Eigenbedarf - Mietvertrag Kündigung

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf - Mietvertrag Kündigung

Hallo,

ich habe mal eine Frage und diesmal aus Vermietersicht.
Die Eltern meines Freundes haben neben an ein Einfamilienhaus vermietet.
Die Mieter sind im April 2006 eingezogen mit dem Hinweis vom Makler und auch im Mietvertrag, das eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich ist.
Mein Freund und ich wohnen im Moment in einer drei-Zimmer-Wohnung, die auch seinen Eltern gehört. Da wir in 2010 heiraten möchten und auch eine Familie gründen wollen, haben wir die Mieter fristgerecht zum 31.03.09 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wir wollten ab April renovieren und im Sommer, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind dann selber einziehen. Auch die uneheliche Tochter meines Freundes soll dann ein Zimmer erhalten, damit Sie am Wochenende und in den Ferien bei uns übernachten kann.
Jetzt hat der Mieter einen Anwalt eingeschalten mit der Begründung, das er den Eigenbedarf nicht glaubt und seine 4-jährige Tochter jetzt Freunde usw. gefunden hat. Wir sind jetzt etwas vor den Kopf gestossen, haben sogar schon einen Kaufvertrag für eine neue Küche unterschrieben, weil wir wirklich einziehen möchten.
Ich weiß, das das Mietrecht überwiegend auf Seiten des Mieters steht. Haben wir hier jetzt Pech gehabt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße Angel

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Wenns blöd läuft schon.

Redet doch mal mit dem Mieter darüber und macht ihm wenn es sein muss ein entsprechendes finanzielles Angebot. Evtl. ist er dann bereit mit euch einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist teuer und dauert sehr lange.

-- Editiert von Enduristi am 13.01.2009 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Moment kann ich es nicht genau sagen, wie es formuliert wurde, muss erst nachschauen. Aber es wurde explizit vor Vermietung darauf hingewiesen und auch in den Mietvertrag reingeschrieben. Das kann doch nicht sein, das er sich jetzt weigern kann wenn alles bei Vermietung genannt wurde. Auch eine Alternativwohnung ist nicht möglich, da eine 3-Zi-Whg. nicht mit einem EFH vergleichbar ist. Hat er eine Chance mit der Begründung " überhöhter Wohnbedarf"?

Grüße Angel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf wird das Interesse des Vermieters gegen das Interesse des Mieters abgewogen. Der Mieter hat hier aus meiner Sicht relativ schwache Argumente vorgebracht.

Dass im Mietvertrag erwähnt wurde, dass Eigenbedarf möglich ist, hilft nicht weiter. Eigenbedarf ist immer möglich, weil das so im Gesetz steht.

Interessant wäre die Klausel nur, wenn bereits konkret erwähnt wurde wann und warum Eigenbedarf bevorsteht. Dann stellt sich aber die Frage, warum nicht ein befristeter Vertrag abgeschlossen wurde.

Einen überhöhten Wohnbedarf kann der Mieter nicht geltend machen. Außerdem kann man dem einfach dadurch begegnen, dass man darlegt, selbst eine Familie gründen zu wollen und daher der Wohnbedarf gar nicht überhöht ist.

Ich würde daher empfehlen, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten und dann ggf. auf Räumung zu klagen. Die Chancen für eine erfolgreiche Klage halte ich für durchaus gut. Es kann auch sein, dass der Mieter darauf spekuliert, eine Abfindung für seinen Auszug herauszuschlagen. Wenn Ihr keine Lust auf eine monatelange juristische Auseinandersetzung habt, dann kann man in Betracht ziehen, dem Mieter finanziell entgegen zu kommen.

Interessant wäre jetzt noch, was genau im Mietvertrag zum späteren Eigenbedarf aufgenommen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

So, nachdem ich jetzt das Schreiben des Anwalts gelesen habe ( ist der Mieterin Ihr Arbeitgeber ), haben wir die Kündigung leider nicht formgerecht geschrieben. Unser Fehler, leider. Wir werden jetzt nochmals eine neuen Kündigung zum 30.04. nachschieben. Ansonsten sind die Argumente nicht stichhaltig. Sie wollen im Endeffekt nur Geld haben, weil Sie vor zwei Jahre Maklerprov zahlen mussten.
Jetzt meine eigentliche Frage. Der Mietvertrag sieht die übliche Renovierungsklausel vor: Nach 2 Jahren das und das, nach 5 Jahren usw.
Bei vorherigem Auszug anteilig.
Ist diese Klausel wirksam?
Wir würden evtl auf die Renovierung des Mieters verzichten, da wir sowieso selber einiges herrichten möchten. Um dieses Angebot unterbreiten zu können, müsste ich aber wissen, ob das überhaupt okay ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße Angel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Sie wollen im Endeffekt nur Geld haben, weil Sie vor zwei Jahre Maklerprov zahlen mussten.



Kann man das verdenken? Schliesslich kostet so ein Umzug auch für einen Mieter viel Geld und Zeit. Warum habt ihr denn überhaupt vermietet wenn ihr nach kurzer Zeit den Mieter los werden wollt? Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan der Mohr kann gehen.

Wie gesagt, sprecht mit eurem Mieter und gebt ihm ne kleine finanzielle Entschädigung, ist nur fair.

Wenn nicht, dann wünsche ich eurem Mieter einen langen Atem und nen guten Antwalt. Sitzt ja anscheinend an der Quelle. :grins:



-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das nochmals klarzustellen. Der Mieter wurde vor unterschreiben des Mietvertrages bereits darüber informiert, das es sein kann, das mittelfristig ein Eigenbedarf angemeldet werden könnte.Da es aber noch nicht absehbar war aus mehreren Gründen, hat man keinen Zeitmietvertrag geschlossen. Ich denke, das hier der Vermieter seine schuldigkeit getan hat. Ich selber bin auch Mieter und Vermieter und habe auch schon einiges hinter mir. Aber ich finde es unfair, wenn man alles offen gelegt hat vor der Vermietung, das jetzt der Hammer kommt.
Aber auch wenn der Mieter an der Quelle sitzt, denke ich trotzdem, das der Vermieter hier bessere Karten hat.
Diese Mentalität der Mieter heutzutage ist auch nicht unbedingt okay. Hauptsache billig in einem renovierten Haus wohnen ( und er wohnt wirklich sehr günstig ) und sich dann quer stellen bei abgesprochenen Dingen.
In dem Fall haben aber auch wir einen langen Atem...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Na dann wünsche ich euch viel Spass mit eurem Mieter! :grins: In solch einem Fall bin ich echt froh dass wir ein so mieterfreundliches Mietgesetzt haben! :neck:

Ich denke wenn ihr eurem Mieter nur ein bisschen ne Entschädigung bezahlt habt ihr das Problem gelöst. Aber anscheinend habt ihr genügend Zeit, Geld und sehr gute Nerven.

Recht haben heisst nicht auch Recht bekommen. Meist enden solche Dinge dann doch eher wieder in irgendwelchen Vergleichen. Und dann heisst es wieder eeinmal mehr: Ausser Spesen nichts gewesen! :wipp:

Ach ja mittelfristig heisst i. d. R. zwischen drei und fünf Jahre!



-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert von Enduristi am 14.01.2009 10:11

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

@Scalar:

Ja kommt mir in der letzten Zeit auch so vor, als ob wir uns ein bisschen annähern würden.

:schock: :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider hab ich damit eigentlich schon fast gerechnet, das hier mal wieder der Vermieter schuld ist. Das das Haus aber zwanzig Jahre vermietet war und auf den defekten Sachen, die die netten Mieter hinterlassen haben, der Vermieter sitzen geblieben ist, das interessiert hier auch niemand. Das das Haus im Umkreis von München weit unter ortsüblicher Miete vermietet wurde, scheint wohl auch kein Grund zu sein, das was abgesprochen wurde auch so zu akzeptieren.
Warum wohl gibt es im Großraum München zu wenige Wohnungen und das zu horrenden Preisen? Weil ein Vermieter wenn er Pech hat auf ziemlichen Kosten sitzen bleibt ( z.b. Mietnomaden, usw. ) und er das ja auch irgendwie verkraften muss. Naja, das würde jetzt wohl zu weit führen und in einer nicht endenden Grundsatzdiskussion enden.
Eine Frage hätte ich aber noch.
Ist diese Formulierung für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht ausreichend?

Kündigung wegen Eigenbedarf

Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrter Herr xxx,

unseren Mietvertrag kündige ich hiermit wegen Eigenbedarf. Die Kündigungsfrist nach §573c Abs. 1 BGB beträgt 3 Monate, sodass der Vertrag dementsprechend am 30.04.2009 endet (Frist des §573 c BGB ).

Meinen Kündigungsgrund im Sinne des § 573 Abs. 2 BGB möchte ich Ihnen wie folgt näher darlegen:

Mein Sohn xxx und seine Lebensgefährtin xxx benötigen das Haus zwecks Familienplanung.

Gerne bin ich bereit, Ihnen hinsichtlich einer Räumungsfrist entgegenzukommen.

Ich weise Sie an dieser Stelle noch auf Ihr gesetzliches Widerspruchsrecht hin. Nach § 574 BGB sind Sie als Mieter berechtigt, dieser Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrages zu verlangen, wenn die vertragsmäßige Änderung für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen nicht zu rechtfertigen ist. Ihr Widerspruch ist schriftlich vorzulegen, die Widerspruchsgründe sind darzulegen. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen kann, wenn der Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt wird.

Vorsorglich widerspreche ich hiermit ausdrücklich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß §545 BGB .

Mit freundlichen Grüßen

Hoffe auf sachliche Antworten. Vielen Dank.

Grüße Angel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht unbedingt. Ich habe in Gegenden gewohnt, wo ich auf den qm 4-5 Euro zahlen.
In München + Umgebung zahle ich zwischen 10-12 Euro, teilweise noch mehr.
Natürlich verdiene ich auch 20-30% mehr, aber keine 100%. Desweiteren ist auch alles andere wie weggehen usw. teuerer.
Ich habe auf jeden Fall trotz mehr Gehalt noch viel höhere Ausgaben und dann im Endeffekt weniger im Geldbeutel zum Ausgeben.

Weiß jemand Bescheid ob die Kündiung formal richtig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

München hat auch eine hohe Lebensqualität, da wollen halt viele hin. Deshalb -> hohe Nachfrage -> hoher Preis.

quote:
Das das Haus aber zwanzig Jahre vermietet war und auf den defekten Sachen, die die netten Mieter hinterlassen haben, der Vermieter sitzen geblieben ist, das interessiert hier auch niemand.


Nun gut, dann habt ihr ja reichlich Miete kassiert in den letzten zwanzig Jahren. Zudem habt ihr dafür auch die Mieteinnahmen gehabt. Und wenn es sich um Sachbeschädigung handelt dann ist der Mieter haftbar. Müsst eure Ansprüche halt durchsetzen.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Ach ja, und wegen dem Kündigungsschreiben.

Das wird euch dann der Anwalt eurer Mieterin dann schon schreiben ob die Kündigung so ok war. :grins:

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen