Hallo zusammen,
im Hinblick auf eine angebotene neue Wohnung habe ich meine jetztige Wohnung per 31.12.2002 gekündigt. Aufgrund von Mängeln an der neuen (angebotenen) Wohnung möchte ich die meine schriftliche Kündigung nun aufheben oder zurückziehen.
Geht das generell?
Muss der Vermieter diesen Rückzug akzeptieren?
Gibt es diesbezüglich evtl. Mustertexte / -formulierungen?
vielen Dank und Grüsse,
ChrisMS
EILT! Rückzug Kündigung Mietwohnung
27. November 2002
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Frage vom 27. November 2002 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
EILT! Rückzug Kündigung Mietwohnung
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