Habe von 2008 bis 2010 eine Wohnung bewohnt die ab mitte 2009 nicht beheizt wurde also habe ich eine Kündigung aufgesetzt und diese wurde vom Vermieter
akzeptiert und zwei Wochen später widerrufen. Ist das möglich?
Desweiteren habe ich in den Unterlagen einen extrem groben Fehler gefunden.
Mein ehemaliger Vermieter hat mir ein Jahr lang mehr Miete berechnet, obwohl den Akten ganz klar zu entnehmen ist dass ich ein Jahr vorher ausgezogen bin.
Eigentlich wäre die Höhe der Zahlung den leichten müsste um die 2700 € mein Vermieter fordert aber 10400 Euro.
Dieser hat damals die Forderungen an die Creditreform übergeben nun möchte ich wissen ob ich hier nachträglich noch was machen kann?
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Ehemaliger Vermieter hat
12. Juni 2019
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Frage vom 12. Juni 2019 | 14:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemaliger Vermieter hat
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 12. Juni 2019 | 15:13
Von
Status: Weiser (16974 Beiträge, 5890x hilfreich)
Deine Schilderung ist komplett unverständlich. Bitte schreib mal strukturiert auf was, wann passiert ist und vor allen DIngen warum dein Vermieter Geld haben möchte.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Es bedarf dabei keiner Zustimmung einer 2. Partei. Ein Kündigung ist entweder wirksam oder unwirksam. Das entscheidet aber nicht die 2. Partei.
#2
Antwort vom 12. Juni 2019 | 15:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Ist das möglich?
Nein, der Vermieter kann eine Kündigung des Mieters nicht widerrufen.
Zitat:Eigentlich wäre die Höhe der Zahlung den leichten müsste um die 2700 € mein Vermieter fordert aber 10400 Euro.
Dieser hat damals die Forderungen an die Creditreform übergeben nun möchte ich wissen ob ich hier nachträglich noch was machen kann?
Ist die Forderung tituliert? Wenn ja, warum bist Du damals nicht gegen den gerichtlichen Mahnbescheid o.ä. vorgegangen?
Und jetzt?
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