Ehem. Mieter verweigert neue Anschrift

11. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go616811-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehem. Mieter verweigert neue Anschrift

Hallo Zusammen,
ein ehemaliger Mieter verweigert die Mitteilung seiner neuen Anschrift.
Aktuell hat er einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der NK-Abrechnung des vergangenen Jahres beauftragt. In diesem Zusammenhang bat ich den Rechtsanwalt, um die Mitteilung der neuen Adresse seines Mandanten, damit ich diesem nächstes Jahr seine NK-Abrechnung zustellen kann. Dies wurde mir verweigert, auf Nachfrage erhielt man die Info, dass der Mandant den Rechtsanwalt ebenfalls mit diesem Sachverhalt beauftragt hat.
Die neue NK-Abrechnung möchte ich dem Anwalt nicht zustellen, Mietverhältnis war zwischen Mieter und mir und nicht Anwalt und mir. Kann ich die Zustellung an den Anwalt verweigern und die Adresse weiterhin einfordern?

Zustellung per Email wurde mir seitens des ehem. Mieters untersagt, somit bleibt nur der Postweg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
auf Nachfrage erhielt man die Info, dass der Mandant den Rechtsanwalt ebenfalls mit diesem Sachverhalt beauftragt hat.

Wenn der Anwalt durch Vorlage dieser Vollmacht seine Beauftragung nachweist, muß der Vermieter diesem Wunsch entspechen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4078 Beiträge, 474x hilfreich)

Du kannst aber auch eine einfache Einwohnermeldeamtanfrage starten.

Ändert aber nichts an diesem hier:

Zitat (von Spezi-2):
Wenn der Anwalt durch Vorlage dieser Vollmacht seine Beauftragung nachweist, muß der Vermieter diesem Wunsch entspechen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116146 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von go616811-55):
Kann ich die Zustellung an den Anwalt verweigern und die Adresse weiterhin einfordern?

Selbstverständlich.
Die Freiheit in diesem Land geht so weit, das jeder - auch Vermieter - völlig sinnlose Sachen zu seinem Nachteil machen kann.

Im Endergebnis wird man dann sämtliche Vorauszahlungen erstatten müssen und kann in die Nebenkostenabrechtung einen toten Fisch einwickeln - für mehr taugt die dann nicht mehr.
Kosten für Anwalt, Gericht und Vollstreckung kommen dann noch oben drauf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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