Wir haben 2002 die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Die Tochter des Vermieters ist eingezogen da Sie schwanger
war und Ihre Eigenrumswohnung zu klein ist. Mittlerweile hat Sie jetzt 2 Kinder und zieht jetzt wieder aus ( nach knapp 3 Jahren ), weil
das Kinderzimmer der 100 qm & 32 qm Terasse zu klein ist.
Sie hat sich ein Haus gekauft.
Haben wir Anspruch auf Schadensersatz ?
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"W.A."
Eigenbedarf - Haben wir Anspruch auf Schadensersatz ?
Fragen zur Miete?
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hallo...
...nein...warum denn.
gruß grueneu
Hallo Schnudo,
wenn die Tochter des Eigentümers doch knapp drei Jahre in der Wohnung gewohnt hat dann war doch die Kündigung auf Eigenbedarf offensichtlich begründet, oder?
Gruss Joku
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Hallo,
Der Eigenbedarf muß auf eine gewisse Dauer bestehen. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist deshalb nicht begründet, wenn der Vermieter die Räume nur für eine begrenzte Zeit oder nur gelegentlich nutzen will. Benötigt etwa der Vermieter den Wohnraum nur für 5 bis 6 Monate im Jahr, ist die Eigenbedarfskündigung in der Regel nicht zulässig. Eine Nutzung für gewisse Dauer liegt vor, wenn ein Zeitraum von drei Jahren gegeben ist.
Quelle: Landgericht München I
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1993, S. 677
Amtsgericht München
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1989, S. 299
Gruß
Andy
Die Antwort von Andy Schweiger ist zwar richtig, trifft aber auf diesen Fall nicht zu.
Die Eigenbedarfskündigung war gerechtfertigt, daher besteht hier kein Anspruch auf Schadenersatz.
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