Hallo,
ich habe Geschäftsräume angemietet. Darin befindet sich ein SB- Sonnenstudio.
Über dem Eingang zu diesem befinden sich in der Winterzeit sehr große Eiszapfen. Da diese aber sehr hoch hängen kann man sie nicht so ohne weiteres entfernen. Ich bat meinen Vermieter in den letzten Jahren mehrmals sich doch darum zu kümmern, dass sich diese Eiszapfen nicht in dem Ausmaß bilden, entweder durch Entfernen dieser, oder durch das Anbringen einer Dachrinnenheizuung. Nichts ist bisher geschehen.
Das schlimme ist, dass sich vor der Eingangstür eine große dicke Eisplatte bildet sobald die Eiszapfen anfangen zu tauen. Jedes Jahr im Winter kommt es vor, dass Kunden vor der Tür ausrutschen und hinfallen. Zum Glück ist bis jetzt noch nichts ernsthaftes passiert. Als ich die Räumlichkeiten angemietet habe war wenigstens noch ein Schild mit der Aufschrift "Vorsicht Dachlawinen" angebracht, aber noch nicht einmal dieses hängt noch.
Ich würde mich ja auch selber um das Eis kümmern, nur weiß ich nicht, wann es zu arg wird, weil das Studio ohne Personal geführt wird.
Aber ist das nicht eigentlich Sache des Vermieters???
Wäre nett, wenn ich schnellstmöglichst eine Antwort bekommen könnte.
Danke
EISZAPFEN AN DER DACHRINNE
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Engelchen,
im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten ist es die Aufgabe des Vermieters, den Mietern/ Besuchern den sicheren Zutritt zu seinem Haus zu ermöglichen, sofern er diese Pflicht nicht teilweise vertraglich auf die Mieter abgewälzt hat. Die Gefahr von herabfallenden Eiszapfen würde ich aber zum allgemeinen Lebensrisiko zählen, insofern besteht hier m.E. für den Vermieter keine besondere Verpflichtung zur Entfernung der Eiszapfen.
Die Anschaffungs- und Betriebskosten einer Dachrinnenbeheizung sind nicht umlagefähig, daher wird der Vermieter von der Idee nicht begeistert sein.
Evtl. sind Sie vertraglich zur Schneeräumung auf dem Gehweg verpflichtet. Dann sollten Sie - trotz SB-Laden - bei Bedarf streuen. Ohne entsprechende Klausel ist die Schneeräumung Sache des Vermieters, bei Unfällen macht er sich u.U. schadensersatzpflichtig.
MfG Gruwo
Ich muß noch einmal nachhaken (wie immer)...
Es handelt sich hier nicht um den Gehweg, sondern um das Grundstück vom Vermieter.
Meiner Schneeräumpflicht komme ich nach, was ich mehrmals täglich ( wenn nötig ) tue.
Nur ist es für mich ein Problem ständig gucken zu müssen, ob die Eiszapfen tropfen und sich eine Eisfläche bildet. Um zu verhindern, dass sich Eis bildet müßte ich mindestens einmal die Stunde streuen. Und leider passiert das immer dann, wenn es draußen eigentlich gar nicht so kalt ist, sonst könnte man sich ja ein bisschen orientieren.
Ich würde mich ja auch um die Eiszapfen kümmern, aber wie gesagt, das Haus ist so hoch und an der Seite sind keine Fenster in den oberen Stockwerke, so dass es unmöglich ist.
Hm...wieder mal eine verzwickte Situation...oder??
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Hi,
mir fällt keine Lösung des Problems ein, sorry. Vielleicht ist es Ihnen ja ein Trost, dass die Wintermonate immer wärmer werden und sich entsprchend die Eiszapfen seltener bilden...;)
MfG Gruwo
An einer sauberen und dichten Dachrinne können keine Eiszapfen entstehen. Die Dachrinne ist undicht oder verstopft, also hat der Vermieter seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Die Reparatur muß er bezahlen, das Reinigen kann er umlegen.
Ich würde ihn nochmals mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern, bevor ein Unfall geschieht.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 02.02.2005 19:34:26
Oder laß über Deine Eingangstür ein Vordach bauen :-)
Danke für die vielen Ratschläge.
Hat mich sehr gefreut. Und ich werde diese auch befolgen.
Bis bestimmt bald mal wieder.
Grüßle
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