Hab vom Vermieter eine zweite, wohl wieder unwirksame (?) Kündigung erhalten.
Die erste folgte nach einen Streit und war unbegründet.
Also reagierte ich nicht darauf.
Da ich nicht auszog drohte er mit Räumungsklage.
Darauf hin folgte die zweite.
Als Grund gab er an, das er meine kleine Wohnung nur mitnutzen will, um im Haupthaus mehr Platz zu schaffen, in dem er alleine mit seinem alten Vater wohnt.
Das Haupthaus ist mindestens 3x so gross wie meine kl. Wohnung.
Ich bin aber erst vor knapp 2 Jahren dort eingezogen, kann mir finanzell nicht schon wieder einen Umzug leisten, da ich arbeitslos bin und keinerlei Ersparnisse habe.
Ist seine Eigenbedarfskündigung rechtens ?
Was passiert, wenn er Räumungsklage stellt ?
Kann ich dann noch vor Gericht Widersprechen?
Denn der nette Herr hat vergessen mich auf mein Widerrufsrecht hinzuweisen.
Wer trägt die Gerichtskosten - oder gibt es da so'ne Art Vergleich?
Kennt sich da jemand von euch aus ?
Eigenbedarf / Räumungsklage
10. März 2008
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Frage vom 10. März 2008 | 10:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf / Räumungsklage
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#1
Antwort vom 10. März 2008 | 12:46
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Ist seine Eigenbedarfskündigung rechtens ?
Das hängt sowohl von dem Umständen des Einzelfalls ab, als auch von den formellen Voraussetzungen einer solchen Kündigung. Mangels vollständiger Schilderung kann dies von hier aus also nicht abschließend beurteilt werden.
quote:
Kann ich dann noch vor Gericht Widersprechen?
Denn der nette Herr hat vergessen mich auf mein Widerrufsrecht hinzuweisen.
Dann können Sie noch vor Gericht widersprechen.
quote:
Wer trägt die Gerichtskosten - oder gibt es da so'ne Art Vergleich?
Der Unterliegende trägt alle Kosten.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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