EFH vermieten, Gartennutzung Bestandteil des MietV?

14. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
EFH vermieten, Gartennutzung Bestandteil des MietV?

Guten Abend,

ich habe eine Frage an die VM von EFH.

Wie regen Sie es bitte im MietV, wenn zu dem EFH auch ein Garten gehört? Balkon und Terrasse gibt man ja in jedem Fall im MietV an und diese werden bekanntlich zum Teil als Wohnfläche berechnet, was beim Garten nicht der Fall ist.

Aber führen Sie den Garten im Vertrag auf?

Wirkt sich das exklusive Nutzungsrecht eines Gartens auf die Miethöhe aus?

Wir vermieten zwei EFH und haben bisher den Garten gar nicht erwähnt. Das sind jeweils mehrere 100 qm Garten.

Eine Nebenfrage ist dabei auch das Betretungsrecht betreffend des nicht umfriedeten Garten, um z.B. Stauden, die bei Mietbeginn vorhanden waren, zu gießen, weil die Mieter des einen EFH dem nicht nachkommen. Es gab deshalb zwar keinen Stress, aber zum einen sind wir natürlich schon etwas verärgert, dass nicht gegossen wird, zum anderen zeigten sich die Mieter erstaunt darüber, bei ihrer Heimkehr gewässerte Staudenbeete vorzufinden. Daraufhin fragen sie an, woher das Wasser für das Gießen stamme, da sie dafür nicht bereit wären aufzukommen (es besteht Vermieterseits ohnehin kein Zugang zu dem Haus und damit zu den Wasserhähnen....). Auch kam die Frage: "Sind Sie einfach so auf das Grundstück gegangen?"

Viele Grüße

Morcheeba

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Wenn man den Hausgarten schon mitvermietet, sollte man im Mietvertrag auch die Gartenpflege regeln.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.

Wie gesagt, ist der Garten nicht im MietV aufgenommen.

Die Mieter machen alles, außer gießen, da sie äußerst kostenbewusst sind.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Aber führen Sie den Garten im Vertrag auf?
Ja, wenn der Garten mitvermietet werden soll. Dann gehört der Garten so wie zB ein Stellplatz oder eine Garage auch zur Mietsache.
Es wird dann meist keine qm-Fläche angegeben, sondern der zum EFH gehörende Garten.
Zitat (von Morcheeba):
Wirkt sich das exklusive Nutzungsrecht eines Gartens auf die Miethöhe aus?
Ja, das kann durchaus so sein. Auch die Gartenpflege kann im MV verankert werden.
Zitat (von Morcheeba):
Eine Nebenfrage ist dabei auch das Betretungsrecht... um z.B. Stauden, die bei Mietbeginn vorhanden waren, zu gießen,
Wenn der Garten NICHT mitvermietet wurde, ergeben sich solche Fragen.
Zitat (von Morcheeba):
Sind Sie einfach so auf das Grundstück gegangen?
Der Mieter ging vermutlich davon aus, dass er den Garten mitgemietet hat.


-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 20:22

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Der Garten wurde auch zur Nutzung überlassen, auch wenn er nicht ausdrücklich aufgeführt war.
Zum Gießen der Stauden musste das Grundstück um ca. 1 m betreten werde, ca. zwei Schritte. Aber auch darum geht es nicht.

Die Mieter werden ausziehen und es geht um ein zukünftiges Mietverhältnis und wie man das am besten mit dem Garten regelt und ob und wie viel man für einen Garten veranschlagt, vielleicht 50 Euro? Wie machen das denn andere hier?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das kann man alles im Mietvertrag regeln, allerdings idealerweise vor Mietbeginn (denn nachher muss der Mieter nicht unbedingt zustimmen).
Für alles was nicht vereinbart wurde gilt das übliche. Und bei einem EFH dürfte regelmäßig der Garten mitgemietet sein.

Betretungsrecht bzw. Gartenpflege: Auch das kann man vereinbaren.

Zitat:
Wirkt sich das exklusive Nutzungsrecht eines Gartens auf die Miethöhe aus?
Natürlich.

Stefan

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#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Stefan,
in welcher Höhe wäre denn eine Berücksichtigung bei der Miete angemessen?

Ich frage, da die ortsübliche Miete bei uns sehr gering ist und es schön wäre, wenn ein klein wenig mehr durch den großen Garten genommen werden könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
in welcher Höhe wäre denn eine Berücksichtigung bei der Miete angemessen?
Keine Ahnung, hängt sicher auch von dem Garten ab (Größe, Zustand, Nutzbarkeit*, Möglichkeiten etwa zur Installation von Spielgeräten u.s.w.).

*ein Garten mit 10% Gefälle wäre das z.B. weniger als ein ebenes Grundstück

Letztendlich ist das Verhandlungssache.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

OK, hängt sicher auch von der sonstigen Miete ab.
Ein Garten in der Innenstadt von München sind sicher mehr wert als auf dem flachen Land, weil da auch die Mieten so hoch sind.
Wir suchen keine Leute mit kleinen Kindern, so dass Spielgeräte nicht von Relevanz sind, Platz wäre aber.
Mehrere alte Bäume, bis auf Zuwege mit gepflegter Hecke umwachsen, große Terrasse, große Rasenfläche, Gartenhaus.
Was allerdings nicht gewünscht ist, ist die Nutzvieh-/Schlachtviehhaltung.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
in welcher Höhe wäre denn eine Berücksichtigung bei der Miete angemessen?


Ich verstehe die Frage nicht. Bei einer Neuvermietung kann man fordern, was man möchte. Man muss nur einen Mieter finden, der bereit ist, die geforderte Miete zu zahlen.

Zitat (von Morcheeba):
Ich frage, da die ortsübliche Miete bei uns sehr gering ist


Es gibt bei Euch einen Mietspiegel, der Angaben für EFH enthält? Das wäre sehr ungewöhnlich.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Je nach Zielgruppe kann ein (großer) Garten sogar ein Nachteil sein, der Mietpreis-minderd wirkt.
Mieter ohne Kinder (bzw. deren Kinder schon ausgezogen sind) wollen - wegen der damit verbundenen Arbeit - oft gar keinen Garten (sondern nur Terasse), bzw. erwarten einen Abschlag beim Mietpreis, wenn sie den Garten pflegen sollen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

einen Mietspiegel gibt es bei uns nicht.

Natürlich ist es eine Frage der Zielgruppe. Leute, die ein freistehendes EFH in Ortsrandlage suchen, sind meistens welche, die auch gerne etwas Fläche rund ums Haus haben. In der Regel sind es Hundehalter.

Es war auch schon vereinbart, dass eine Gartenbaufirma den Außenbereich pflegt und dies dann als Nebenkosten gezahlt wird. Gerade Leute, die beruflich sehr engagiert sind, finden das praktisch.
Andere haben Zeit und möchten die Kosten sparen, oder haben sogar Freude daran, sich selbst zu kümmern.

Im Grunde geht es darum, die Hecke zu schneiden und den Rasen zu mähen. Baumpflegearbeiten am alten Baumbestand macht eine Fachfirma und wir berechnen dies den Mietern nicht.

Ich dachte nur, es gäbe so ungefähr eine Richtung was die Berechnung angeht. So liegt die Kaltmiete hier bei ca 4 - max. 6 Euro je nach Wohungsgröße und Ausstattung. Ich dachte, dass man dies auch zur Orientierung nimmt. Sprich, wenn die Miete sehr hoch ist, kostet auch der Garten mehr. Ist die Miete sehr niedrig, ist auch der Außenbereich wenig wert.
Ohne es eben zu wissen, hätte ich nun gedacht, dass 50 - 100 Euro für einen Garten vielleicht angemessen sein könnten.

-- Editiert von User am 15. Oktober 2022 11:49

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
es geht um ein zukünftiges Mietverhältnis
Dann ist es der klassische Fall Neuvermietung. Die schwierige Frage dürfte nicht die nach 50,- oder 60,- € für den Garten sein (oder wer gießt die Stauden?), sondern eher:
-welche Mieter will man dort möglichst langfristig haben
-wie findet man diese
-was müsste man als Vermieter anbieten

Das Vermieter-Risiko bleibt so oder so, dieses kann man nur in gewissem Umfang *preislich* absichern.

Zitat (von Morcheeba):
es schön wäre, wenn ein klein wenig mehr durch den großen Garten genommen werden könnte.
Es wäre schön? Bei Neuvermietung kann unabhängig von einem Garten eine höhere Miete verlangt werden.



-- Editiert von User am 15. Oktober 2022 12:33

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

die Lage hat sich nun geändert, da die Mieter gekündigt haben.

Meine rein formale Frage ist nun, ob ich beim Angebot des Hauses den Garten nun in die Kaltmiete einpreise, also den qm-Preis gegenüber Wohnraum ohne Garten erhöhe und den Garten dann entsprechend in den Mietvertrag mit aufnehme.

Vielen Dank!

Grüße
Morcheeba

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
ob ich beim Angebot des Hauses den Garten nun in die Kaltmiete einpreise,
Ja, das kannst du tun.
Zitat (von Morcheeba):
den Garten dann entsprechend in den Mietvertrag mit aufnehme.
Ja, und auch Nutzung/Pflege des Gartens entspr. im MV vereinbaren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
die Lage hat sich nun geändert, da die Mieter gekündigt haben.


Ich wäre da mal froh, dass die Mieter hier nicht Dir noch einen wegen Hausfriedensbruches mitgegeben haben...
Traumvermieter, die bestimmen wollen, wann und wie die Büsche gegossen werden müssen....

Aus:
https://www.promietrecht.de/Mietgegenstand/Garten/Garten-am-Einfamilienhaus-Nutzung-durch-Mieter-E2459.htm#:~:text=Wird%20ein%20Einfamilienhaus%20vermietet%2C%20das,Mietvertrag%20nicht%20ausdr%C3%BCcklich%20ausgeschlossen%20ist.


Zitat:
Garten am Einfamilienhaus - Nutzung durch Mieter

Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mieter dürfen den Garten "bestimmungsgemäß" nutzen, also z.B. selbst Blumen pflanzen, Beete anlegen.


Es ist schon ein Drama, wenn Vermieter die einfachsten Dinge nicht auf die Reihe bekommen.
Vermiete in Zukunft nur das Haus und schließe den Garten aus. Viel Erfolg bei der Suche nach Mietern, die das so akzeptieren.

Man sollte gar nicht vermieten, wenn man nicht loslassen kann und meint der Mieter müsste genauso denken und handeln, wie man selbst.

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#16
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Michael,

Sie können es mit Ihren Mietobjekten doch gerne so handhaben, dass die Mieter einen über viele Jahre immer gut betreuten Garten verdorren lassen, Hortensien, Rhododendren, Flieder und Stauden, die Jahrzehnten alt werden können, eingehen.

Ich möchte dies nicht.

Aus dieser Erfahrung habe ich für die Zukunft gelernt, dass alles, wirklich alles schriftlich vereinbart sein muss.
Wobei es vor den massiven Auswirkungen des Klimawandels in unserer Region so war, dass man ältere, tief verwurzelte Pflanzen im Grunde nicht wässern musste. Nun ist dies anders.

Wenn ein Garten mitvermietet ist und die Pflege den Mietern obliegt, gehört dazu ohne Zweifel auch das Gießen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
gehört dazu ohne Zweifel auch das Gießen.


Grundsätzlich ja. Aber was soll der pot. Mieter denn machen, wenn z.B. die Stadt das wässern von Privatgärten untersagt, weil es zu wenig Wasser gibt? Oder wenn das Wasser so teuer ist, dass er sich das nicht leisten kann. (du kannst natürlich dann anbieten die Kosten zu übernehmen oder einen Brunnen bohren)

Zitat (von Morcheeba):
Meine rein formale Frage ist nun, ob ich beim Angebot des Hauses den Garten nun in die Kaltmiete einpreise, also den qm-Preis gegenüber Wohnraum ohne Garten erhöhe und den Garten dann entsprechend in den Mietvertrag mit aufnehme.


Das kannst du tun. Je nach Erhöhung kann es dann aber sein, dass keiner sich die Miete leisten kann oder will bzw. dass man sich fragt, was an dem Haus so hochpreisig ist, dass es vielleicht über der Ortsüblichen Verleichmiete liegt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Aktuell ist rd. 50 % unter der ortsüblichen Miete vermietet. Und selbst diese ist hier auf dem Land sehr niedrig.
Und ja, natürlich kann es sein, dass sich die Mieter Wasser zum Gießen nicht leisten konnten, obwohl beide Vollzeit im öffentlichen Dienst tätig sind und ihr Nebengewerbe angeblich völlig ausgebucht.

Immerhin verkleinern sie sich nun sehr stark und ziehen außerdem in ein altes Haus in schlechtem Zustand und äußerst ungünstiger Lage. Ich vermute, dort zahlen sie dann fast nichts.

-- Editiert von User am 30. Oktober 2022 19:33

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Aus dieser Erfahrung habe ich für die Zukunft gelernt, dass alles, wirklich alles schriftlich vereinbart sein muss.


ja, leg einfach vertraglich fest, dass der Mieter 1x die Woche gießen muss und die Klausel wird sicherlich später als unwirksam erklärt.....

Nein, ich vermiete nichts, ich hatte mal so einen Vermieter, der am liebsten die Grashöhe bestimmen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Na ja, die Grashöhe bestimmen zu wollen, geht sicher zu weit.

Am liebsten wäre es mir, wenn es wie früher wäre. Da hat eine Firma die Gartenpflege übernommen und die Kosten wurden über die Betriebskosten umgelegt. Vermutlich ist es schon ein Fehler, sich darauf einzulassen, dass die Mieter sich selbst kümmern. An sich ist das in Ordnung, wenn es denn dann gemacht wird. Letztlich bin ich es aber, die sich z.B. - wie bereits geschehen - mit dem Ordnungsamt auseinander setzen muss, wenn Mieter die Hecke über die Straße wachsen lassen. Die nötigen Arbeiten einzufordern und zu kontrollieren ist ständiger Stress.
Mieter haben dann auch oft nicht die nötigen Geräte wie einen geeigneten Rasenmäher, oder eine Heckenschere.

Ich habe z.B. eine Mieterin, die hat eine große Terrasse von 80 qm mitgemietet, wohnt dort seit 1,5 Jahren und besitzt bis heute keinen Besen, keine Schaufel und keinen Eimer. Man muss nicht das Teuerste kaufen, aber eine gewisse Grundausstattung braucht man eben, für eine große Terrasse, aber noch mehr für einen Garten. Andernfalls muss die Pflege extern übernommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Immerhin verkleinern sie sich nun sehr stark und ziehen außerdem...
Das sollte dir doch jetzt wirklich mehr als egal sein.
Wichtig ist eher, dass die Übergabe zum Mietende unproblematisch läuft.

Du kannst neu vermieten. Es werden neue Mieter kommen. Andere.
Zitat (von Morcheeba):
Am liebsten wäre es mir, wenn es wie früher wäre.
Dann mach es so. Du hast es in der Hand. Keineswegs muss in ein Vermietungsangebot auch gleich die kleinteilige Gartenpflege durch Fremdfirmen und die evtl. *******eteure BK-Umlage.
Vermutlich findest du aber keine Firma, die bezahlbar ist oder keinen rüstigen Rentner, der das liebevoll gegen Entgelt macht.

Zitat (von Morcheeba):
Ich habe z.B. eine Mieterin,
Woher willst du wissen, was die besitzt?
Was geht es dich an, wie die Mieterin ihre zur Mietsache gehörende Terrasse reinigt? Hast du dazu speziell was im MV vereinbart?

...kleine Zwischenfrage: Hast du jemals unproblematische Mieter gehabt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ja, es gab schon viele sehr angenehme, völlig unproblematische Mieter. Die längste Mietdauer waren 2 x 17 Jahre, 1 x 14 Jahre, ansonsten so bis 6 Jahre. In der Regel wurde ausgezogen, um ins Eigenheim zu ziehen.

Zur Terrasse: Zum einen schaue ich vom Obergeschoss aus, wo ich ein Arbeitzimmer habe, genau darauf. Da wünsche ich mir einen gepflegten Eindruck. Zum anderen schadet es der Terrasse, wenn sich z.B. hoch (ca. Kniehöhe, sackt dann mit er Zeit in sich zusammen) Blätter dort ansammeln, die dann über den ganzen Winter hin verfaulen und die Abflüsse, die von der großen Terrasse aus gelegt sind verstopfen. Für den Fliesenbelag ist es auch total schlecht. Im Grunde müsste dann mit dem Kärcher gereinigt werden, was die Mieterin aber auch nicht tut. Sie lässt eben alles versiffen.

Es ärgert mich, da alles vor Vermietung genau besprochen war. Es gab so viele Interessenten und ich habe die genommen, die vorgab, sich über eine Terrasse zu freuen und sich darum zu kümmern.

Das Gute: Es ist eine Einliegerwohnung, bei der jederzeit, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

Und ja, tatsächlich interessiert es mich, dass sich die Mieter verkleinern, behaupteten sie doch noch vor genau einem Jahr, sich vergrößern zu wollen und vor allem, nicht mehr in einem alten Bauernhaus mit kleinen Fenstern, sondern großzügig und lichtdurchflutet wohnen zu wollen. Ich fühle mich da einfach veräppelt. Kann man sich denn auf gar nichts mehr verlassen? Bei Einzug sagten sie, mind. 5 - 6 Jahre dort wohnen zu wollen. Aber man muss wohl lernen, das viele Leute einfach Blödsinn von sich geben.

-- Editiert von User am 31. Oktober 2022 16:37

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Es ärgert mich, da alles vor Vermietung genau besprochen war.
Und nach so vielen Jahren (man liest hier im Forum deine schlimmen Mieter-Mietrechtsfragen seit ca 13 Jahren) --besprichst-- du noch immer, anstatt schriftlich zu vereinbaren?
Zitat (von Morcheeba):
Da wünsche ich mir einen gepflegten Eindruck.
Dein Wunsch in Gehörgänge.
Du kannst die Mieterin schriftlich !! auffordern, den vorhersehbaren Schaden an der Terrasse zu vermeiden und das Laub zum Ende des Herbstes sachgerecht zu entfernen sowie die Abflussöffnungen sauber und offen zu halten. Sich also zu kümmern, wie sie es versprach.

Zitat (von Morcheeba):
Das Gute:
Das Gute ist eher, dass sie erst seit 1,5 Jahren dort wohnt und dort erst bald Laub aus 2x Herbst dort liegen kann. Deine Fantasie, was passiert, wenn das kniehoch liegt und fault, ist jetzt nichts, was du der Mieterin vorwerfen kannst.
Zitat (von Morcheeba):
Aber man muss wohl lernen, das viele Leute einfach Blödsinn von sich geben.
Ja, eben. Und dass du nach soviel Jahren Vermietererfahrung noch immer solche Fragen stellst, auch. Obwohl du seit langer Zeit eine Anwältin hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt, oder unvollständig. Ich bin erst seit einigen Jahren Vermieter, zuvor waren es meine Eltern bzw. Großeltern. Da gab es tatsächlich praktisch keine Probleme, was aber daher rührte, dass meine Verwandten die Mieter fast kostenfrei wohnen ließen. Als ich übernahm, begann ich z.B. Nebenkosten abzurechnen (also, wie es im MietV stand), was nicht immer gut ankam.

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Als ich übernahm,
schon gut. Da begannen die Probleme mit den Problemmietern. So kann man es auch sehen. Kommt vor. Seit 13 Jahren ist ja auch erst seit einigen Jahren.
Ich weiß noch, dass nicht nur ich dir schon längst und mehrfach empfohlen hatte, die Immos zu verkaufen, wenn du nur Ärger mit miesen Mietern hast und mit hohen Kosten und urlaubenden Anwälten und falschentscheidenden Richtern zu tun hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

ich bin zum Teil seit 9 Jahren, zum Teil seit 7 Jahren Vermieterin.

Das mit dem Verkauf ist aufgrund der Örtlichkeit so schwierig, da alles auf einem Grundstück ist, das wir auch selbst bewohnen. Wären die Mietwohnungen woanders, wäre längst verkauft.

Ja, so tue ich mich extrem schwer. Wenn man quasi eine Armeslänge voneinander entfernt wohnt und es klappt nach einem Verkauf nicht, hat man eben ein Problem. Oder wenn es gut klappt, die Leute dann aber ihrerseits verkaufen.

Und ja, ich hänge auch an dem alten Baumbestand und allem, was über viele Jahre geschaffen wurde. Wir leben hier wie in einem kleinen Park und so wird der Bereich von den Bewohnern hier auch genannt.

Mir geht es gar nicht darum, Rendite zu machen, sondern darum, dass sich die Immobilien selbst tragen und dass Ruhe herrscht. Leider gelingt beides nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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