Eigenbedarf Kündigungsfrist?

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
allulaem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigenbedarf Kündigungsfrist?

Hallo,

Fam. mit 4 Kindern wohnt als Mieter in einem RH. Jetzt will der Vermieter verkaufen und meint, das sie sich keine Sorgen machen müssen. Doch nun wollten sie eine andere Küche und eine Wand reinziehen, wg Teilung Kinderzimmer. Nun dürfen sie das nicht, weil der Vermieter meinte, das eventuell dann doch der neue Eigenbedarf beanspruchen kann. Nun macht sich die Fam. natürlich große Sorgen. Im Internet kann man nicht eindeutig erlesen. Irgendwie ist die Rede von 3 Monatsfrist, dann steht was von 2 Jahren und nun habe ich sogar was von 3 Jahren gefunden. Sie wohnen erst seit 3 Jahren in dem Haus und haben 3 Schulkinder. In der Gegend würden Sie nichts finden und eine höhrere Miete ist unmöglich, da sie alles alleine betreiten. Ansprüchen haben sie auf nichts. Somit würde es heißen wieder Schulwechsel ect., aber eine Sozialhärte (hieß das so?) würde bei denen wohl nicht in Frage kommen. Oder doch? Doch rausklagen lassen wollen sie sich auch nicht, denn dann finden sie gleich gar nichts mehr.

Weiß jemand wie sich das nun verhält? Sie suchen nun schon, aber sie finden einfach nichts.

Danke Gruß

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Hinter diesem Link wirst du garantiert fündig bei E wie Eigenbedarf. Die von dir genannten Fristen dürften hier aber nicht greifen, denn die gelten nur bei einer Umwandlung von einer Miet- zur Eigentumswohnung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein.
Umbauten dürfen Sie ohnehin nur mit Einverständnis des Vermieters tätigen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Kündigungsfristen:
Bis zu 5 Jahren Mietdauer: 3 Monate
Nach 5 Jahren Mietdauer: 6 Monate
Mehr als 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

-----------------
""
Für Mieter immer 3 Monate.
Das sind die gesetzlichen Regelungen für "normale" Mietverhältnisse.

-- Editiert kathi2008 am 15.07.2012 13:22

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Hier der vergessene Link:

http://www.mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu.htm

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
allulaem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die HIlfe. Habe den Link mal durchgearbeitet und hab das gefunden


"Ausnahme 3 Jahre Wartezeit
Ist die vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden, so kann sich der Käufer einer solchen Wohnung nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Kauf auf Eigenbedarf bei einer Kündigung des Mieters berufen. In manchen Städten - bei Gefährdung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum - kann die Frist auch 10 Jahre betragen. Ein Anruf beim zuständigen Wohnungsamt oder Bauamt sollte Klarheit bringen."


Wie ist das zu verstehen? Würde das nicht zutreffen?

Viele Grüße


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Woher sollen wir das wissen? Du hast von einem Reihenhaus geschrieben und nicht von einer erst vor wenigen Jahren umgewandelten Eigentumswohnung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
allulaem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein die wurde ja noch nicht umgewandelt. So steht es ja auch im Text.

Das Haus ist gemietet von der Familie und soll verkauft werden vom Vermieter und er meinte, das der neue Vermieter es in Eigenbedarf umwandeln kann.

Daher meine Frage, ob das eben auch zutreffen könnte.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Das Haus ist gemietet von der Familie und soll verkauft werden vom Vermieter und er meinte, das der neue Vermieter es in Eigenbedarf umwandeln kann.

Da bringst du zwei ganz entscheidende Dinge völlig durcheinander. Ist ein Unterschied, ob eine Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird oder der zukünftige Käufer euch wegen Eigenbedarfs kündigen wird. Das eine hat mit dem anderen rein gar nix zu tun. Die o.g. Fristen gelten also für euch.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
allulaem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Das wollte ich ja nur wissen, kenne mich doch in den Sachen nicht aus und die Familie doch auch nicht, daher frage ich ja hier nach.

Vielen Dank für die Auskunft. Dann hat die Familie auch eine falsche Auskunft von der Bank (die gerade den Verkauf vorbereitet) erhalten, der neue Vermieter muss denen 2 Jahre gewähren für die Suche einer neuen Wohnung. Somit wäre klar, das sie sich am besten doch so schnell wie möglich kümmern müssen, bevor sie nur 3 monate Zeit bekommen. Denn vor 3 Jahren war es schon verdammt schwer was zu finden :-(.

Vielen Dank

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ganz so eilig müsst ihr dann auch wieder nicht loslegen. Ein Käufer, der wegen Eigenbedarf kündigen will, muss erst im Grundbuch stehn um kündigen zu können. Da der Eintrag im Grundbuch ne ganze Weile Zeit braucht, kann es vom Verkauf bis zur Kündigung schon locker mal 6 Monate dauern.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.144 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen