Grüße in die Runde,
bin zum ersten Mal hier, toll dass es so viele hilfsbereite Experten gibt
Zur Lage:
Mietvertrag unterschrieben 2018, (damals schon marode) EBK nicht im Vertrag erwähnt, aber vorhanden.
"Beweise" dass EBK vorhanden war: Übergabeprotokoll listet ua. "Küchenplatte kaputt"; Vermieter hat kostenlos Reparaturen ausgeführt, z. B. Kühlschrankböden ausgetauscht. Email-Korrespondenz hierzu liegt vor.
Keine weiteren Verträge/Dokumente vorhanden, insb. nichts zu Übernahme der Küche von Mieter/Vormieter.
Mietvertrag nun vom Mieter fristgerecht gekündigt.
Vermieter verlangt nun, dass die EBK vor Wohnungsübergabe vom Mieter entfernt werden müsse.
Begründung hierfür ist, dass der Mieter die Küche in sein Eigentum übernommen habe.
Frage:
Ist die EBK tatsächlich das Eigentum des Mieters? Wenn ja/nein, warum?
Ich tendiere nach einer Internetsuche zu "nein", kann aber keine stichhaltigen Begründungen finden. Damit meine ich einen relevanten Gesetzes- oder Urteilstext, der keinen Interpretationsspielraum lässt.
Danke schonmal für Antworten oder auch Gegenfragen,
Abwehrchef
EBK nicht vertragl. erwähnt = Eigentum des Mieters?
17. August 2023
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Frage vom 17. August 2023 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
EBK nicht vertragl. erwähnt = Eigentum des Mieters?
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#1
Antwort vom 17. August 2023 | 14:00
Von
Status: Unparteiischer (9673 Beiträge, 4408x hilfreich)
Nein, aus meiner Sicht nicht. Sowohl das Übergabeprotokoll als auch die vom Vermieter durchgeführten Arbeiten sprechen dagegen. Warum sollte der Vermieter Reparaturen am Mietereigentum vornehmen? Das macht keinen Sinn.ZitatIst die EBK tatsächlich das Eigentum des Mieters? :
Dann soll der Vermieter doch bitte Beweise dafür liefern. Die bisherigen Schilderungen sprechen dagegen.ZitatBegründung hierfür ist, dass der Mieter die Küche in sein Eigentum übernommen habe. :
Nun ja, im Mietvertrag sind vermutlich auch Steckdosen, Toilette, Waschbecken, Bodenbeläge und diverse andere Dinge nicht erwähnt, oder? Rein die Tatsache, dass die Einbauküche nicht im schriftlichen Mietvertrag steht, ist kein Beweis für einen Eigentumsübergang auf den Mieter.ZitatEBK nicht im Vertrag erwähnt :
#2
Antwort vom 17. August 2023 | 19:37
Von
Status: Unbeschreiblich (116173 Beiträge, 39216x hilfreich)
ZitatDamit meine ich einen relevanten Gesetzes- oder Urteilstext, der keinen Interpretationsspielraum lässt. :
Viel Glück bei der Suche nach dem Einhorn ...
ZitatIst die EBK tatsächlich das Eigentum des Mieters? :
In Ermangelung sämtlicher zur Beurteilung relevanter Fakten (Wortlaute der entsprechenden Korrespondenz, vertragliche Vereinbarungen etc.) nicht zu beantworten.
Tendenz zu "nein".
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