Eigenbedarf (Vermieter-Sicht)

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)
Eigenbedarf (Vermieter-Sicht)

Hallo Forumsuser,

ich wende mich als Vermieter mit einer Frage zum Eigenbedarf an Euch:

Ich habe vor 28 Monaten eine 130 qm große Wohnung an ein Paar vermietet. Damals konnte ich natürlich nicht absehen, dass sich meine Lebenssituation stark ändern würde und ich jetzt Eigenbedarf würde anmelden müssen.

Der Grund für meinen Eigenbedarf ist, dass ich wegen eines zerrütteten Verhältnisses mit meinen Eltern aus einem großen, von uns gebauten Mehrgenerationen-Haus ausziehen musste (wo halt die Eltern auch drin wohnen...).

Wir zogen in eine Wohnung, die 110qm groß ist, wollen aber jetzt in die von uns vermietete Wohnung. Im Kündigungsschreiben gaben wir folgende Gründe dafür an:

- ich habe in der zur Zeit bewohnten Wohnung keine Möglichkeit, mir einen Home-Office-Platz einzurichten (ich arbeite oft von zu Hause aus)

- Der Platz in der Wohnung reicht mir, meiner Frau und meinem Sohn nicht, da wir einfach mehr Wohnfläche gewöhnt sind.

- Die Spezial-Schule meines chronisch kranken Sohnes ist näher an der Wohnung dran, für die wir Eigenbedarf geltend machen (10 Minuten weniger Fahrt). Mein Sohn kommt jetzt in die Oberstufe.

Das Paar, welchem wir gekündigt haben, ist mit der Kündigung nicht einverstanden. Sie haben mittlerweile ein Kleinkind und haben große, sehr teuere Investitionen vorgenommen (Einbauküche, Einbauschränke, etc.). Zudem sagen sie, dass unsere jetzige Wohnung 4 Zimmer hat, ihre jedoch nur 3,5. Das stimmt auch, aber sie ist halt größer und für uns besser geeignet. Außerdem werde ich doch wohl in meine Wohnung reinkönnen unter oben genannten Gründen, oder?

Meine Frage nun: Werde ich mit meiner Kündigung Schwierigkeiten bekommen? Wie lange könnte es dauern, bis wir in die Wohnung können, falls die Mieter nicht freiwillig ausziehen?

Mit der Bitte um Antworten,
Jörgen

-- Editiert von Jörgen am 24.01.2008 15:48:47

-- Editiert von Jörgen am 24.01.2008 15:51:38

-- Editiert von Jörgen am 24.01.2008 15:54:04

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64 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das wird nicht einfach werden....:( Ich zitiere mal das Wichtigste:

Sie können die Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn Sie die ganze Wohnung für sich selbst, für eine Person, die zu Ihrem Haushalt gehört, oder für einen Familienangehörigen benötigen, der Ihnen nicht allzu fern steht.

Zweite Voraussetzung ist, dass die Wohnung auch weiterhin zu WOHNZWECKEN genutzt wir. Wenn Sie dort Ihr Büro einrichten wollen, haben Sie keinen Anspruch auf Eigenbedarf (also, das mit Deinem Büro als Argument kannste schon mal vergessen!).

Der Wohnbedarf allein reicht nicht aus. Sie müssen ihn auch vernünftig und nachvollziehbar begründen. Wer wesentliche Dinge nicht erwähnt, verwirkt unter Umständen seinen Anspruch. Es muss erkennbar werden, warum der Vermieter ausgerechnet diese Wohnung braucht. Der Mieter muss überprüfen können, ob ein Widerspruch gegen die Gründe sinnvoll ist (BVerfG WM 1993, S.235).

So wird Eigenbedarf nicht akzeptiert, wenn eine andere gleichwertige Wohnung zur Verfügung stünde oder die Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht werden soll, selbst Vermieter einer Wohnung ist, für die sie Eigenbedarf beanspruchen könnte. Auch bei deutlich überhöhtem Wohnbedarf kann die Kündigung unwirksam sein. Anerkannt werden hingegen die folgenden Gründe:

1. Das eigene Kind will einen eigenen Hausstand gründen.

2. Der Vermieter braucht die Wohnung, weil sie näher an seiner Arbeitsstelle liegt.

3. Der Vermieter muss wegen persönlicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten seinen Lebensstandard senken und in eine kleinere Wohnung ziehen.

4. Die Schwiegermutter soll aus der Wohnung des Vermieters in eine eigene Wohnung ziehen.

Trifft kein Grund so wirklich bei Dir zu, nicht wahr?

Der Mieter hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen, und dafür gibt es Gründe:

1. Er akzeptiert Ihre Kündigung nicht oder weist Ihnen einen Formfehler nach. Hat er Recht, ist die Kündigung unwirksam. Hat er Unrecht, sollten Sie Räumungsklage einreichen.

2. Er beruft sich auf die sogenannte Härtefall- oder Sozialklausel nach § 574 BGB . Das muss er begründen.

Der Mieter kann sich darauf berufen, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Es wird also abgewogen: Ihre Interessen gegen die des Mieters.

1. Die Gründe des Mieters müssen nachprüfbar und nachweisbar sein.

2. Auch gute Gründe genügen nicht, wenn die Gründe des Vermieters besser sind.

Sind die Gründe gleichrangig, darf in der Regel der Vermieter seinen Eigenbedarf geltend machen. Ist der Mieter alt und krank, hat er wenig Aussicht wohnen zu bleiben, wenn der Vermieter, der für sich Eigenbedarf anmeldet, ebenfalls alt und krank ist (LG Berlin GE 1991, S.521).

Also... Viel Glück!

Sollte es Deinen Mietern um ihre Investitionen gehen, könntest Du vielleicht mit ihnen eine Art Vergleich machen... Die Kosten erstatten, oder? Vielleicht lassen sie sich drauf ein und ziehen ohne Probleme aus. Wenn nicht, dann muss das Gericht wohl entscheiden, wer mehr Recht auf die Wohnung hat :(



-- Editiert von Dinsche am 24.01.2008 16:26:52

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort.

Also die Sache ist irgendwie echt unglücklich verlaufen. Wir wollten damals erst einen einen auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag schließen, da wir uns offenhalten wollten, das Objekt zu verkaufen. Da die jetzigen Mieter daran jedoch nicht interessiert waren, schlossen wir einen unbefristeten Mietvertrag. Dass wir jetzt so schnell Eigenbedarf anmelden ist unglücklich und dass die Mieter in der Zwischenzeit soviel investiert haben, ist doch nicht mein Problem, oder? Sicher sind sie davon ausgegangen, länger wohnen zu bleiben, aber die Situation hat sich eben geändert.

Und was meinst Du damit, ich muss erklären, warum ich ausgerechnet diese und keine vergleichbare Wohnung will? Die Wohnung ist eben größer und mein kranker Sohn hat einen um zehn Minuten verkürzten Schulweg.

Könnte man etwa von mir verlangen, mir eine andere Wohnung zu suchen?

Und nochmal die Frage: Wenn man sich nicht einigen kann und die Gerichte entscheiden, wie lange könnte so etwas im ungünstigsten Fall bzw. durchschnittlich dauern?

-- Editiert von Jörgen am 24.01.2008 16:43:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Gründe, warum Du ausgerechnet DIESE Wohnung beziehen möchtest und keine andere müssen einleuchtend und vertretbar sein.

Sieh mal... Wenn Du mit Deinen Eltern diesen Stress jetzt nicht hättest, dann würde dieses Thema Dich ja jetzt nicht beschäftigen, gell? Dafür können Deine Mieter ja nichts.

Wenn Deine Mieter bessere Gründe vorbringen können, warum sie die Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht annehmen werden, dies vom Gericht auch so gesehen wird, dann wirst Du Dir eine andere Wohnung suchen müssen... Leider, aber so sieht's aus.

Deine jetzigen Mieter haben langfristig geplant, wollen dort also mehr als 2 Jahre wohnen bleiben, und deswegen haben sie investiert. Ist doch klar, dass sie da jetzt nicht raus möchten, und das kann man ja auch verstehen, oder?

Eigentlich könntest Du froh sein, dass sie Langzeitmieter sein wollen, Dein Eigentum pflegen und darin investieren.

Wenn Du beweisen könntest, dass Deine finanzielle Situation Dich dazu zwingt, in eine kleinere, also günstigere Wohnung zu ziehen, dann hättest Du eine Chance. Aber sie ist größer, und der eigentlich Grund für Dein Eigenbedarf ist rein zwischenmenschlicher Natur, die vor Gericht wenig Bestand haben könnte.

Im ungünstigsten Fall kann sich so eine Sache über JAHRE hinziehen.

-- Editiert von Dinsche am 24.01.2008 16:49:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wir wollten damals erst einen einen auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag schließen, da wir uns offenhalten wollten, das Objekt zu verkaufen.

Das hätte übrigens nicht funktioniert, weil die Befristung in so einem Fall unwirksam gewesen wäre.

Mein Problem ist im Moment auch, dass die Gründe die Du nennst irgendwie nicht so richtig einleuchtend sind.

Warum sollte man in einer 3,5-Zimmer-Wohnung besser ein Home-Office einrichten können als in einer 4 Zimmer-Wohnung. Auch die 20qm mehr an Wohnfläche bieten keine wirklich großen Fortschritt. Das Dein Sohn dann 10 Min. weniger Schulweg hat, ist nun auch nicht wirklich ein überzeugender Grund.

Man kann Dich nicht zwingen statt in Deine eigene, in eine andere Wohnung zu ziehen. Vielmehr besteht das Problem, dass ich nicht so reichtig nachvollziehen kann, warum Du aus der jetzigen Wohnung überhaupt ausziehen willst.

Und wie Dinsche schon richtig schreibt, müssen die Gründe für einen Eigenbedarf nachvollziehbar sein.

Hinzu kommt noch der Umstand, dass Du ursprünglich eigentlich einen befristeten Vertrag abschließen wolltest, weil Du die Wohnung verkaufen wolltest. Das wissen die Mieter und wenn sie es auch beweisen können, dann musst Du Dich auch noch gegen den Verdacht wehren, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist, was sich übrigens bei derart dünner Begründung sowieso aufgedrägt hätte.

Für eine Räumungsklage musst Du mehrere Monate Dauer rechnen, je nach Gericht, welches für Dich zuständig ist. Das Ganze kann sich natürlich durch mehrere Instanzen ziehen und damit dann auch auf mehrere Jahre ausdehnen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja, die Wohnung hat nur 20qm mehr als die jetzige, aber es besteht die Möglichkeit, eine weitere Wohnung im selben Haus (welches mir ja gehört), zu inegrieren. Diese Wohnung würde bald sowieso frei und diese Möglichkeit habe ich im Kündigungsschreiben auch erwähnt. Vielleicht macht das die Sache für mich günstiger???

Und von den ganzen Gründen bleibt dann wohl nur die Krankheit des Sohnes als besonders greifend? Der ist tatsächlich sehr krank und wird von uns zur Schule gefahren. Da machen sich 10 Minuten mehr auf und Hin- und auf Rückweg schon bemerkbar, insbesondere wenn er nach freistunden wieder abgeholt und danach wieder hingebracht wird!

Mit dem langen Weg über Gericht das beunruhigt mich etwas. Wenn ein Mieter nach einer ersten Verhandlung auch die zweite verliert, MUSS er doch räumen, oder? Was kann das denn dann über Jahre in die länge ziehen (ein jahr hätte ch evtl. noch verstanden...).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wegen einer Autofahrt von 10 Minuten wird ein Gericht Dir aber mit aller Wahrscheinlichkeit nicht Recht geben, denn es ist für Dich durchaus möglich und war es in der Vergangenheit ja auch.

Für mich klingt es so, dass Du nach Gründen verzweifelt suchst, Deine Mieter da raus zu bekommen.

Ich denke wirklich, Du solltest versuchen, Dich mit Deinen Mietern finanziell zu einigen. Sie haben investiert und verlieren jede Menge Geld, nur weil Du jetzt der Meinung bist, dort unbedingt einziehen zu müssen. Ist das fair? Nö, net wirklich, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
dass die Mieter in der Zwischenzeit soviel investiert haben, ist doch nicht mein Problem, oder?


Es ist aber auch nicht das Problem deiner Mieter dass du Theater mit deinen Eltern hast!

Ich würde versuchen die Mieter mit Geld zu überzeugen aus der Wohnung zu gehen. Sicherlich mal soviel wie sie in die Wohnung investiert haben zusätzlich der Umzugskosten und noch nen schönen Batzen obendrauf damit es sich für die auch wirklich lohnt.

Alles andere ist unfair und wird auch vor Gericht nicht standhalten können. Hoffentlich sind dafür deine Mieter schlau genug um sich entsprechend gegen dich und deine Kündigung zu wehren!

:grins:

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Ich würde versuchen die Mieter mit Geld zu überzeugen aus der Wohnung zu gehen. Sicherlich mal soviel wie sie in die Wohnung investiert haben zusätzlich der Umzugskosten und noch nen schönen Batzen obendrauf damit es sich für die auch wirklich lohnt.....

Augenroll ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Und die Kosten dafür übernehmen dann die bösen Eltern, weil ihr wegen denen dieses Theater überhaupt habt :grins:

Auch nicht schlecht, aber man muss es ja nicht gleich übertreiben, gell? Die Liebe zu dieser Wohnung kann nicht so groß sein :grins:


1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Nun, das hört sich in der Tat so an, als wenn die Sache schwierig werden könnte.

Aber sind denn im Zweifelsfall die Gerichte nicht kinderfreundlich? Mein schwer asthmakranker Sohn wohnt halt in dieser Wohnung einfach viel näher an der Schule dran als in der jetzigen. Und da wir ihn ja dorthin fahren und abholen, erleichtert uns das den Alltag sehr!

Außerdem könnten wir als Eigentümer des Hauses auch eine zweite Wohnung innerhalb des Hauses integrieren, so dass wir dann noch mehr Platz hätten. Diese Möglichkeit hatten wir auch im Kündigungsschreiben erwähnt!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Mein schwer asthmakranker Sohn wohnt halt in dieser Wohnung einfach viel näher an der Schule dran als in der jetzigen.

Wie weit war es denn von dem 'Mehrgenerationenhaus' aus ?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Vom Mehrgenerationen-Haus (20 km)wäre es noch weiter weggewesen als von der jetzigen Wohnung (15km), aber damals ging der Junge noch nicht auf diese Schule (er ist gerade dort angemeldet worden). Von der gekündigten Wohnung sind es 7km.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hat sich die Erkrankung erst in letzter Zeit entwickelt oder hat er die immer schon gehabt ?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Krankheit besteht quasi seit der Geburt. Schulbesuch war in den letzten Jahren nur unregelmäßig und eingeschränkt möglich (wege langer Kuraufenthalte).

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Dann wird man Dir vorhalten, daß der Bedarf an dieser Wohnung absehbar war.

Wie 'absehbar' war denn das Freiwerden der anderen Wohnung im Haus ?
Wann wurde die das letzte Mal vermietet ?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Inwiefern kann das absehbar gewesen sein? Wir wussten ja nicht, auf welche Schule unser Kind gehen würde. Eine Schule hätte ja auch weit weg von der Wohnung sein können, für die wir jetzt Eigenbedarf anmelden.

Was die zweite Wohnung angeht, die wir zur ersten dazunehmen könnten, so ist die möbliert und nur zweitweise vermietet. Das wäre kein Problem, da reinzukommen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die wenigen Kilometer bzw. Minuten, die ihr länger braucht, um euer Kind zur Schule zu fahren, werden gegen euch sprechen, und ich würde persönlich davon absehen, dies als Argument zu nennen. Sorry, aber das sehe ich so.

Ihr hättet womöglich viel mehr Chancen, wenn ihr diesen Umbau, aus zwei Wohnungen eine zu machen, tatsächlich durchführen möchtet und werdet. Dazu bedarf es wohl vorher die nötigen Papiere vom Bauamt, Architekten, etc.

Vorsicht: Vorgeschobener Eigenbedarf könnte sehr, sehr teuer werden. Die jetzigen Mieter könnten dies später nachprüfen lassen, auch mit Hilfe eines Detektivs, den ihr zahlen dürft, sollte man euch dabei erwischen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wir wussten ja nicht, auf welche Schule unser Kind gehen würde.

D.h., Ihr hättet auch eine Schule wählen können, die näher an Eurer jetzigen Wohnung ist ?

Was die zweite Wohnung angeht, ... wäre kein Problem, da reinzukommen.

Also auch schon vor zwei Jahren nicht ?

Irgendwie brechen Dir alle Argumente weg.

Gibt es in dem Haus noch andere Wohnungen, von denen Du eine bei Freiwerden den Mietern anbieten könntest ?

Ansonsten wirst Du den Mietern ein Angebot machen müssen, das sie nicht ablehnen können.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Gebe Morthy absolut Recht.

Die bisherigen Argumente sind, mit Verlaub, zu scheinheilig und verzweifelt vorgetragen, um Bestand zu haben. Du dachtest, es wäre so einfach, Deine Mieter los zu werden, und nun siehst Du, es ist nicht so und suchst nach Krümeln, weil sie die Kündigung nicht annehmen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

@ Morthingale

Nein, ich kann meinen Mietern dort keine andere Wohnung anbieten.

Aber eines leuchtet mir nicht ein: Wir sind nach Recherche zu dem Schluss gekommen, dass ausgerechnet die ausgewählte Schule am ehesten den Bedürfnissen unseres Kindes entspricht. Wieso sollten wir dann krampfhaft nach einer suchen, die näher an der jetzigen Wohnung liegt?

Und mein Arbeitszimmer wäre in der zusammengelegten Wohnung kein Problem mehr! Ich bin Geschäfstführer einer Dienstleistungsfirma und muss nicht jeden Tag im Büro sein. Zu Hause könnte ich mich auch um meinen Sohn kümmern.

Klingt das denn alles so unplausibel?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Jörgen,

das Problem ist, daß das auch schon vor zwei Jahren plausibel war.
Das Gericht wird Dir vorhalten, daß Du die Wohnung gleichwohl mit 'Ende offen' vermietet hast, dazu noch in Kenntnis, daß die Mieter langfristig mieten wollten.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, klingt es, wenn es darum geht, andere aus ihrem Zuhause zu werfen, ohne dafür einen extrem guten Grund nennen zu können.

1. Wie schon gesagt, ein Büro kannst Du nicht als Grund für den Eigenbedarf nennen.

2. Die Entfernung der Schule ist nicht viel größer als vorher.

3. Der Streit mit den Eltern ist kein Grund.

4. Die Wohnung, in die Du ziehen möchtest, ist sogar größer, was kein Indiz dafür, dass Du in einer finanziellen Notlage bist.

5. Grund 4 bestätigt dies auch noch, weil Du angeblich einen größeren Umbau planst.

Verstehe mich bitte nicht falsch... Ich habe selbst eine Wohnung, aus der ich demnächst ziehen und die ich vermieten werde. Ziehe mit meinem Freund zusammen, und ob das alles funktionieren wird weiß ich nicht. Ich hoffe sehr, denn wenn es mit uns nicht klappt, dann müsste einer (oder wie beide) wieder ausziehen, weil einer allein sich die Miete nicht leisten kann. Das würde für mich heißen, ich müsste mir eine andere Wohnung suchen. Meinen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen würde auch mir schwer fallen, weil ich mir was Gleichwertiges suchen könnte. Dafür ist meine ETW zu teuer, als ich dass ich sagen könnte, ich müsse mich finanziell einschränken, etc.

Ist gemein, in die eigene Wohnung nicht ziehen zu können, wenn man das möchte, aber es ist auch den Mietern gegenüber unfair und gemein, wenn man sie hinaus befördert, nur weil man gerade mal seine Meinung geändert oder eine falsche persönliche Entscheidung getroffen hat. Meinst Du nicht auch?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

1. Ist schon ein Grund.
2. Ebenfalls.
4. Ist in Zusammenhang mit 5. auch ein Grund.

Aber es sind eben keine 'frischen' Gründe.

Unter Umständen kommt sogar noch ein durchaus vernünftiger steuerlicher Grund hinzu, aber der wäre auch nicht 'frisch'.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Auch wenn ich bisher nichts hörte, was mir gefällt, möchte ich für die rege Diskussion danken!

Ich bemühe mich wirklich, alles zu verstehen, was mir entgegengebracht, aber in manchen Dingen fühle ich mich einfach im Recht und war ehrlich gesagt beim Schreiben der Kündigung auch der Meinung, dass das vor Gericht standhalten würde.

Ich frage also nochmal zu dem Punkt mit dem Mehrgenerationenhaus: Ein weiteres Zusammenwohnen mit den Eltern ist absolut unmöglich nach dem Streit! Das KONNTE man nicht vorhersehen, wieso sollte ich mir denn jetzt etwas suchen, wenn ich Eigentum habe? (Die Wohnung wo wir jetzt drin leben, wurde in aller Eile als Übergang bezogen, bevor uns aufging, dass wir im Eigentum leben wollen).

Und nochmal zum Sohn: Ja, der war bei Einzug der Mieter in meine Wohnung auch schon krank, aber damals hatten wir ja eine perfekte Wohnsituation, die durch den Streit beendet wurde. Wieso soll das denn nun kein "frischer" Grund sein?

Entschuldigt meine Hartnäckigkeit, aber ich glaube, das Thema ist ja auch für viele interessant hier.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Sorry, Doppelpost.

-- Editiert von Jörgen am 26.01.2008 17:10:10

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

die durch den Streit beendet wurde. Wieso soll das denn nun kein frischer Grund sein?

Das ist der einzige frische Grund.

Der Schulweg des Sohnes war vorher ja noch weiter (und wäre von Euch weiter in Kauf genommen worden).
Die Gerichte bewerten die Bedürfnisse der Mieter als nahezu gleichwertig.
Und Dein Vortrag 'Was kann ich denn dafür, daß die soviel investiert haben' kommt da garnicht gut.

Frag die Mieter, wieviel sie wollen, und frag Dich selbst, wieviel Du zahlen würdest, und versuche, einen Kompromiß zu finden.
Wenn die Sache strittig ausgetragen wird, hast Du uU ein paar kostenträchtige Jahre mit absolut ungewissem Ausgang vor Dir (und wenn es vorbei ist, geht Dein Sohn schon auf eine andere Schule).

Ps.: Nur um das abzusichern, das Haus, in das Du einziehen willst, ist doch kein Zweifamilienhaus, oder ?



1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Shiraa
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Hatte er nicht gesagt, sein Sohn wäre vorher (als man noch mit den Eltern unter einem Dach lebte) gar nicht auf dieser Schule gewesen, sondern aufgrund von Kuraufenthalten sehr unregelmäßig auf andere Schulen gegangen? Geht der Sohn nicht erst auf diese spezielle Schule, seitdem man in der Zwischenlösungswohnung wohnt? Hat man in der Oberstufe nicht ständig Freistunden, wegen der Kurse? Einen Weg, der 10 Minuten kürzer ist, am Tage mehrmals zu bewältigen, macht schon einen Unterschied...

@Jörgen: meines Erachtens könnten die Gründe schon standhalten, allerdings solltest Du - wenn es zu einem Prozess kommt - nicht von vorne herein als der böse Jörgen rüberkommen. Deine Mieter können wirklich nichts für Deine Situation.

"Was geht mich das an, wenn die soviel investiert haben" --> so eine Aussage kommt sicher nicht gut an. Biete Deinen Mietern eine Abfindung an - übernimm z.B. die Kosten des Umzugs. Das ist immer noch billiger als ein Prozess. Selbst wenn das denen zu niedrig ist, kannst Du im Prozess anführen, dass Du ihnen ein Angebot gemacht hast und willig warst, ihnen zu helfen... Das sollte Dir in jedem Falle nützlich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich möchte vor Gericht ja auch gar nicht auf den Putz hauen. Das schreibe ich ja nur hier!

Aber ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Vermieter fast immer Recht bekommen und sei es erst in zweiter Instanz. Schließlich ist es mein Eigentum und man kann mich doch nicht zwingen, zur Miete zu wohnen, oder???

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Jörgen
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 38x hilfreich)

@ Shiraa

Hatte er nicht gesagt, sein Sohn wäre vorher (als man noch mit den Eltern unter einem Dach lebte) gar nicht auf dieser Schule gewesen, sondern aufgrund von Kuraufenthalten sehr unregelmäßig auf andere Schulen gegangen? Geht der Sohn nicht erst auf diese spezielle Schule, seitdem man in der Zwischenlösungswohnung wohnt? Hat man in der Oberstufe nicht ständig Freistunden, wegen der Kurse? Einen Weg, der 10 Minuten kürzer ist, am Tage mehrmals zu bewältigen, macht schon einen Unterschied...


Genau so ist es! Wir sind ja nur die Zwischenlösungswohnung, weil wir noch nicht wussten, wie sich unser Leben in der allernächsten Zukunft entwickeln würde! Jetzt auf jeden Fall steht fest, dass unser Sohn mindestens noch zwei bis drei Jahre zur Schule geht und zwar auf diese Schule in der Nähe der vermieteten Wohnung.

1x Hilfreiche Antwort

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