Hallo zusammen,
wir wohnen jetzt seit ungefähr 1½ Jahren in unserer Wohnung. Mit unserem Vermieter haben wir bislang nur negative Erfahrungen gemacht. Seit Einzug gehen Türen nicht richtig zu, was wir schon zich mal angemerkt hatten etc. Mittlerweile sind wir schon in einem Mieterschutzbund, weil wir nicht mehr weiter wussten.
Vor 2 Wochen ging nun der Geschirrspüler, mitten im Spülprogramm, kaputt. Heute haben wir endlich eine Antwort von unserem Vermieter bekommen: Wir sollen den Geschirrspüler ersetzen. D. h. wir sollen die vollen Kosten tragen und dürfen ihn nach Auszug nicht mitnehmen.
Hier die entsprechenden Passagen aus dem Mietvertrag:
Zitat:
§23 Individuelle Vereinbarungen
Die Wohnung verfügt über eine Einbauküche mit allen E-Geräten. Der Vermieter gibt dem Mieter ein Nutzungsrecht. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Küche keine Schäden bei Auszug aufweist, somit alle Geräte vollfunktionstüchtig sind. Während der Nutzungseinheit des Mieters hat der Vermieter keine Pflicht eventuelle Schäden, sowie Erneuerungen von Küchenelementen, sowie Geräte als Kosten zu tragen. Hierfür ist allein der Mieter verpflichtet und zahlungspflichtig.
§12 Bagatellschäden/Kleinreparaturen
Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgenden angegebenen Höhe.
Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rolläden, Jalousie, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.
Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 95,- EUR, maximal 300,- EUR inkl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt (bei uns 9240 EUR -> 8% = 739,20 EUR)).
Die Frage ist jetzt: Ist das rechtens? Müssen wir dem Vermieter nun tatsächlich einen nagelneuen Geschirrspüler hinstellen, den wir dann nicht mal nach Auszug mitnehmen können?