habe ich geputzt und entkalkt, doch leider war der Türverschleiß so gross, dass diese nicht mal durch großen Kraftaufwand bewegt werden konnte. Mit dieser Tür habe ich einige Monate mich rumgeschlagen und meldete den Schaden schließlich dem Vermieter.

Er hat nach langem Zögern die Duschkabine erneuert(mit meiner Hilfe), die Reparatur von der alten hätte ihm mehrere hundert Euro gekostet, deswegen kaufte er eine günstige vom Baumarkt.

Ich war einverstanden und half ihm beim Einbau. Jetzt ist die neue Duschkabine einfach nicht dichtzukriegen, weil aus den Fugen Wasser strömt. Der Handwerker hat mehrere Silikonschichten aufgetragen, sowohl von innen als auch von aussen, aber das führte nicht zum zufriedenstellenden Ergebnis. Jedes Mal, wenn ich dusche kommt Wasser aus den Fugen und wenn ich das Wasser entferne tropft nach ca. 1 std. immer noch etwas heraus, es sammelt sich irgendwo zwischen den Fugen und tröpfelt vor sich hin, danach muss ich wieder wischen.

Ich finde das zermürbend, wenn ich spät am Abend dusche, kann ich nicht Nachts extra aufstehen um nochmal nach dem Rechten zu sehen. Somit wird meine Sorgfaltspflicht immer wieder verletzt.

Ich habe dem Vermieter vorgeschlagen die Reparatur abzuschließen, wie, ist mir egal. Er hat mir den Vorschlag unterbreitet, was "gescheites" zu installieren(der Vorschlag kam nicht von mir), aber nur wenn ich mich mit 300€ beteilige oder einen Duschvorhang anstatt der
Duschkabine zu installieren. Ich bestehe nach wie vor auf einer Reparatur, teuere Duschkabine brauche ich nicht...

Meine Frage ist: Kann der Vermieter die Duschkabine abreissen und mir einen Duschvorhang unterjubeln oder darf ich weiterhin auf die Reparatur des ursprünglichen Gegenstandes, sprich Duschkabine, beharren? Wie lange muss ich diesen Zustand ertragen, bis die Miete verhältnismäßig gekürzt werden kann. Mir schweben in etwa 10% vor.

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#3
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#4
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guest-12315.08.2010 22:00:48
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Hey, Pfeffer, willst du helfen oder veräppelst du die Leute hier ?

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#5
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guest-12306.08.2010 16:45:07
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#6
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guest-12306.08.2010 09:55:25
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#7
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guest-12315.08.2010 22:00:48
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Warum der Handwerker(unser Hausmeister) es nicht auf die Reihe kriegt kann ich nicht sagen, vielleicht fehlt ihm doch die nötige Erfahrung. Vielleicht versucht er an dieser Sache viel Geld zu verdienen. Ich werde dem Vermieter vorschlagen eine Fachgemäße Reparatur durchführen zu lassen.

Ich habe beim Einzug eine Duschkabine und Badewanne gemietet, d.h. ich habe im Bad eine Duschkabine und eine Badewanne getrennt voneinander. Allerdings finde ich nichts im Vertrag, so dass explizit eine Duschkabine beschrieben wurde. Ich vermute, dass es gar nicht sein muss, denn es ist auch selbstverständlich eine Kloschüssel in der Toilette zu haben. Auf jeden Fall kann ich noch Fotos machen, dass eine Duschkabine sich da drin befindet.

Kann der Vermieter einen Duschvorhang installieren? Muss ich mich an Reparatur bzw. Neuanschaffungskosten beteiligen?



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#8
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guest-12306.08.2010 09:55:25
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#9
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guest-12306.08.2010 16:45:07
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#10
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guest-12306.08.2010 09:53:46
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#11
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guest-12315.08.2010 22:00:48
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Die gegensätzlichen Meinungen machen sich bemerkbar. Ausgewählte Herrschaften bitte ich, sich nicht an jedem Wort aufzuhängen.
Es geht um Recht Ordnung und Prinzipien.
Ich habe eine Duschkabine angemietet und bitte den Vermieter sich an die Mietsache zu halten. Wenn er einen Duschvorhang anbringt, dann ist das in meinen Augen eine Degression der Mietsache, was eine Senkung der Miete nicht mehr unzumutbar macht. Wenn die Wand kaputt ist, dann erwarte ich eine Reparatur und keinen Papierschirm! Was ich will ist doch völlig egal, allein das Gesetz zählt. Wenn du bei Europcar einen Mercedes fürs WE anmietest und es abholen willst, dann heisst es Mercedes ist kaputt könne wir Ihnen für den gleichen Preis einen Fiat anbieten? Würdest du das hinnehmen "Fiat-Lux"?

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#12
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guest-12306.08.2010 16:45:07
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#13
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dem User forever known as Mortinghale
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quote:
Mercedes ist kaputt könne wir Ihnen für den gleichen Preis einen Fiat anbieten?

Nehmen wir als Vergleichsbeispiel lieber Cabrio mit Stoffdach vs. Cabrio mit Metalldach oder Kfz mit Schiebedach vs. Kfz ohne Schiebedach.





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#14
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#17
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guest-12315.08.2010 22:00:48
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Genau das habe ich gesucht, das bürgerliche Gesetzbuch bringt es auf den Punkt. Danke. Meine vorübergehende "Sprachschwellung" ist keine Absicht, ich dachte das wäre verständlicher...

Ich bin so müde ständig einfachste Forderungen gegen meinen Vermieter durchzusetzen. Das ist meine erste Wohnung von Privat und in einem Jahr habe meine Entscheidung mehrmals verflucht, plus auch noch 1800.- Euro Maklerprovision gezahlt.
Bei großen Wohngesellschaften hatte ich nie Probleme Reparaturen durchführen zu lassen. Eine Meldung an Hausmeister, er leitet weiter an Fachfirmen und fertig, der Käse war gegessen.

Jetzt habe ich andauernd Streit mit dem Vermieter und muss mir auch noch anhören - die Mängel absichtlich herbeizuführen. Wohnungen von Privat sind mit Vorsicht zu genießen und wenn man ein Jahr ständig damit beschäftigt den Vermieter dazu zu bewegen seine Pflichten zu erfüllen, dann ist das der letzte Dreck.

Danke für sachliche Beiträge, ich werde die Gesetze als Grundlage für meine Argumentation nehmen und schreibe wie die Sache ausgegangen ist.

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#18
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#19
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#20
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#21
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guest-12306.08.2010 16:45:07
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#22
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#23
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guest-12306.08.2010 09:55:25
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#24
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#25
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guest-12306.08.2010 09:55:25
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