Ebenfalls ausbleibende Kaution

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb536786-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebenfalls ausbleibende Kaution

Hallo Leute,
es könnte nun ein wenig komplizierter werden. Meine Partnerin ist vor anderthalb Jahren zu mir gezogen. Dies war sowieso geplant, wurde allerdings dadurch beschleunigt, dass ihre Vermieterin mehrmals die Wohnung meiner Freundin mit einem "Drittschlüssel" betreten hat. Natürlich ohne Erlaubnis und ohne triftigen Grund. Einmal hat meine Freundin sie dabei erwischt, als sie nach Hause kam, ein anderes Mal lagen wir gemeinsam im Bett, als wir hörten, dass die Haustür mit einem Schlüsel geöffnet wurde. Als ich mich zu erkennen gab, "stürmte" sie aus dem Flur nach draußen. Die Vermierterin in dem Moment zur Rede zu stellen, unterließ ich, da es sich um eine ca. 70 Jahre alte Frau handelt. Also reagierte meine Freundin umgehend und kündigte fristlos ("zu sofort) und stellte zudem eine Anzeige bei der Polizei. Über eine Rechtsschutzversicherung verfügte sie damals noch nicht. Sie hatte die Hoffnung eventuell so ihre zwei vorgestreckten Monatsmieten zurückzuerhalten. Die Anzeige wurde direkt wieder eingestellt (also ein paar Monate später). Habt ihr zufälligerweise ein paar Tipps oder Ideen, wie sie in irgendeiner Form noch an das Geld kommen könnte.

Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der fristlosen Kündigung eine fristgerechte folgen lassen und Mietrückstände zeitnah ausgleichen, Miete bis Mietende zahlen.

Statt auszuziehen hätte man das Schloß zur Wohnungstür austauschen können und zeitgleich fristgerecht kündigen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Fangen wir erstmal vorne an. Offenbar hat die Vermieterin mehrmals die Wohnung der Mieterin betreten und wurde mindestens zweimal dabei erwischt. Wurde die Vermieterin nachweisbar vor dem letzten Mal (also das, was zur fristlosen Kündigung führte) aufgefordert, dies zu unterlassen und eine Kündigung angedroht?

Hintergrund: Wenn es eine Abmahnung gab (egal, ob schriftlich oder mündlich und ob die Abmahnung genannt wurde oder nicht) und diese beweisbar ist, so wäre der Verstoss dagegen meiner Meinung nach tatsächlich ein Grund für eine fristlose Kündigung. Daher ist es wichtig zu wissen, was vor der letzten, zur fristlosen Kündigung annimierenden Vertragsverletzung der Vermieterin passiert ist.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb536786-70):
Meine Partnerin ist vor anderthalb Jahren zu mir gezogen. Dies war sowieso geplant, ...


Naja ...

Mehr sag ick nich dazu.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Statt auszuziehen hätte man das Schloß zur Wohnungstür austauschen können und zeitgleich fristgerecht kündigen.

Ja. Aber bei solchen einem eklatanten Verstoß wie das begehen von Straftaten zum Nachteil des Mieters hat man halt durchaus auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung.



Zitat (von fb536786-70):
Einmal hat meine Freundin sie dabei erwischt, als sie nach Hause kam, ein anderes Mal lagen wir gemeinsam im Bett,

Der zeitliche Abstand dazwischen war wie lange genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Fangen wir erstmal vorne an. Offenbar hat die Vermieterin mehrmals die Wohnung der Mieterin betreten und wurde mindestens zweimal dabei erwischt. Wurde die Vermieterin nachweisbar vor dem letzten Mal (also das, was zur fristlosen Kündigung führte) aufgefordert, dies zu unterlassen und eine Kündigung angedroht


Ist es wirklich notwendig, die Vermieterin aufzufordern, ihre strafbare Handlung/
Hausfriedensbruch, zu unterlassen? Ich meine nicht.

Lese eben noch, die Freundin möchte gerne 2 Monatsmieten zurück, sofern die
betagte Dame verurteilt werden würde. Na dann.
.

-- Editiert von Leo4 am 22.01.2020 20:18

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Als Mieter würde ich mich unverzüglich um eine andere Wohnung umsehen.


Ist ja auch geschehen.

Zitat (von Leo4):
Ist es wirklich notwendig, die Vermieterin aufzufordern, ihre strafbare Handlung/
Hausfriedensbruch, zu unterlassen? Ich meine nicht.


sicher nicht.

Aber man kann, nach dem ersten Vorfall, vorbeugen und den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

Sorry, aber für mich klingt die Geschichte des TE konstruiert.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Ist es wirklich notwendig, die Vermieterin aufzufordern, ihre strafbare Handlung/
Hausfriedensbruch, zu unterlassen? Ich meine nicht.
Es gibt meines Wissens nach Urteile, nach denen eine Abmahnung nicht notwendig ist, wenn der Vermieter unberechtigt mit einem Nachschlüssel die Mietwohnung betritt. Leider finde ich es momentan nicht wieder. Es war glaube ich kein Obergericht.

Grundsätzlich kann halt nur in Ausnahmefällen ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Daher wäre für mich dennoch wichtig, was vor diesem die Kündigung auslösenden Vorfall passiert ist. Mit Abmahnung wäre mir deutlich wohler.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es gibt meines Wissens nach Urteile, nach denen eine Abmahnung nicht notwendig ist, wenn der Vermieter unberechtigt mit einem Nachschlüssel die Mietwohnung betritt.


Hausfriedensbruch ist eine Straftat, und ein Straftätet muß nicht dahingehend
abgemahnt werden, dass er die Straftat in Zukunft bleiben lassen soll.
Wenn die Straftat bewiesen ist kann man Strafanzeige/-antrag stellen, ohne Abmahnung.
So meine Kenntnis.

Z.B. schlägt der Vermieter den Mieter (Körperverletzung), warum soll der Mieter den VM erst mal abmahnen, dass er das künftig bleiben lassen soll?



Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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