Duschwanne seit Mietbeginn unnutzbar

10. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
annawunderbar
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Duschwanne seit Mietbeginn unnutzbar

Liebe Mitglieder,

ich weiß lansgam nicht mehr weiter!

Ich habe am 1.08.2013 meinen Mietvertrag unterschreiben. Die Wohnung ist Erstbezug nach sanierung. Die Verwalterin teilte mir bei der Übergabe mit, der Duschwanne fehle noch die Mischbatterie, das Teil sei bereits bestellt und werde in 2-3 Tagen eingebaut.

Nun ist schon über ein Monat vergangen und noch ist nichts eingebaut worden. Hatte natürlich bereits regen Kontakt mir der Vermietung, die mich immer wieder vertröstet, das Teil sei bestellt und unterwegs.

So langsam reißt mir der Geduldsfaden und ich möchte den Druck erhöhen.
Daher meine Frage: kann ich Mietminderung fordern und wenn ja wie viel. Ich zahle 350€ warm und die Duschwanne ist die einzige Duschöglichkeit.

Freue mich sehr über eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
annawunderbar
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

kann mir denn niemand helfen? :/

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
annawunderbar
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)



nachtrag: es ist nichtmal möglich, mit Eimern o.ä. Wasser in die Wanne zu befördern und dann zu baden, da die Wanne nicht korrekt angeschlossen ist und der Ablauf undicht ist ...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Lass Dich doch nicht länger vertrösten; kündige eine sofortige Mietminderung an. Schließlich ist die Nutzbarkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt.

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Eine Mietminderung ist nicht einzufordern, sondern sie ist einfach Kraft Gesetzes gegeben, wenn der Gebrauch erheblich gemindert ist.

Allerdings gibt es da auch verschiedene Gesetze und daraus sich ergebende Modalitäten > BGB § 536 ff.
Du solltest unter Verweis auf die bisherigen Versprechungen, Vertröstungen und die bisherige Kommunikation nun eine klare, datumsmäßig bestimmte Frist zur Erledigung setzen und gleichzeitig ankündigen, dass Du aufgrund des bekanntermaßen seit Mietbeginn bestehenden Mangels die angemessene Mietminderung von ?? Euro *1) ab Mietbeginn ausübst (durch Abzug bei der nächsten Mietzahlung) - per Einwurf-Einschreiben oder Zustellung durch Zeugen.

*1) z.B. 17-30% der Miete
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Badewanne-Dusche.html

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietminderung/

Falls Du noch mehr Druck ausüben möchtest, könntest Du zugleich auch schon einen Zurückbehalt ankündigen bis der Mangel behoben ist
http://www.strauss-volpp.de/index.php?option=com_content&view=article&id=86:mietminderung-und-zurueckbehaltungsrecht&catid=12:mietrecht&Itemid=6

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
annawunderbar
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen lieben Dank!

@lolle: bin gerade dabei das schreiben fertig zu machen. Die mietminderung zieht man von der Kaltmiete oder von der warmmiete ab?

eine einbehaltung der Miete ist glaube ich nicht durchsetzbar, denn dafür müsste doch die Wohnung an sich schon nicht vertragsgerecht nutzbar sein oder?

ohweh ich fürchte das wird noch ein langes spielchen.
Ich vermute ja dem Eigentümer ist das Geld ausgegangen, denn dem Treppenhaus fehlen auch noch die ein oder anderen Dinge. Dort ist seit meinem Einzug kaum etwas passiert...

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