Hallo,
Weiß hier jemand weiter?
Einer Freundin von uns ist wegen Eigenbedarf gekündigt worden.
Fristgerecht und soweit wir sehen konnten sind alle Formalitäten eingehalten worden.
Wir gehen davon aus, dass sie aber ein Härtefall ist.
( schwere Depressionen und noch andere Dinge.)
Gehen wir einfach mal davon aus, dass sie als Härtefall anerkannt wird( oder wie man das auch nennen mag)
Der Vermieter hat noch eine andere Wohnung in dem Haus, welche leersteht.
( er hat das Haus vor kurzem gekauft)
Die 2. Wohnung hat fast die gleiche Größe, ist aber noch nicht renoviert. ( Die Wohnung die meine Freundin angemeitet hat, hingegen schon.)
Nun will der Vermieter aber trotzdem in genau diese Wohnung, wo meine Freundin lebt. Meinen Freundin dann in die unrenovierte Wohnung ziehen
Wir nehmen an, dass er lieber die renovierte Wohnung will, anstatt die unrenovierte.
Kann er das machen? Oder muss er in die unrenovierte Wohnung ziehen.
Für Tips wären wir dankbar
LG
-----------------
""
Eigenbedarf, Härtfall, andere Wohnung im Haus frei
19. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2014 | 00:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenbedarf, Härtfall, andere Wohnung im Haus frei
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. November 2014 | 01:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120079 Beiträge, 39828x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann er das machen? <hr size=1 noshade>
Warum soll der Eigentümer nicht sein Eigentum nutzen können wie er möchte?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 19. November 2014 | 12:03
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gehen wir einfach mal davon aus, dass sie als Härtefall anerkannt wird <hr size=1 noshade>verstehe ich nicht so ganz: Härtefall in Bezug worauf?
Wenn du den §574 BGB meinst: der besagt
quote:<hr size=1 noshade>Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen ..., wenn die Beendigung des Mietverhältnisses ... eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist <hr size=1 noshade>.
Das hat weder etwas mit Depressionen noch mit "anderen Dingen" zu tun, sondern nur mit den Konsequenzen, die dem Mieter aus dem Zwang, die Wohnung verlassen zu müssen, erwachsen würden. Da bereits eine Ersatzwohnung in demselben Haus zur Verfügung steht, wäre es schon recht schwierig, zu begründen, warum das Verlassen der derzeitigen denn eine derartige Härte darstellen soll.
Dass der Vermieter kein gerechtfertigtes Interesse daran haben kann, lieber in eine renovierte Wohnung zu ziehen, wirst du doch wohl nicht ernsthaft behaupten wollen, oder? Dieser Wunsch wird auch nicht durch §574, Absatz 3, hinfällig: "wir nehmen an" lässt darauf schließen, dass der Vermieter das nicht explizit als Argument aufgeführt hat. Trotzdem wird er aber ja Gründe für seinen Wohnbedarf genannt haben, und DIE sind gegen die noch unbekannten Härtegründe deiner Freundin abzuwägen vor Gericht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. November 2014 | 17:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Es ist so, dass dort noch die pflegebedürftige Mutter wohnt und meine Freuendin vom Anwalt erfahren hat, dass dann wegen dieser Härte nicht auf Eigenbedarf gekündigt werden kann.
Die Wohnung meiner Freundin liegt eben auch im Erdgeschoss, ohne Treppen, was für den Rollstuhl natürlich von Vorteil ist.
Und sie hat nun Angst, dass sie in die obere Etage ziehen muss und ihre Mutter nicht mehr mit dem Rosstuhl nach draußen kann.
Deshalb meine Frage, ob sie nun nach oben ziehen muss.
LG
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.847
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
19 Antworten
-
15 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten