Eigenbedarf - Welche Fristen müssten wir beachten?

23. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mrvain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Eigenbedarf - Welche Fristen müssten wir beachten?

Hallo Forenteilnehmer,
meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus kaufen, welches vermietet ist.
Dieses würden wir natürlich auch selber nutzen und den langjährigen Mieter dann wegen Eigenbedarf kündigen.
Welche Fristen müssten wir beachten? Und was kann alles passieren, wenn der Mieter jedes rechtliche Mittel ausnutzt (Worse case)? Oder andersrum gefragt, wie lange müssten wir schlimmstenfalls warten, bis wir in das Haus selber einziehen können.

Hintergrund ist, der bisherige Vermieter hat bisher erfolglos versucht, den Mieter zu kündigen. Er meinte aber bei Eigenbedarf sähe das bei uns anders aus! Der Mieter ist übrigens seit 23Jahren in dem Haus und will wegen der geringen Miete natürlich nicht ausziehen.

mfg
mrvain

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mrvain!
Vielleicht helfen die meine Einträge siehe Eigenbedarf Nana1979....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrvain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn ich alles richtig gelesen habe, kann unter bestimmten Bedingungen (Sozialklausel), eine Kündigung wegen Eigenbedarf in die Hose gehen?

Ich kenne die bisherigen Mieter nicht, allerdings angenommen es wäre ein gebrechliches Ehepaar.
Dann könnte ich dieses Eigentum nie selber nutzen?

Ich glaube, ich schaue mir die Mieter erst mal an, bevor ich das Haus kaufe, oder nicht kaufe.

mfg
mrvain

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das wäre sinnvoll, denn in der Tat ist es nicht immer einfach, Eigenbedarf geltend zu machen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Geparda
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,
manchmal hilft eine Mieterhöhung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, dem Mieter den Entschluss zum Auszug zu erleichtern.
Gruß
Claudia

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mrvain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Erst mal Danke für eure Antworten,
ich schaue mir die Mieter plus Mietverträge an und werde mich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.

@claudia
Das Problem ist, dass selbst bei 30% Mieterhöhung, der Mieter unter 500€ warm für ein komplettes Haus incl. 1000qm Garten bezahlt.
Die Miete wurde vom Eigentümer nie erhöht...

mfg
mrvain

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Geparda
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

@mrvain
nun, erstmal ist es besser als Nichts. Und dann könnte man sich ja überlegen, dass man ja ohnehin einige Renovierungen an dem Haus tätigen muss, die ja auch auf den Mieter umgelegt werden können. Neue Fenster oder Isolierung des Hauses o.ä. sind da Posten, die richtig gut zu Buche schlagen. Und meines Wissens fällt die Erhöhung wegen Modernisierung nicht unter die 30 % Klausel.
Bitte berichtigt mich, wenn ich mich irre.
Gruß
Claudia

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