hallo
macht es einen unterschied, ob ein vater (hausbesitzer) für seinen sohn eigenbedarf anmeldet oder ob der vater dem sohn das haus zuerst überschreibt und nun der sohn als eigentümer kündigt?
da der aktuelle mieter schon etwas älter ist und evtl. die sozialklausel ins spiel kommt, stellen wir uns die frage, ob es nicht evtl. günstiger wäre zuerst das haus zu überschreiben und dann quasi als eigentümer zu kündigen wegen eigenbedarfs...
oder ist es jacke wie hose?
gruß
chris
Eigenbedarf?
29. Oktober 2003
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Frage vom 29. Oktober 2003 | 23:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2003 | 09:21
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Wenn der Sohn wirklich die Wohnung benötigt, weil er die Absicht hat, die Wohnung zu nutzen, sehe ich aus mietrechtlicher Sicht keinen Unterschied bei der Beantwortung der o.g. Frage.
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
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