EIGENTUEMER und MIETWOHNUNGEN

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
EIGENTUEMER und MIETWOHNUNGEN

Hallo

Habe folgendes Problem:
Lebe als eigentuemer in einem 10 Parteien Haus. 3 davon sind verkauft und 7 gehoeren noch dem "Vermieter" .
Von diesen 7 Wohnungen sind im Schnitt nur 2 belegt.

Problem ist das das Haus eine Starke Wetterseite hat und es dringend Isoliert werden muss. Viele Parteien haben Schimmel im Haus u.s.w.

Da der Vermieter die Mehrheit hat, blockiert er die Sanierung der Aussefassade.
Die Eigentuemer moechten Isolieren doch die Vermieter Firma scheut jede investition, aus Profitgruenden vermutlich.


Muesse die Eigentuemer weiter in Schimmel und Kaelte Leben?


Gruss und danke fuer jeden Tip

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-- Editiert am 26.11.2009 17:36

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

achso ok, kann das jemand verschieben?

Genau das stimmt.
Aber zu dem Vorhaben kommt es ja erst gar nicht, weil die Vermieter Gesellschaft keine Isolierung haben moechte, das ist das Problem

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist das Haus denn ?
Existieren noch Garantieansprüche an den Bauträger ?

Wieviel ist denn "viele Parteien" von 5 bewohnten ETWs ?

Schimmel liegt zu 97 % am falschen Lüftungsverhalten, und der 70%-Eigentümer wird sich von einer kleinen Minderheit nicht zu überflüssigen Massnahmen zwingen lassen wollen.



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#4
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Das haus ist aus den 50er Jahren denke ich, von daher sicher keine Garantie mehr ;(


Man kann sagen die komplette Wetterseite, also 5 Wohnungen, also 3 davon Bewohnte Wohnungen.

Es liegt definitiv nicht am falschen lueften, ist dieWetterseite, das alte Gebaude und keine Isolierung.

Gruss

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-- Editiert am 27.11.2009 11:15

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Keine Sorge, das eine Problem wird sich innerhalb von 2 Jahren von selbst lösen.
Da von leerstehenden Wohnungen keiner leben kann, gibt es ja nur die zwei Möglichkeiten:
1. werden ca. 3 Stück verkauft, dann verliert er die Mehrheit
2. Insolvenz, dann Zwangsversteigerung und er verliert die Mehrheit
Lies mal in deiner Teilungserklärung das mit den "Miteigentumsanteilen" durch.

In einem Haus, das seit 50 Jahren ein Schimmelproblem hat, wäre das mit Sicherheit abgestellt worden.
Oder war der Schimmel vor deinem Kauf bereits da ?
Sind neue Kunststofffenster eingebaut worden ?
Hast du Latexfarbe an den Wänden?
Hattest du in deiner vorherigen Wohnung bereits Schimmel ?

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Schimmel liegt zu 97 % am falschen Lüftungsverhalten, und der 70%-Eigentümer wird sich von einer kleinen Minderheit nicht zu überflüssigen Massnahmen zwingen lassen wollen. <hr size=1 noshade>

Gähn! Dieses Märchen wird hier ständig wiederholt. Richtig ist allein: In 100 % aller Fälle müssen Vermieter, die Schadenersatz wegen Schimmel haben wollen, beweisen, dass dies am angeblich falschen Lüftungsverhalten liegt. In 100 % dieser Fälle ist es völlig unzureichend, sich auf irgendwelche angeblichen Erfahrungssätze zu berufen (97% der Mieter sind Schuld; VM – außer Mrs. – haben niemals Schimmel). Beim Schimmel gibt es keinen Beweis des ersten Anscheins, wonch der Mieter schuld ist udn sich entlasten müsste.
Diese Grundsätze kann man hinsichtlich der wahrscheinlichen Ursache für den Schimmel in der Wohnung des TE und den beiden Wohnungen der anderen Minderheitseigentümer übertragen. Es ist Blödsinn zu behaupten, es bestünde eine 97 % Sicherheit, dass die drei den Schimmel durch falsches Lüften selbst verursacht haben

Das Problem der Minderheitseigentümer ist halt, dass sie genau das sind: in der Minderheit. Trotzdem kann auch die Minderheit gegenüber dem Mehrheitseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zustimmung – und Kostentragung – haben. Siehe dazu: § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2 WoEigG , wenn es ordnungsgemäße Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (=der Fassade) gehört, bzw. bei unmittelbar drohendem Schaden ist die Zustimmung des Mehrheitseigentümers gar nicht erforderlich § 21 Abs. 2 WoEigG .
Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen (letztgenannter Notfall sicherlich nicht), darüber kann man sich natürlich prächtig streiten, und eine Klage kosten Geld und Nerven.
Weil aber die Eigentümerversammlung ja auch einen von 30:70 abweichenden Kostenschlüssel vereinbaren kann, könnten die Minderheitseigentümer, deren 3 Wohnungen ja offenbar an der Wetterseite liegen, dem Mehrheitseigentümer auch entgegenkommen (statt 30:70 würde sich 60:40 anbieten, wenn man nur die Wetterseite zum Maßstab nimmt). Die WEG sollte sich bei derartigen dingen ja eh einig sein, ein Versuch, die Sache gütlich zu regeln, ist sicherlich nicht verkehrt.


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#7
 Von 
robertk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

super, danke fuer die Antwort. So was habe ich gebraucht. Lese mir die Gesetze mal durch..

Gruss und Danke

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#8
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


quote:
Daran würde ich keine zu hohen Erwartungen knüpfen.

Leider wohl war. Das "Gemeinschaft" in Eigentümergemeinschaft kann man auch vor Gericht nur schwer erzwingen und dass das Thema streitträchtig sein kann, habe ich schon gesagt. Daher auch der Hinweis auf eine anzustrebende einvernehmliche Regelung - vor Gericht ist es schwer die Isolierung der Wetterseite, die typische Modernisierung ist, als notwendige Instandsetzung zu verkaufen. Das muss die Außenwand schon ganz schön übel sein.

@Blockilein
In diesem Thread geht es nicht um die 97%-Schimmel-Diskussion. Ich hab's nur aufgegriffen, weil der von Ihnen verbreitete Mist schlicht und einfach nur ärgerlich ist. Und weil Sie diesen unter allen möglichen Nicks verbreiten müssen (weil der Admin auch so seine Probleme mit Ihren Beiträgen hat), werden es nicht immer mehr Menschen, die ihre Parolen verinnerlichen, sondern allein die Anzahl Ihrer Usernamen steigt.
Im Übrigen geben Sie mir - ohne es zu bemerken - Recht, wenn neben Ihrem angeblichen 97%-Erfahrungssatz zusätzlich nun auch noch ominöse Bestätigungsschreiben der Vormieter erforderlich sein sollen. Offensichtlich reicht Ihr 97%-Satz eben doch nicht für die mit dem Anscheinsbeweis erfolgende Beweislastumkehr (und hingerotzte Schreiben übrigens auch nicht).



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#11
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Da muss die Außenwand schon ganz schön übel sein.
Da könntest du nach 50 Jahren recht haben - ABER dann wäre der Schimmel vor dem Kauf bzw. Einzug bereits sichtbar gewesen.
Wenn auf der Westseite der Fassade der Putz bereits runterfällt, kann man sich so etwas auch vorstellen.
Es gibt ja auch kleine Heizlüfter, mit denen man die Stellen trocknen kann.
Irgendwann werden schon die restlichen Wohnungen verkauft sein, dann können sie die Fassade ganz nach ihrem Geschmack verkleiden, dämmen etc.

Das ändert aber nichts am falschen Lüftungsverhalten.

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#13
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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