Eigenbedarf / Wiederspruch

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf / Wiederspruch

Hallo!

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen :( (

Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung die Sie vermieten. Die Mieter sind seid 2-3 Jahren drin. Ich hab mich endlich entschlossen (bin 24) auszuziehen. Wohne in einem Zimmer mit 12m2.. Wird einfach Zeit da ich auch mit meiner Freundin in naher Zukunft zusammen wohnen will. Aber vorher noch (1/2 Jahr) alleine Wohnen möchte..

Na auf jedenfall haben meine Eltern eine Kündigung wegen Eigenbedarf geschrieben. Begründung:

"Wir machen für die Wohnung Eigenbedarf geltend, da wir sie für unseren Sohn, der im Juli 25 Jahre alt wird, benötigen. Begründung: Zurzeit wohnt er bei uns in einem 12 qm großen Zimmer ohne Möglichkeit auf Vergrößerung. Er hat jetzt eine sichere Arbeit und möchte in Zukunft selbstständig wohnen und eine Familie gründen. Über weitere Wohnungen, die wir an unseren Sohn vermieten könnten, verfügen wir leider nicht."

Tjaaa und jetzt hat der Mieter angerufen und gesagt das er das jetzt noch nicht möchte... (Widerspruch kommt noch schriftlich)
Seine Begründung dafür ist, das er eh im Januar ausziehen möchte.. (Ach ja Kündigung ist zum 31.Juli)
Weil 1. Der Arbeitsvertrag seiner Freundin zum Jahresende ausläuft. (wird nur eventuell verlängert, Entscheidung im Oktober)
2. Seine Freundin auch im Oktober eine Prüfung haben soll.. (sie ist Ärztin oder Doktorin)(Glaube auch noch was mit Kindern :( vor Gericht kommt das bestimmt gut an :,)
3. Sie sowieso vielleicht gar nicht mehr in der Gegend sondern ein paar hundert Km wo anders hinziehen möchten, WENN sie nicht den Vertrag verlängert bekommt...

Die wollen sich mehr oder weniger nicht die mühe machen noch eine Wohnung zu suchen wenn sie VIELLEICHT im Januar eh wegziehen. Und für die restlichen 8 Monate wird sie ja kein Mieter nehmen wollen. (sagen die)

Und nu?!???

Hab schon mit denen gesprochen ob Sie nicht wenigstens ein paar Monate früher gehen könnten, aber die wollen nicht. Das einzige was Sie machen würden wäre uns ein schreiben aufzusetzen wo sie "Garantieren" im Januar zu gehen. Aber ich vermute mal das ist nix wert wenn die dann doch bleiben wollen wenns mit dem Arbeitsvertrag doch klappt...

Ist das von deren Seite eine Begründung zu sagen für 8 Monate finden wir eh nix und ende Oktober hat Sie eine Prüfung (weiß nicht genau was für eine/wie aufwendig) Aber bis Oktober sinds ja auch vom Mai ausgerechnet 6 Monate!

Und was kann ich jetzt machen wenn der Widerspruch kommt. Kann ich den irgendwie so Ablehnen das die Kündigung bestehen bleibt? Und dann? Die werden ja nicht zum 31.07 gehen.. was dann??

:,( Das läuft wohl aufs Gericht hinaus oder?-(( Also noch bis ende Januar zu warten ist mir einfach zu lang. :bang: und dann gehen die vielleicht noch nicht mal!!

Wie lang dauern solche Sachen vor Gericht und welche Chancen hab ich überhaupt? Hab nicht das Gefühl das Vermieter allzu viele Rechte haben wie Mieter Schutz :(

*Seufz*

Schon mal vielen dank für jeden der sich das alles durchgelesen hat und vielleicht auch noch antwortet!
Danke

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Sie das Schreiben machen würden, da bin ich mir sicher, aber es würd doch nicht viel bringen wenn die später dann doch nicht mehr raus wollen.

Oder zumindest noch ein paar Monate dann schieben wollen.. Kann die ja trotz schreiben nicht einfach am 1.2 aussperren.

Und ich hab so das Gefühl das es kommen könnte.. wenns beim Arbeitsvertrag doch klappen sollte..

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#3
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Mal zum Widerspruch: Prüfungsvorbereitungen/Examensvorbereitungen sind ein guter Grund, der gegen einen Umzugs spricht, bzw. der als Härtefallregelung (Sozialklausel) anerkannt ist.
Es ist doch auch nachvollziehbar, dass man kaum umziehen will, wenn sich in absehbarer Zeit die Lebensumstände grundsätzlich ändern werden!


-----------------
"MfG
Susanne"

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...das eigentliche Problem in diesem Fall sehe ich in der relativ kurzen Mietdauer (2-3 Jahre). Der Vermieter hätte bei Vertragsabschluss darauf hinweisen müssen, dass die Wohnung ggf. wegen Eigenbedarf benötigt wird - am besten Zeitmietvertrag abschlissen.

Gruss, JoKu

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#7
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

:) Es gibt immer etwas im Leben das sich ändert, wenn man aber immer nur wartet wirds nie was.

Also für 9 Monate könnte man sich schon was anderes suchen, da sich vielleicht noch nicht mal was ändern wird..

Das einzige was ich etwas Problematisch finde ist das mit der Prüfung, wenns auch von Mai noch fast 6 Monate waren, am 1 August könnte ich ja frühsten Klagen.. dann sinds aber nur noch 3 Monate bis zur Prüfung und dann könnte das Gericht ja sagen.. warten wir das ganze ab... oder schaut er sich nur das an was war..? Ich mein das ist doch dann so was wie schuldhaftes verzögern von denen wenn die sich nix suchen obwohl sie es könnten..

Wozu gibt es eigentlich in den Mietverträgen die Bemerkung 3 Monate ordentliche Kündigungsfrist für BEIDE Seiten, wenn’s denn doch für den Vermiete keine „echte“ ordentliche Kündigung gibt…? (Außer es wird hingenommen)

Kann eigentlich ein Vermieter auch widersprechen? Nein, du sollst nicht ausziehen? Geht doch nicht oder?

:( ((

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja Danny,

das sind eben die Regeln des Spiels, das keine Regeln kennt.

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#9
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Daniel,

du sagst:
Also für 9 Monate könnte man sich schon was anderes suchen, da sich vielleicht noch nicht mal was ändern wird..

Dann könntest du doch für die 9 Monate wo anders hinziehen und die Miete bezahlst du aus den Mieteinnahmen.

Wenn es doch kein Problem ist mal eben für ein paar Monate wo anders hinzuziehen:zu packen, zu räumen, evtl. Umzugswagen bezahlen, eine neue Kaution zu hinterlegen evtl. noch streichen in der alten und vielleicht auch noch in der neuen wohnung und nebenbei sein Examen machen.

Ich finde, nachdem du keine Prüfungsvorbereitung hast kannst du doch mal den mietern entgegenkommen.

lg
hmanu

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#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Da stimme ich hmanu voll und ganz zu.

Versetzte dich doch mal in die Lage des Mieters, würdest du nicht vielleicht genauso handeln?

Nur weil du jetzt mal Lust bekommen hast alleine zu wohnen!

Ich würde versuchen mit denen die Vertragsauflösung zum 31.12. zu machen.

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#11
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Examen :) Das hat Sie schon längst hinter sich. Das ist ein Interne Praxis Prüfung im Krankenhaus und da kann Sie auch nix für zuhause lernen. (Außer die schneidet da irgend welche *******ebäuche auf) Was sie lernt, lernt die auf Arbeit.

Und von entgegen kommen will ich nix mehr hören. Hatte ja schon mit denen gesprochen.. hab gefragt obs nicht etwas früher geht, ne. Hab schon Möbel bestellt und gefragt ob die nicht wenigstens im Keller solange unterstellen könnte, (da war ich schon in gedanken bereit bis Januar zu warten) wird eh nicht von denen genutzt, und als antw. bekomm ich ich sollte mir doch ne Garage mieten! Hallo!! Wäre das nicht ein Telefonat gewesen hätte ich dem einen vorn Latz gegeben!!

Das ich mir da ne Wohnung suchen muss obwohl ich eine Besitze bzw meine Eltern ist doch schon ****te...

"Ich finde, nachdem du keine Prüfungsvorbereitung hast kannst du doch mal den mietern entgegenkommen."

Ich hab auch eine Prüfung im Oktober :grins: und für die muss ich sogar richtig zuhause lernen.. mit Projektarbeit und allem drum und dran ;) Und?

Wenn die jetzt ausziehen würden wie ich einziehe hätten wir von der Seite die selben Vorraussetzungen. Zeit wäre genug da um zu „lernen“.

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#12
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das sehe ich auch so wie HManu. Und da Du ja sowieso ein halbes Jahr alleine wohnen wolltest, dann mach das doch und ziehe Anfang des Jahres mit Deiner Freundin in die Eigentumswohnung.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das mit der Bestellung der Möbel war aber ganz schön blauäugig!
Wenn Du oder Deine Eltern gewollt hätten, dass die Wohnung jederzeit verfügbar ist, dann hättet Ihr nicht vermieten dürfen.
Ich kann Eure Mieter gut verstehen, dass sie aus den genannten Gründen Widerspruch eingelegt haben und würde eine gütliche Einigung zum Jahresende akzeptieren.

Mit Räumungsklage etc. bekommt Ihr sie wahrscheinlich sowieso nicht früher raus und habt dann noch - wenn es für Euch ungünstig ausgeht - die Kosten des Rechtsstreits.

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#14
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Wäre das nicht ein Telefonat gewesen hätte ich dem einen vorn Latz gegeben!!

Genau deswegen haben wir den Kündigungsschutz für die Mieter. Manche VM's meinen sie können mit ihrer vermieteten Wohnung und ihren Mietern machen was sie wollen.

Bei deinen Aussagen und Ansichten kann ich nur hoffen dass du schlaue Mieter hast die genau wissen welche Rechte sie haben und sie dementsprechend einsetzen. Dann kannst du noch ein Weilchen von deiner eigenen Wohnung träumen. :devil:

-- Editiert von Enduristi am 21.05.2007 15:25:41

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was bist Du denn gleich wieder so gehässig ?

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#16
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich weiss Morti, aber da gehts wieder mit mir durch. :devilangel:

Der hat es nicht anders verdient. :grins:

-- Editiert von Enduristi am 21.05.2007 15:36:10

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#17
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

@Daniel

Examen Das hat Sie schon längst hinter sich. Das ist ein Interne Praxis Prüfung im Krankenhaus und da kann Sie auch nix für zuhause lernen. (Außer die schneidet da irgend welche *******ebäuche auf) Was sie lernt, lernt die auf Arbeit.

Na, die Antwort ist aber sehr arrogant, ich gehe davon aus, dass du schon viel mehr im leben geleistet hast, als eine Whg. geschenkt zu bekommen, bzw. bewohnen zu dürfen. :devil:

Hatte ja schon mit denen gesprochen.. hab gefragt obs nicht etwas früher geht, ne. Hab schon Möbel bestellt und gefragt ob die nicht wenigstens im Keller solange unterstellen könnte,

Achso, jetzt sind die Mieter schuld, dass du voreilig und unwissend die möbel gekauft hast, und für die benutzung des kellers hast du ihnen bestimmt einen Mietnachlaß angeboten?

Wäre das nicht ein Telefonat gewesen hätte ich dem einen vorn Latz gegeben!!

Entweder bist du noch sehr jung und verwöhnt oder einfach nur ein stänkerer. Du solltest erst selber mal was erarbeiten bevor du dich mit fremden Federn schmückst.

Zum sachlichen zurück, es wäre für dich besser, wenn du dich mit den mietern auf eine Kündigung zum Jahresende einigen könntest, denn wenn du vor Gericht genauso auftritts kann ich mir gut vorstellen dass du hinterher das nachsehen hast.

Lg
hmanu

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#18
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

:grins:

Keine sorge, dumm sind die bestimmt nicht. Die haben selber ein paar Eigentumswohnungen.

He, verstehen tu ich die auf jeden fall, würds nicht anders machen :cheers:

Ja von mir aus bleiben die bis Januar da und ich werd mir auch ne andere Wohnung bis dahin nehmen, nur will ich nicht das die mich ver... und dann noch ungestraft davon kommen. Der einzige Grund warum die nicht ausziehen ist weil die im Januar nach Bonn ziehen (ein vielleicht schlich sich ihm raus, denn er meinte es könne auch sein das die doch bleiben wenn der Arbeitsvertrag zu stande kommt) und die Prüfung wird aufgeführt weil die sicher gehen wollen das die nicht für eventuell 9 Monate noch was anderes suchen müssen..

Also was soll das! Es könnte sein, vielleicht und abwarten. Es gibt immer etwas.. vielleicht bin ich auch Januar Arbeitslos und kann mir nix mehr leisten..

Wie muss so eine Kündigung denn aussehen damit die niet und nagelfest ist und die nicht doch noch über den Januar hinaus bleiben…

Bitte mal „richtige“ antworten und nicht nur kann die Mieter verstehen *g*
Ich kanns doch auch, aber die sind böse…
:neck:

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#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hat Blockwart doch bereits gesagt:

Laß die Mieter zum 31.1.2008 kündigen.

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#20
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wie.. ne ganz normale Kündigung?
Können die die nicht später wiederrufen oder sonst irgend etwas? Und muss da nicht irgend wie etwas mehr stehen wie z.B. Hiermit Kündigen wir bis zum 31.01 die Wohnung.
??

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#21
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wie.. ne ganz normale Kündigung?
Können die die nicht später wiederrufen oder sonst irgend etwas? Und muss da nicht irgend wie etwas mehr stehen wie z.B. Hiermit Kündigen wir bis zum 31.01 die Wohnung.
??

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Stimmt, eine ganz normale Kündigung (genaues Datum, genaue Bezeichnung der Wohnung und alle Mieter müssen unterschreiben).

Die Kündigung kann nicht widerrufen werden.
Sollten die Mieter nach Mietablauf nicht ausziehen, müssen Deine Eltern ohnehin eine Räumungsklage anstrengen (die sie aber gewinnen werden).

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#23
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

@Daniel

Beispiel einer Kündigung, aber bitte nicht den Mietern vorschreiben was sie zu schreiben haben:-).

Briefkopf mit Namen und Datum.

Sehr geehrte "Name des Vermieters"

hiermit kündigen wir "Name des Mieters" die Wohnung "Adresse" fristgerecht zum 31.01.2008. Wir bitten um bestätigung der Kündigung.

mfg
2Mieter= 2 Unterschriften.


die wohnung gehört deinen Eltern und die sind vermieter, also kann die kündigung nur an deine Eltern und nicht an dich gehen (meine ich zumindest).

zum zweiten, hast du eigentlich rechtlich nix mitzureden d.h. wenn der Vermieter also deine Eltern etwas von ihm wollen, müssen sie schon selber mit denen sprechen, dich gehts eigentlich nix an.

lg
hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Daniel A
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Infos! :)

Danke!

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