EBK nicht vertragl. erwähnt = Eigentum des Mieters?

17. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Abwehrchef
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EBK nicht vertragl. erwähnt = Eigentum des Mieters?

Grüße in die Runde,
bin zum ersten Mal hier, toll dass es so viele hilfsbereite Experten gibt :smile:

Zur Lage:
Mietvertrag unterschrieben 2018, (damals schon marode) EBK nicht im Vertrag erwähnt, aber vorhanden.
"Beweise" dass EBK vorhanden war: Übergabeprotokoll listet ua. "Küchenplatte kaputt"; Vermieter hat kostenlos Reparaturen ausgeführt, z. B. Kühlschrankböden ausgetauscht. Email-Korrespondenz hierzu liegt vor.
Keine weiteren Verträge/Dokumente vorhanden, insb. nichts zu Übernahme der Küche von Mieter/Vormieter.
Mietvertrag nun vom Mieter fristgerecht gekündigt.
Vermieter verlangt nun, dass die EBK vor Wohnungsübergabe vom Mieter entfernt werden müsse.
Begründung hierfür ist, dass der Mieter die Küche in sein Eigentum übernommen habe.

Frage:
Ist die EBK tatsächlich das Eigentum des Mieters? Wenn ja/nein, warum?
Ich tendiere nach einer Internetsuche zu "nein", kann aber keine stichhaltigen Begründungen finden. Damit meine ich einen relevanten Gesetzes- oder Urteilstext, der keinen Interpretationsspielraum lässt.

Danke schonmal für Antworten oder auch Gegenfragen,

Abwehrchef

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9673 Beiträge, 4408x hilfreich)

Zitat (von Abwehrchef):
Ist die EBK tatsächlich das Eigentum des Mieters?
Nein, aus meiner Sicht nicht. Sowohl das Übergabeprotokoll als auch die vom Vermieter durchgeführten Arbeiten sprechen dagegen. Warum sollte der Vermieter Reparaturen am Mietereigentum vornehmen? Das macht keinen Sinn.

Zitat (von Abwehrchef):
Begründung hierfür ist, dass der Mieter die Küche in sein Eigentum übernommen habe.
Dann soll der Vermieter doch bitte Beweise dafür liefern. Die bisherigen Schilderungen sprechen dagegen.

Zitat (von Abwehrchef):
EBK nicht im Vertrag erwähnt
Nun ja, im Mietvertrag sind vermutlich auch Steckdosen, Toilette, Waschbecken, Bodenbeläge und diverse andere Dinge nicht erwähnt, oder? Rein die Tatsache, dass die Einbauküche nicht im schriftlichen Mietvertrag steht, ist kein Beweis für einen Eigentumsübergang auf den Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116173 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Abwehrchef):
Damit meine ich einen relevanten Gesetzes- oder Urteilstext, der keinen Interpretationsspielraum lässt.

Viel Glück bei der Suche nach dem Einhorn ...



Zitat (von Abwehrchef):
Ist die EBK tatsächlich das Eigentum des Mieters?

In Ermangelung sämtlicher zur Beurteilung relevanter Fakten (Wortlaute der entsprechenden Korrespondenz, vertragliche Vereinbarungen etc.) nicht zu beantworten.

Tendenz zu "nein".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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