Eigenbedarf Kündigung!!!

23. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hernik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf Kündigung!!!

Hallo,
ich besitze eine 2 Zimmer Wohnung, die ich zum 15.01.10 NEU vermietet habe. Zur Vermietung hatte ich eine Maklerin eingeschaltet.
Jetzt ist es so, dass sich meine Beziehung zu meinem Partner so zugespitzt hat, dass ich mit meiner Tochter, 5 Jahre in diese Wohnung einziehen muss.

Was kann ich tun? Schließlich hat meine zukünftige Mieterin die Provision an die Maklerin gezahlt und sicherlich auch schon ihre alte Wohnung gekündigt. Hat jmd. einen Rat für mich. Es ist sehr wichtig, da es für mich derzeit die einzige Möglichkeit ist um wieder etwas Ruhe zu Kraft zu finden. Danke für die Hilfe!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Wieviel willst Du denn "springen" lassen ?



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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ob Eigenbedarf oder nicht: Die Kündigungsfristen musst du erstmal einhalten.

Lösungsmöglichkeit: Du besorgst der Mieterin adäquaten Ersatz, die ist damit einverstanden und kannst direkt und ohne weitere Begründung in deine Wohnung ziehen, zahlst ihr evtl. sogar eine Entschädigung für die Umstände, mit Geld lässt sich vieles mildern.

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#3
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

Du kannst dem Mieter frühestens zum 30.06. kündigen. Bis dahin hast Du Dich mit Deinem Partner schon wieder zusammengerauft....

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Hast Du ihr schon die Schlüssel ausgehändigt ?


Was spielt das für eine Rolle ?
Mietvertrag ist abgeschlossen, da nutzt es nix, die Schlüssel n icht rauszurücken, typische Allmachtsfantasie eines Hinterhofvermieters,,,,


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Was spielt das für eine Rolle ?


Solange die neue Mieterin die Schlüssel noch nicht hat, wurde die Wohnung auch noch nicht übergeben.
Schon mal von der normativen Kraft des Faktischen gehört ?



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Tatsächlich?

Ich habe es doch glatt für Gelaber gehalten.



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Das könnte für TE teuer werden.


Ua deshalb ja die Frage, wieviel sie springen lassen will.

Der alternative Versuch, die Mieterin nach deren Einzug wieder rauszuklagen, dürfte auch nicht besonders preiswert ausfallen.



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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