Eigenbedarf - VM möchte eine Kündigung

23. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go702783-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf - VM möchte eine Kündigung

Hallo liebe Community,

Kurz zur Lage:
Ich wohne seit April 2023 in OG Wohnung eines Hauses. Im EG & ausgebauten Keller hat meine Vermieterin gewohnt. Ihre Wohnung hatte nach der Haustür einen Wohnungseingang und so waren hakt beide Wohnungen voneinander getrennt.
Leider ist die gute Dame letztes Jahr verstorben und die Erben die weiter entfernt wohnen, haben das Haus jetzt zum 01.01.2025 verkauft. Der Neue Besitzer /Vermieter hatte schon nach der ersten Kaufbesichtung mir gesagt das er Eigenbedarf auch am OG hat. Da er mit seiner Frau und Kids die Räumlichkeiten brauchen.
Seit dem war ich auf der Suche und bin nun zum 01.04.2025 fündig geworden.
Bis stand heute war halt alles eine mündliche Absprache, nun möchte er das ich Ihm eine Kündigung überreiche, wo Bekannte mir aber Abraten. Weil er immer mündlich Eigenbedarf angegeben hat

Was mir natürlich viele Fragen aufwirft, soll ich ihn eine Kündigung überreichen, wenn nein was soll ich ihm mitteilen usw...

Danke euch für euren Rat

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1509 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von go702783-96):
Was mir natürlich viele Fragen aufwirft, soll ich ihn eine Kündigung überreichen

Wieso stellt sich diese Frage?
Wenn Sie den Mietvertrag beenden wollen müssen sie natürlich kündigen.
Zitat (von go702783-96):
Weil er immer mündlich Eigenbedarf angegeben hat

Ja und? Eine mündliche Vorankündigung dass irgendwann mal Eigenbedarf angemeldet wird beendet doch nicht den Mietvertrag.
Der besteht so lange bis ihn einer kündigt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go702783-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wieso stellt sich diese Frage?
Wenn Sie den Mietvertrag beenden wollen müssen sie natürlich kündigen.


Was heißt beenden wollen, in der Lage, Größe und für den preis findet man nirgendwo was hier.
Nur die Umstände sind nicht Tragbar auf Dauer, Alleine das die da unten seit Wochen kernsanieren und man den VM auf die fehlende Privatsphäre mit einer Lösung (Wand mit Zimmertür am Treppengeländer) hingewiesen hat, da unten schließlich täglich fremde rein und raus gehen und mein Wohnung offen liegt, wurde ich angemacht.
Als man dann auf rechte hinwies, hieß es nur was interessiert mich das Gesetz.

Zumal meinten meine Bekannten, wenn ich Ihm eine Kündigung überreiche, dann könnte ich auch keine Ansprüche gelten machen wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht ist. Weil halt bei besichtig vorher die Eltern dabei waren, weil die Wohnung unten hätte genug Platz für 4 Person mit ihrer 200qm

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6167 Beiträge, 825x hilfreich)

Zitat (von go702783-96):
Seit dem war ich auf der Suche und bin nun zum 01.04.2025 fündig geworden.


Warum immer erst in einem Forum fragen, statt mit den direkt Betroffenen (hier Vermieter) Kontakt aufzunehmen??? IdR sind die nicht unfroh in solch einer Konstellation das Mietverhältnis im beiderseitigen Einverständnis aufzuheben.

Da du noch keine Eigenbedarfskündigung hast, kannst du diesbezüglich auch keinerlei Ansprüche herleiten. Wenn du also Wohnraum gefunden hast der passt, dann mach Nägel mit Köppen, wer weiß schon wie es aussieht, wenn dir die Kündigung ins Haus flattert?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1824 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von go702783-96):
Zumal meinten meine Bekannten, wenn ich Ihm eine Kündigung überreiche, dann könnte ich auch keine Ansprüche gelten machen wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht ist.


Es gibt doch letztendlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder wartet man auf die schriftliche Eigenbedarfskündigung und geht dagegen vor, oder man unterschreibt den Mietvertrag für die andere Wohnung und kündigt selber.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Mir scheint, als wenn der Vermieter die mit einer Eigenbedarfskündigung einhergehenden Prozessrisiken vermeiden möchte und vielmehr dich zur Kündigung bewegen möchte.

Wenn die Eigenbedarfskündigung dann doch noch kommt, sehe ich keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen - gemäß der Schilderung ist der Bedarf ja da.
Dass die Familie auch unten reinpassen würde, spielt überhaupt keine Rolle.
Entsprechend ist auch nachvollziehbar, dass im Zuge der Sanierung auch keine bauliche Trennung zwischen den Wohneinheiten vorgenommen wird.

Was ich nicht ganz verstehe, sind die Spielchen, zu denen sich deine Bekannten drängen wollen.
Selbstverständlich ist zu kündigen, wenn du ausziehen willst. Du kannst natürlich auf deine Bekannten hören und die Eigenbedarfskündigung abwarten. Dann zahlst du eben monatelang doppelte Miete.
Dass der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht ist, scheint mir offensichtlich.
Und selbst wenn, willst du das riskieren?

Ich habe das Gefühl, als könnte es dich kaum besser treffen.
Du hast eine neue Wohnung und einen Vermieter, der sehr flexibel wirkt.
Ich stimme Solan zu und würde einfach mit dem Vermieter absprechen, wie es weitergeht.

Deine Bekannten dürfen sich gern was eigenes einfallen lassen, wenn Sie Rcehtsstreits suchen..


-- Editiert von User am 23. Februar 2025 11:22

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6707 Beiträge, 2356x hilfreich)

Mir scheint,die eigentliche Frage wurde nicht gestellt. Vermutlich möchte der Mieter nämlich die Kündigungsfrist abkürzen und will den bekannten Eigenbedarfswunsch des Vermieters irgendwie ausnutzen.
Also vorweg, besondere Rechte hat der Mieter da nicht. Er kann seinen Mietvertrag mit 3monatiger Kündigungsfrist beanden. Irgendwelche Umzugs- oder sonstige Kosten muß der Vermieter nicht übernehmen, aber man kann natürlich vieles vereinbaren.

Wir wären dann allerdings bei einem anderen als den angesprochenen Thema.



-- Editiert von User am 23. Februar 2025 11:40

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TreuerMieter
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von go702783-96):
haben das Haus jetzt zum 01.01.2025 verkauft


Ich möchte noch einen anderen Aspekt einbringen: Die Eigenbedarfskündigung ist erst möglich, sofern bzw. sobald der neue Eigentümer als solcher im Grundbuch eingetragen ist - und das kann je nach Stadt und weiteren Umständen von einigen Monaten bis zu über einem Jahr dauern. Und dann kommt dazu noch die Kündigungsfrist von (hier) 3 Monaten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37194 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von go702783-96):
Weil er immer mündlich Eigenbedarf angegeben hat
Es liegt also keine EB-Kündigung vom Vermieter vor. Wie blöd.
Zitat (von go702783-96):
dann könnte ich auch keine Ansprüche gelten machen wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht ist.
Auch bei nicht vorgetäuscht...ist das so.
Der Vermieter ist nicht dumm und du bist gleich losgelaufen...und hast sogar relativ schnell was gefunden.
Zitat (von go702783-96):
Weil halt
...ist doch alles völlig uninteressant.
Versuchen !! kannst du:
Den Vermieter zu überzeugen, dass er dir die Umzugskosten usw. xy zahlen soll.
Dann wärst du (wahrscheinlich) schon Anfang April raus und er kann sanieren ohne jede Rücksicht.
So würde ich herangehen an die Sache, die du selbst verkorkst hast. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 20x hilfreich)

2 Wohnungen im Haus und in einer wohnt (zukünftig) der Vermieter? Dann ist gar kein Eigenbedarf notwendig, da die erleichterte Kündigung nach § 573a gilt. D.h. mit dem Thema unberechtigter Eigenbedarf muss man sich gar nicht befassen. Bleibt nur, dass die Fristen natürlich länger wären. Kann man Versuchen dafür dem Vermieter was aus den Rippen zu leiern, aber den Beschreibungen nach glaub ich kaum, dass das bei dem Typen was bringt.
Also kündigen, ausziehen und sich über eine "richtige" Wohnung freuen!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von RomeoZwo):
2 Wohnungen im Haus und in einer wohnt (zukünftig) der Vermieter? Dann ist gar kein Eigenbedarf notwendig, da die erleichterte Kündigung nach § 573a gilt


Auch mein Gedanke dazu ....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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