Eiegenmächtige Räumung der Wohnung durch Vermieter

23. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maximilian00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Eiegenmächtige Räumung der Wohnung durch Vermieter

Mein Vermieter hat Eigenmächtig ohne eine Rechtsgrundlage oder Zwangsräumung
durch einen Gerichtsvollzieher meine Wohnung geräumt und die Sachen bei sich
zu Hause zwischen gelagert.
Da es sich um eine möbilierte Wohnung gehandelt hat, sind nur meine Privatsachen
betroffen.
Anlass der Räumung war eine Fristlose Kündigung weil ich mit 2 Monatsmieten in
Verzug geraten bin.
Er wollte nach Ablauf der Frist zum 15.11 eine Räumungsklage beantragen.
Inzwischen habe ich meine Miete bezahlt doch jetzt stand ich vor verschlossener
Tür weil er das Türschloss ausgebaut und erneuert hat.
Meine Sachen kann ich jeder Zeit bei Ihm abholen so eine Info Stand an der Wohnungstür.

Wie sieht das aus wenn jetzt was von meinen persönlichen Sachen fehlen sollte ?
Kann ich Schadenersatz verlangen ? und Schmerzensgeld verlangen weil er ja doch
meine Privatsphäre verletzt hat.

Das ich Beweisen muss das auch tatsächlich was fehlen sollte und ich Eigentümer
bin kann ich ja so gut wie nicht,wenn er denn die Kaufbelege vernichtet oder unterschlagen haben sollte.

Danke für eure Hilfe und Ratschläge.

-- Editiert von Maximilian00 am 23.11.2007 10:38:43

-- Editiert von Maximilian00 am 23.11.2007 10:39:36

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102 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Fordern Sie den Vermieter auf unverzüglich den Zugang zur Wohnung zu gewähren. Ansonsten drohen sie sofort einen Anwalt mit der Einholung einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung zu beauftragen, die Ihnen den Zugang gewähren wird. Weisen sie darauf hin, dass diese Kosten dann vom Vermieter zu tragen wären.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Im Übrigen hat sich der Vermieter des Hausfriedensbruches strafbar gemacht....

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maximillian

und eine strafanzeige würde ich auch stellen. bei der polizei hilft man dir auch, wieder zugang zur wohnung zu bekommen.

sunbee

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#4
 Von 
Maximilian00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

unter den umständen will ich auch nicht mehr das mietverhältniss weiterführen.
ich will nur noch meine persönlichen sachen.
doch wie soll ich jetzt deren besitz beweisen ?
kann der vermieter zu schadenersatz verklagt werden wenn denn was fehlen sollte ? gibt es irgendwelche urteile bei verbotener eigenmacht.
schließlich kann er ja nach lust und laune in meinen persönlichen sachen herumstöbern und das ein oder andere verschwinden lassen.
bargeld hatte ich nicht in der wohnung,aber kleidung, ein telefon,einen pc usw...

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

also ich würde dem Vermieter auch richtig Ärger machen.......

Und irgendwo must auch wohnen bis ne andere Bude hast, aber dan ordentlich kündigen nicht vergessen !

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was herrscht hier eigentlich für eine Erwartungshaltung ?

Der will Dich einfach nur loswerden.

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#8
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@morti

klar will er den loswerden, würde cih auch wollen. Aber dafür liefere ich mcih doch nciht selber ans Messer !

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich meinte damit die Furcht, der VM könnte sich am Eigentum des Mieters noch 'bereichern' wollen.

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#10
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

na das glaube ich auch nicht , aber Loswerden will er Ihn und hat dabei vergessen das er unlautere Mittel eingesetzt hat. Und jetzt auch Ärger mit der Gesetzgebung hat.

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und wenn es ihm das wert war, was sagt uns das ?

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

tja liebe Vermieter hier im Forum, insgeheimen träumt ihr doch ab und an von solchen Taten, wie es dieser VM vorgemacht hat oder nicht? Ist immer noch kostengünstiger als die Aktion mit der Räumungsklage :)

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#13
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Wenn der VM aber nur aus einem grant ohne Überlegung den schmarren gemacht hat Morti ?

Jedenfalls kann in das auch ganz nett Ärger bereiten !

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#14
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Eirene,

insgeheimen träumt ihr Vermieter doch ab und an von solchen Taten

Keineswegs. Wenn einige bestimmte Mieter davon träumen würden, würde das völlig ausreichen.

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#16
 Von 
Maximilian00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die vielen antworten.

wie soll ich mich verhalten wenn ich jetzt meine persönlichen sachen abhole und fest stelle das was fehlt ?

das ist meine grösste Sorge.

die mietzahlung ist inkl diesen monat bezahlt.


mir geht es nur darum wie soll ich denn jetzt beweisen können das mir mein eigentum fehlt wenn mein vermieter eigenmächtig meine wohnung geräumt hat ?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Max,

hol die Sachen doch erstmal ab und versuch nicht jetzt schon Probleme zu lösen, die (noch) garnicht existieren.

Wenn tatsächlich etwas fehlen sollte, mach im Beisein (und mit Unterschrift) des Vermieters eine Aufstellung von den Sachen, die da sind.

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#18
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

lieber Maximilian, du weißt ja noch gar nicht, ob etwas fehlt. Also keine Panik vorher. Zuerst Anzeige bei der Polizei. Dort fragst du, wie es weiter geht, ob evtl. ein Beamter mit zum VM geht, um deine Sachen dort abzuholen. Auf jeden mit einem Zeugen zum VM. Achte auf Beschädigungen an deinem Eigentum.

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#19
 Von 
Maximilian00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

das mache ich so oder so...

aber da ich meinen vermieter kenne hat er garantiert etwas beschädigt oder entwendet.

und dann ? wie soll`s weiter gehen ?

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#20
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

also nochmals die gleiche Antwort die schon bekamst, mach dir über ungelegte Eier keine Gedanken.

Strafrechtlich ist dein VM erst mal derjenige der etwas zu befürchten hat.
Vertragrechtlich auch noch , er schuldet dir nachdem du die Mieten bezahlt hat, immer noch den vertraglichen Gegenstand, nämlich die Mietwohnung. Aber wenn er ein wenig Ahnung hat, hat der VM zur fristlosen Kündigung auch eine fristgerechte Kündigung geschrieben. Das heisst du brauchst soweiso eine neue wohnung.

Solltest Du Angst haben alleine zum VM zu gehen dann kanns tdu evt. auch einen anwalt mitnehmen.

Wie das mit den Kosten läuft wird dir die Anwaltsgehilfin schon darlegen. Und jetzt brüte nicht weiter ungelegte Eier aus.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...dann stellst du diese Kosten dem VM in Rechnung.

Wenn du es deinem VM richtig fett machen willst, geh zum Anwalt (evt. mit Berechtigungsschein, gibt es beim Amtsgericht, kostet 10 € (beim Anwalt).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Tja Eirene kommt aber darauf an was Du verdienst, wen es zuviel ist zahlst alles selber.

Deshalb können nämlich Schlechtverdiener öfters klagen als Normalverdiener.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Außerdem kann das auch gewaltig nach hinten losgehen.

Nicht vergessen: Wir wissen praktisch nichts von dem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

ja wissen tun wir gar nichts über den Fall ausser das 2 Mieten nicht gezahlt wurden ;-) die Wohnung leer ist und der Mieter recht vorsichtig ist ;-).

Was ja auch irgendwie ungewöhnlich ist !

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@alex
Ich unterstelle dem TE, dass er, bei 2 nichtgezahlten Mieten, nicht über ausreichendes Einkommen verfügt und deshalb den Schein für die Beratung holen kann.
Also, um nichts falsch zu machen, wäre es angebracht, einen RA zu befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Maximilian00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe soeben meine persönlichen sachen
von einem umzugsunternehmen abholen lassen und die genaue übergabe wurde schriftlich festgehalten.

es fehlt so einiges...wie hemden,schuhe,ein anzug,arbeitskleidung,eine uhr,sonnenbrille,ein handy und ein paar andere persönliche sachen wie ordner,rechnungen,pers.papiere,
mein computer ist auch defekt,im gehäuse wurden ein paar kabel durchgeschnitten und der monitor fehlt ganz.ich habe das umzugsunternehmen beauftragt die mängel vor ort schriftlich fest zu halten und die sachen unter vorbehalt an zu nehmen.
wie mir ein mitarbeiter des unternehmens mitgeteilt hat wurden ihnen fotos von der angeblich von mir verwüsteten wohnung gezeigt.doch wie soll ich eine wohnung verwüsten wenn ich nicht da war ? kann der vermieter überhaupt fotos von meiner wohnung machen, ist das nicht ein eingriff in die privatsphäre ?

wie soll ich jetzt weiter vorgehen ?
anzeige erstatten ?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ach, was muss der einen Hass auf Dich haben :grins:

Wenn das alles wirklich so passiert ist und der VM einfach ohne einen gerichtlichen Beschluss und ohne Dein Beisein bzw. ohne Dich vorher informiert zu haben Deine Wohnung eigenmächtig geräumt hat, dann:

1. Anzeige erstatten wegen Einbruch, Diebstahl, Nötigung, Eingriff in die Privatsphäre. Wie das heißt, wenn man jemanden einfach das Heim nimmt weiß ich nicht (Schlösser ausgewechselt).

2. Auf Schadensersatz verklagen.

Erkundige Dich mal beim Mieterbund. Gut möglich, dass dieser Mensch nie mehr als Vermieter auftreten darf...?

Auf der anderen Seite wird er seine Gründe haben, auch wenn seine Maßnahmen falsch waren. Er hat die Miete nicht bekommen, wollte Dich raus klagen, und dann zahlst Du plötzlich... Das muss ziemlich nervig sein.

Trotzdem war es eine miese Nummer, auf die man reagieren muss, aber eben dieses Mal legal ;)

Ach so, wegen der Fotos... Durfte er nicht, wenn ich mich nicht irre. Ist fast so wie eine Sprachaufzeichnung, die ohne meines Wissens gemacht wird... Wird vor Gericht als Beweismittel nicht zugelassen, weil der Vermieter nicht beweisen kann, dass er die Wohnung nicht in diesen Zustand absichtlich vorher verwandelt, oder ob er die Wohnung bereits so vorgefunden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dieser VM hat sich schon allein wegen seiner Eigenmächtigkeit ein Eigentor geschossen; verwüstete Wohnung hin oder her.

Selbst WENN die Wohnung vom Mieter verwüstet hinterlassen wurde hatte der VM noch lange kein Recht, die persönlichen Dinge einfach zu räumen.

Ob wir uns moralisch in den Vermieter hinein versetzen und ihn verstehen können ist egal... So geht das nicht!

Entmieter ist gut :grins: Der VM scheint sehr jähzornig zu sein und vergreift sich an den persönlichen Dingen seiner Mieter, wenn ihm was nicht passt, und das müsste bestraft/verboten werden. So etwas wie ein Verzeichnis für miese Vermieter müsste es geben..;)

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