Hallo,
meine Frau und ich planen ein 3-Familien-Haus zu kaufen. Das DG und das EG sind vermietet, in das OG wollen wir selbst einziehen.
Wir planen, in zwei Jahren auch das EG nutzen zu können da wir zwei kleine Kinder haben und jeder nachweislich ein Arbeitszimmer benötigt. Ist es möglich (wie aufwendig wird dies u.U. juristisch) in so einem Haus Eigenbedarf anzumelden? Die Mieter im EG sind jung, haben keine Kinder und der Mietvertrag besteht seit 1998.
Ich werde mir auf jeden Fall professionelle Rechtsberatung holen, falls wir das Haus kaufen wollen; möchte in diesem Forum halt mal "vorfühlen".
Danke für jede Antwort und jeden Tipp
Eigenbedarf anmelden möglich?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Im einfachsten Fall schreibt Ihr eine Eigenbedarfskündigung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt (ausführliche begründung, Hinweis auf Widerspruchsrecht), die Mieter sehen ein, dass der Eigenbedarf berechtigt ist und ziehen nach Ablauf der Kündigungsfrist von 9 Monaten aus.
Im anderen Extremfall haben die Mieter einen Härtegrund und können deshalb erfolgreich widersprechen, müssen also gar nicht ausziehen.
Und dann gibt es noch die Fälle, wo sich Mieter und Vermieter prächtig daüber streiten, ob der Eigenbedarf berechtigt ist oder nicht. Selbst wenn Du im Recht bist kann sich das über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen, bis die Wohnung tatsächlich zwangsgeräumt wird. Das ist insgesamt mit erheblichen Kosten verbunden, die eigentlich der Mieter tragen muss. Der Vermieter muss die Kosten jedoch auslegen und dann sehen, wie er sie vom Mieter wiederbekommt.
Zahlungskräftige Mieter ziehen in so einer Situation tendenziell eher freiwillig aus, weil sie ein echtes Kostenrisiko tragen und auch viel einfacher eine neue adäquate Wohnung finden.
Mieter, die kein pfändbares Einkommen haben, tragen hier ein erheblich niedrigeres Risiko, weil die Forderungen zwar tituliert aber nicht vollstreckt werden können. Außerdem haben sie größere Schwierigkeiten eine neue Wohnung zu finden. Die damit verbundenen Umzugskosten stellen für sie ebenfalls eine erhebliche Belastung dar.
Vorherzusagen, wie sich die Mieter tatsächlich verhalten, ist aber Kaffeesatzleserei. Wenn Mieter und Vermieter im gleichen Haus wohnen, kann es natürlich zusätzliche Schwierigkeiten auf persönlicher Ebene geben.
Um von vorneherein Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, steht es Dir natürlich frei, dem Mieter eine Abfindung für den Fall des freiwilligen Auszuges anzubieten.
@hh
kann man nicht per Notarvertrag festlegen lassen, dass das Haus verkauft wird mit der Zusage des Eigentümers, dass das EG und OG frei ist? Somit müßte der jetzige Eigentümer sich mit den Mietern im EG rumschlagen bzw. kann denen eine kleine Abfindung zahlen.
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kann man nicht per Notarvertrag festlegen lassen, dass das Haus verkauft wird mit der Zusage des Eigentümers, dass das EG und OG frei ist?
Wie soll der Verkäufer denn diese Zusage einhalten? Einen Kündigungsgrund hat er nicht und es gibt auch Mieter die ziehen bei sehr hohen Abfindungszahlungen nicht aus.
Im anderen Extremfall haben die Mieter einen Härtegrund und können deshalb erfolgreich widersprechen, müssen also gar nicht ausziehen.
Ich nehme doch aber an, dass diese "Härtegründe" nachgewiesen werden müssen, oder?
Also kann es im Extremfall schwierig werden, Mieter aus einem Haus, das man selber nutzen möchte, herauszubekommen... Da muss ich dann ja wirklich reichlich überlegen.
Danke für die Hinweise!
Ich nehme doch aber an, dass diese Härtegründe nachgewiesen werden müssen, oder?
Ja, natürlich. Bei Deinen Mietern sind z.Zt. keine Härtegründe erkennbar. Das kann sich in zwei Jahren aber ändern.
Also kann es im Extremfall schwierig werden, Mieter aus einem Haus, das man selber nutzen möchte, herauszubekommen
In den meisten Fällen geht das glatt. Wenn bei Dir aber ein anderer Fall vorliegt, dann kann es einige Monate länger dauern und auch einige tausend Euro an Kosten verursachen.
Kann Dir nur den Rat geben, Dich nach einem anderen Haus umzusehen. Wenn die nicht ausziehen wollen, kannst Du u.U. Pech haben, und Deine Kinder sind längst aus dem Haus, bis die Mieter ausgezogen sind.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem.
Also meine Eltern und ich haben zwei Eigentumswohnungen. Ich wohne mit meinem Freund in einer kleinen Dachwohnung. Meine Eltern wohnen im gleichen Haus im EG. Wir sind in einer Wohngemeinschaft. Meine Großeltern wohnen in einer Mietwohnung.
Wir wollen uns ein gemeinsames 3-Familienhaus kaufen, wo wir alle unter einem Dach wohnen. Ist sehr selten der Fall, aber bei uns trifft er zu.
Wir verstehen uns sehr gut und wir halten als Familie zusammen, dass ist ein Grund und es gibt noch viele andere, aber wenn ich die alle aufzählen würde, würde ich mehr Platz zum schreiben brauchen :-)
Wir haben jetzt ein 3-Familienhaus gefunden, allerdings ist die Wohnung im EG und im OG vermietet. Wir bräuchten dass Haus als 3-Familienhaus und würden Eigenbedarf anmelden. Wie der jetzige Eigentümer das Mietverhältnis mit den Mietern geregelt hat, weiß ich noch nicht.
Wie kann man am besten so etwas regeln?
Ist es möglich einen Vorvertrag abzuschließen und das Geld für das Haus erst dann zahlt, wenn die Mieter ausgezogen sind? Die Mieter wissen, dass das Haus verkauft wird.
Danke schon mal im Voraus für jede Antwort.
Grüße Nolf
Darauf wird sich der Verkäufer wohl kaum einlassen.
Er hat kaum eine rechtliche Möglichkeit, die Wohnungen 'freizumachen', das könnten nur die Käufer via Eigenbedarf.
An Nolf - erkundige dich doch mal, ob es bei euch Zuschüsse für ein "Mehrgenerationenhaus" gibt. Selber bauen nach den Bedürfnissen ist vielleicht eine andere Variante.
Hallo,
sorry ich habs vergessen zu erwähnen, dass die Idee mit dem Vorvertrag von der Maklerin kam.
Die Mieter wissen also, dass das Haus verkauft werden soll... Vielleicht lassen die sich raus kaufen...?
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