Eigenbedarf bei Hauskauf - auch für Partner ?

21. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
123julia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf bei Hauskauf - auch für Partner ?

Eigenbedarf bei Hauskauf - auch für Partner ?

Ich überlege, ein kleines Mehrfamilienhaus zu kaufen, mit drei kleinen Wohnungen.

Zwei der Wohnungen würde ich gern selbst nutzen, und in die dritte Wohnung möchte mein Lebensgefährte einziehen, wenn die (langjährige) Mieterin ausgezogen ist. :smoke:

Bei mir wird es wohl ohne weiteres möglich sein, Eigenbedarf anzumelden, oder? (Die beiden Wohnungen wären zusammen noch kleiner, als meine derzeitige)


Wie ist es aber mit der Wohnung für meinen Freund? - Wir wollen nicht in eine gemeinsame Wohnung ziehen.

Kann ich das Haus kaufen und ihm diese Wohnung später überlassen? auch vermieten??
:???:
Ist es überhaupt möglich, bei so einem Kauf alle Mieter zu kündigen?


Viele Fragen, ich hoffe auf Verständnis und baldige Antwort.
Vielen Dank!!! :love:

-- Editiert 123julia am 21.08.2011 17:11

-- Editiert 123julia am 21.08.2011 17:12

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
wenn die (langjährige) Mieterin ausgezogen ist.

Das kann aber noch eine ganze Weile dauern ...

Ofmals sind Mieter jedoch bereit gegen entsprechende Motivation die Wohnung zu räumen.



quote:
Bei mir wird es wohl ohne weiteres möglich sein, Eigenbedarf anzumelden, oder?

Anmeldenn kann man den immer, problematisch wird es aber meist diesen auch durchzusetzen.

Bezüglich einer Wohnung dürfte es kein Problem sein, bei der zweiten Wohnung kann es durchaus nicht gelingen.
Das ist einen Einzelfallbetrachtungl.



quote:
Wie ist es aber mit der Wohnung für meinen Freund?

Da wird er warten müssen. Oder die Mieterin motivieren ...



quote:
Kann ich das Haus kaufen und ihm diese Wohnung später überlassen? auch vermieten??

Mit deinem Eigentum kannst du verfahren wie du willst - wenn kein Mieter mehr drin ist ...



quote:
Ist es überhaupt möglich, bei so einem Kauf alle Mieter zu kündigen?

Klar. Sofern die gestzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

In deinem eigenen Interesse solltest du dies aber dem Verkäufer überlassen und das Haus 'Mieterfrei' übernehmen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Kündigung wegen Eigenbedarfs -nicht Anmeldung- erfolgt durch den Vermieter---§ 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB- Im Streitfall darlegen und beweisen´. Nicht das, was Ihnen HvS offeriert hat. Wenn Sie mit Eigenbedarf den Bedarf zum Kauf dieses Hauses meinen, dann müssen Sie, um den Kauf vor andere Interessenten zu sichern, ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Ein Notar sagt Ihnen näheres. Als im Grundbuch eingetragener Eigentümer können Sie als Vermieter auch eine Kündigung des Mieters wegen Eigenvedarfs vornehmen, § 573 II 2 BGB ´.............................................................................Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für einen Altmietvertrag, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats. Für den Vermieter verlängert sich diese Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils drei Monate. Gegen eine Abfindung läßt sich möglicherweise ein Mieter auf eine frühere Kündigung ein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen