Hallo,
ich habe ein großes Problem.
Und zwar geht es darum:
Ich habe meine Wohnung zum 31.06.2007 gekündigt.
Die Genossenschaft ist nicht bereit, die Kündigung zurückzunehmen.
Ich habe eine neue Wohnung, jedoch kann ich diese nicht finanzieren (Kaution, 1. Miete etc.).
Das sind Kosten i.H.v. ca. 600- EUR, die ich bis zum 14.06. einfach nicht aufbringen kann.
Wenn ich mich weiger, die Wohnung zu verlassen - was geschieht dann?
Der Vermieter (Genossenschaft) will mich unbedingt raus haben...
Mache ich mich Strafbar wenn ich hier bleibe?
Wie teile ich das dem VM mit? Am telefonisch erreiche ich nichts.
Vielen Dank!!
EILT: Wohnungslos??!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Ja, Du verhältst dich auf jeden Fall rechtswidrig, denn da Du selbst gekündigt hast kannst Du auch keinerlei soziale Gründe für die Verschiebung des Mietverhältnisses anführen. Es kann sein, dass sogar der Straftatbestand Hausfriedensbruch vorliegt, eben da Du selbst gekündigt hast.
Auf jeden Fall werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf dich zukommen, denn rein rechtlich hast Du echt keine Chance. Ausserdem die Hotelkosten des Nachmieters, der davon ausgegangen ist, er kann rein. Es wird also wirklich sehr teuer, und ich würd versuchen in eine WG reinzukommen, im Internet kann man da ja suchen, bis Du was anderes hast.
-----------------
"Chylla"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Von den Kosten abgesehen: Geht eine Genossenschaft denn wirklich so weit, dass die eine Räumungsklage machen?
Morgen geht folgendes Schreiben raus:
----------------
Sehr geehrte Frau ... ,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich nach § 545 BGB
mein Mietverhältnis stillschweigend verlängere.
Es ist mir nicht möglich, bis zum 30.06.2007 die Kaution für eine neue Wohnung aufzubringen.
Die Miete wird selbstverständlich weiterhin pünktlich entrichtet.
Der Übergabetermin zum 02.07.2007 um 14:00 Uhr ist somit hinfällig.
Ich bedauere es, dass wir keine gütliche Einigung finden konnten und ich Ihnen keinen positiven Bericht erstatten kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich postalisch zur Verfügung.
Bei Rechtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an meinem Rechtsanwalt:
XY
- Rechtsanwaltskanzlei -
Straße 123
DE - 00000 Ort
z.Hd. Rechtsanwalt XY
(Seite 2)
§ 545 BGB
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1.
für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2.
für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
Die Kenntnis erhielten Sie heute vorab per Fax
Für Sie recharchiert...
„Wann kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen?
Wenn Ihnen die Wohnung fristlos gekündigt wurde, kann der Vermieter bei Gericht eine Räumungsklage einreichen. Die Räumungsklage wird Ihnen per Postzustellungsurkunde oder wenn Sie gerade nicht zu Hause sind, durch Niederlegung bei der Post zugestellt. Gleichzeitig erhalten Sie eine Benachrichtigung im Briefkasten.
Wichtig: Mit der Zustellung der Räumungsklage oder Niederlegung bei der Post beginnt eine zweimonatige Frist zu laufen.“
Dies ist nicht der Fall, da Sie mich nicht fristlos gekündigt haben
Weiterhin:
Ich befinde mich trotz Ende des Mietverhältnisses noch im Besitz der Mietsache, wozu auch der Briefkasten (sowie auch der Keller etc.) gehört. Sollten Sie den Namen entfernen, dann bin ich berechtigt, meinen Namen am Briefkasten wieder anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen,
----------
geht das soweit i.O.?
p.s. Mietschulden oder so bestehen nicht!
-- Editiert von pva am 07.06.2007 00:09:00
also als 'stillschweigend' kann man ja eine schriftlich angekündigte 'Vertragsverlängerung' nicht bezeichnen...
Natürlich wird die Genossenschaft dem fristgemäß widersprechen.
Und wenn sich ein Mieter weigert, nach rechtskräftiger Kündigung (von welcher Seite auch immer), also nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, das Mietobjekt zu räumen (also zurückzugeben), kann natürlich auf Räumung geklagt werden.
Wie es dir schon gesagt wurde: Bau nicht auf Wolkenkuckuksheime aus Rechts-Schnipseln ohne Zusammenhang. Dir drohen hohe Schadenersatzforderungen. In deiner Situation (drohende Wohnungslosigkeit) solltest du dich mit deiner Gemeinde in Verbindung setzen, die haben für solche Fälle i.A. Notprogramme.
Wielange hätte ich dafür Zeit bis es zur Räumungsklage kommt?
Eine Unterkunft hätte ich schon.. Eltern, Bekannte.
Ich möchte aber hier wohnen bleiben.
Ich werde das jetzt so durchziehen und abwarten wie die Genossenschaft reagiert.
Zumindest kann ich erstmal hier wohnen bleiben?!
Die Miete bezahle ich natürlich weiter.
Die Schadensersatzansprüche machen bei 70 000 EUR Schulden auch nichts mehr aus.
Wichtigste Frage ist jetzt:
Briefkasten, Keller, Wohnraum kann ich weiterhin nutzen?
Die Schadensersatzansprüche machen bei 70 000 EUR Schulden auch nichts mehr aus.
Ach so
...
Da gibt es den alten Spruch:
Ist der Ruf erst mal runiniert, lebt sichs völlig ungeniert.
In so fern musst du dir erst mal keine Sorgen um Räumungsklagen machen, sofern dein Anwalt dich clever vertritt und das Klageverfahren hinauszögert...
Je nach 'Qualität' des Verteidigers dauert es einige bis etliche Monate, bis dann Zwangsräumung durchgesetzt ist und der Gerichsvollzieher dich vor die Tür setzt.
Nebenbei:
Rechtsanwalt
XY wird bezahlt von Eltern, Bekannte
?
Und womit zahlen Sie Ihren Rechtsanwalt? Oder soll erumsonst arbeiten und weiß es nur noch nicht?
Diese Mietereinstellung bringt mich mal wieder auf die Palme.
Wenn Sie gekündigt haben, dann ist das nun mal Ihr eigenes Pech. Auch für den Vermieter entsteht durch eine Kündigung zusätzlicher Aufwand, der sicher schon in Form der Suche nach Nachmietern erfolgt ist.
Naja, wenn es nachher nicht 70000 Euro Schulden, sondern deutlich mehr sind, können die Gläubiger eben 30 Jahre lang diesen Betrag zwangsvollstrecken.
'Ich möchte aber hier wohnen bleiben.'
Das hätten Sie sich mal früher überlegen sollen.
Naja, immerhin macht er sich schonmal im Vorfeld gedanken. Außerdem hat er ja bisher die Miete immer pünktlich überwiesen. Somit ist dem VM bisher kein Schaden entstanden.
Es wäre nun interresant zu wissen, ob es schon einen Nachmieter gibt, der dann ohne Wohnung dasteht.
Mich persönlich würde interessieren, was passiert eigentlich, wenn der neue Mieter schon einen Gültigen Vertrag ab dem 1.7. hat. Kann der dann nicht die Wohnung sofort zwangsräumen. Bevor er selbt auf der Straße hockt? Weil der Nachmieter wird ja auch wieder auf der Staße sitzen, weil er ja seine eigene Wohnung schon gekündigt hat.
Wie ist das dann gesetzlich geregelt?
Dreimal darfst Du raten.
Der Dumme wird wieder mal der Vermieter sein.
was mir noch auffällt:
pva schreibt folgendes: 'Ich habe eine neue Wohnung, jedoch kann ich diese nicht finanzieren' --> d.h., aller Wahrscheinlichkeit nach ist bereits ein weiterer Mietvertrag unterschrieben worden, ohne sich groß Gedanken zu machen, wie man das alles bezahlen soll .
Von dieser Seite werden also in absehbarer Zeit ebenfalls einige Forderungen (Miete, Kaution) kommen...da braut sich einiges zusammen.
Ich plädiere hiermit dafür, dass MPUs nicht nur für 'verhaltensauffällige' Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Mieter eingeführt werden
--- editiert vom Admin
Da wir jetzt einmal dabei sind:
Ich
plädiere seit zig Jahren für die Einführung der Weihnachtsmiete.
(Aber hört irgendeiner auf mich ?)
--- editiert vom Admin
Die Anwaltskosten bezahle natürlich ich. Und das nicht zu knapp.
Wielange dauert so eine Räumgsklage?
Angenommen ich bleibe hier wohnen - wieviel Monate könnte ich dann noch hier bleiben?
Kann ich die Räumgsklage hinauszögern, da ich die Miete weiterhin bezahle?
Habe ich überhaupt irgendwelche Rechte als (ex) Mieter?
du hast keine Rechte als Ex-Mieter.
Du kannst nur mit der Wohnungsgesellschaft reden und um eine Aufhebung der Kündigung bitten. Wenn die nicht darauf eingehen, mußt du ausziehen. Wenn du das nicht machst, wirst du nicht mehr glücklich (finanziell gesehen).
Also such ganz schnell eine neue Wohnung.
Sollte es in einigen Monaten zu einer Räumungsklage kommen wirst du Probleme haben, eine Wohnung zu finden. Die meisten VM sprechen sich untereinander ab.
'Wielange dauert so eine Räumgsklage?
Angenommen ich bleibe hier wohnen - wieviel Monate könnte ich dann noch hier bleiben?'
Diese Fragstellung ist schon sinnlos. Rechtswidrig verhälst Du Dich auf jeden Fall. Die gesamten Kosten der Räumung werden dann auf Dich zukommen.
Sinnlos ist dies für mich nicht.
Wie läuft dies mit einer Räumgsklage in der Regel ab?
Wie hoch sind die Kosten der Räumung durchschnittlich?
Soweit will ich es ja nicht darauf ankommen lassen, aber es muss doch (bis auf dem Auszug) eine Möglichkeit geben, ohne Räumung etc.
Der VM wurde wie auf Seite 1 zu lesen ist informiert, dass ich nicht ausziehe.
Wie wird dieser reagieren?
Bitte nur ernste und sachgemäße Antworten.
Vielen Dank.
Hier eine ernste Antwort:
Ich werde mir nie eine Eigentumswohnung zur Vermietung zulegen!
--- editiert vom Admin
Geht sowas zwingend vor Gericht oder kann man dies abwenden?
Bei Gericht:
Ist das wie eine Verhandlung wo man dazu Stellung nehmen kann?
Kann mir das Gericht da nicht ggf. Recht aussprechen?
Mieten werden weiter bezahlt und Umzug/Auszug konnte aus finanziellen Gründen nicht erfolgen?!
Mieter haben heutzutage doch mehr Rechte als Vermieter?
--- editiert vom Admin
"Kann mir das Gericht da nicht ggf. Recht aussprechen?"
Die Rechte liegen hier beim Vermieter. Wann verstehst du das endlich?
Mieter haben heutzutage doch mehr Rechte als Vermieter?
Den
Satz höre ich immer wieder gerne.
Das Problem für Dich ist nur, daß Deine 'Mieterrechte' am 31.6.2007 enden, denn dann bist Du kein Mieter mehr (jedenfalls in Bezug auf Deine jetzige Wohnung).
Im Todestrakt amerikanischer Zuchthäuser nennt man so etwas 'Dead man walking'.
--- editiert vom Admin
kann es sein, dass wir hier einen Troll haben??
Wende Dich schleunigst an Wohnungsamt.
Es könnte vielleicht noch rechtzeitig Wohnung für Dich finden.
Es gibt auch Notunter-
künfte.
In Deinem Fall verursachst Du BEWUSST Schäden MIT Folgeschäden an mehreren Leuten !
Und dies stellt einen
Straftat dar. Insbesondere wenn Du in
Nachhinein die Schäden nicht kompensieren kannst !
--- editiert vom Admin
@Blockwart
Der junge Mann will es nicht kapieren. Der nimmt lieber einen Sack Schulden in Kauf. Für mich ist er ein Troll.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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