EBike gestohlen im Mietshaus Keller

7. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Akley
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EBike gestohlen im Mietshaus Keller

Hallo ! ! !

Mein Schwager hat sich ein neues EBike gekauft im Wert von über 3000 €. Diese wurde aus dem Keller gestohlen ohne irgendwelche Spuren von Einbruch. Es stand im Keller eines Wohnblocks an dem die Haupt Eingangstüre defekt ist und nicht mehr richtig schließt. Schlüssel vom Kellerraum bekam er keinen und desweiteren ist die Verbindungstüre im Keller von einem Wohnblock zum anderen frei zugänglich und nicht abgeschlossen.

Anbei mal sein Mietvertrag wo mir suspekt erscheint. Erstens nichts angekreuzt bei Punkt 3 von Überlassung der Kellerräume sowie das diese angeblich kein Bestandteil des Mietvertrages wären .... Aber ok da kenn ich mich nicht aus und deswegen mal meine Frage an euch wie Ihr diesen Sachverhalt seht ;)

Mietvertrag

Lieben Dank schon mal für eure Antworten, einen schönen Tag und bleibt gesund
AKley

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Akley):
Diese wurde aus dem Keller gestohlen ohne irgendwelche Spuren von Einbruch

Irgendwie logisch, wenn alle Türen offen sind ...



Zitat (von Akley):
Erstens nichts angekreuzt bei Punkt 3 von Überlassung der Kellerräume

Dann wurden offensichtlich keine überlassen.



Zitat (von Akley):
sowie das diese angeblich kein Bestandteil des Mietvertrages wären

Ist logischerweise Blödsinn, wenn diese Überlassung in genau diesem Mietvertrag geregelt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Akley
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal lieben Dank für deine Antwort ;)

Meine eigentliche Frage ist, ob der Mieter gegenüber dem Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann ?

Wenn man nach dem Vertrag geht, wo ich auch erst nach deiner Antwort drauf kam, wurden ja die Kellerräume nicht überlassen und wären somit kein Bestandteil LAUT VERTRAG das ich dort überhaupt etwas abstellen darf oder ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Akley):
Meine eigentliche Frage ist, ob der Mieter gegenüber dem Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann ?

Da sehe ich keine Rechtsgrundlage zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Auch eine etwaige Versicherung würde hier nicht leisten, weil der Raum nicht abgeschlossen war.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Akley):
Meine eigentliche Frage ist, ob der Mieter gegenüber dem Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann ?
Nein.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Akley):
Wenn man nach dem Vertrag geht, wo ich auch erst nach deiner Antwort drauf kam, wurden ja die Kellerräume nicht überlassen


Du verwechselst "überlassen" mit "vermieten"!
HvS weiß zwar ganz genau, dass es nicht das ist was du eigentlich fragen wolltest. Ich vermute, dass der Keller zusammen mit der Wohnung vermietet wurde. Es daher völlig richtig, dass beim Passus mit der Überlassung eben keine Kreuzchen ist.

Nein, den Vermieter wird man nicht haftbar machen können. Vielmehr muss man deinen Schwager fragen, warum man solch ein Bike an einem unverschlossenen Platz aufbewahrt.

Signatur:

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Akley):
Schlüssel vom Kellerraum bekam er keinen
Welcher Schlüssel für welchen Kelleraum ist hier gemeint? Hat dein Schwager mit der Wohnung keinen (privaten) Kellerraum gemietet? Oder fehlt nur ein Kreuz?
Wo stehen denn die Fahrräder der anderen Mieter dieses Hauses?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Akley
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher Schlüssel für welchen Kelleraum ist hier gemeint? Hat dein Schwager mit der Wohnung keinen (privaten) Kellerraum gemietet? Oder fehlt nur ein Kreuz?
Wo stehen denn die Fahrräder der anderen Mieter dieses Hauses?


Die Kellertür, die für die Wohnung vorgesehen ist, wurde vom Vormieter so hinterlassen, dass sie nicht schließbar ist.
Bedeutet Kellertür zum Fahrrad defekt.
Die Hausverwaltung wurde mehrere male darauf hingewiesen, dass die Tür defekt ist. Es wurde ihm mitgeteilt, man kümmert sich darum, leider ist nie was passiert.
Die anderen Fahrräder stehen im jedem Kellerabteil der zur passenden Wohnung, die verschlossen sind.
Der Abschnitt im Anhang, ist alles, was im Mietvertrag steht.

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#9
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Akley):
Die Kellertür, die für die Wohnung vorgesehen ist, wurde vom Vormieter so hinterlassen, dass sie nicht schließbar ist.

Mir ist noch immer nicht klar, ob nun ein Kellerraum Bestandteil der Mietsache ist oder nicht.
Woraus ergibt sich der Anspruch auf einen Kellerraum, wenn er gemäß Ihrer Aussage nicht Bestandteil des Mietvetrages ist?
Der abfotografierte Passus regelt ja lediglich eine Überlassung - und ist auch nicht angehakt, fällt also m.E. nach raus.
Was steht im Übergabeprotokoll zum Thema Keller?

Zitat (von Akley):
Die Hausverwaltung wurde mehrere male darauf hingewiesen, dass die Tür defekt ist. Es wurde ihm mitgeteilt, man kümmert sich darum, leider ist nie was passiert.

Das kann man (wie?) nachweisen?
Und das hat man dann seit 2013 (Datum im Mietvertrag) so hingenommen?

Tipp fürs nächste Mal:
Auf Mängel schriftlich hinweisen und sich die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen lassen, dabei eine angemessene Frist zur Behebung setzen - ein defektes Türschloss würde ich dabei als eher dringlich ansehen.
Je nach persönlichem Geduldsfaden eine Verlängerung der Frist gewähren und dann ab zum Anwalt...

Setzt natürlich voraus, dass der Kellerraum überhaupt zur Wohnung gehört - siehe erste Frage...

Zitat (von Akley):
Bedeutet Kellertür zum Fahrrad defekt.

Was man ja seit 2013 wusste.
Dennoch hat man ein 3.000,- Fahrrad dort abgestellt.
Diplomatisch ausgedrückt ist das unter "Lehrgeld" zu verbuchen - das wird (und muss) Ihnen niemand ersetzen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Was man ja seit 2013 wusste.
Dennoch hat man ein 3.000,- Fahrrad dort abgestellt.
Diplomatisch ausgedrückt ist das unter "Lehrgeld" zu verbuchen - das wird (und muss) Ihnen niemand ersetzen.

Nicht einmal die Versicherung, denn das teuere Fahrrad war nicht entsprechend sicher untergebracht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Akley):
Die Kellertür, die für die Wohnung vorgesehen ist, wurde vom Vormieter so hinterlassen, dass sie nicht schließbar ist.
Also irgendwie kaputt und selbst hat man jahrelang nichts getan als die HV mehrmals darauf hinzuweisen?
Was hätte denn seit 2013 gemacht werden müssen, damit man den Kellerraum verschließen kann? Spätestens seitdem man mehr als Gerümpel dort unterstellt?
Ich finde keinen, dem man das anlasten kann. :sad:
Versicherung hat er wohl keine, wenn man gleich den Mietvertrag zieht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich finde keinen, dem man das anlasten kann.

Ich schon, dem Dieb natürlich ....

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