Eigenbedarf für ein Zimmer

12. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
dcjsaun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf für ein Zimmer

Guten Tag,

in meiner Wohnung gibt es einen Raum, der im Mietvertrag als Abstellraum definiert ist, aber als Wohnfläche mitgezählt wurde. Das Zimmer ist grundsätzlich bewohnbar, aber nicht hergerichtet. Heizung und Strom sind vorhanden. Ich wohne dort seit 5 Jahren und jetzt hat der Vermieter Interesse an dem Raum, um dort Sachen zu lagern. Es gibt eine alte Tür zum Schuppen, die noch mit Platten verschlossen ist. Im Gegenzug wurde mir 30 Euro Mietnachlass angeboten. Das rechnet sich für mich aber kaum und ich habe abgelehnt mit der Begründung, dass ich meine Sachen dort lagere, weil es im Keller zu feucht ist. Dies hat er zumindest vorerst akzeptiert. Könnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen, um dort Sachen zu lagern? Ich hatte langfristig vor, das Zimmer bewohnbar herzurichten. Könnte man mir den Ausbau und die Nutzung als Wohnraum jetzt auch verbieten, weil der Vermieter das Zimmer irgendwann als Lagerraum nutzen möchte, spätestens wenn ich nicht mehr dort wohne?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von dcjsaun):
der im Mietvertrag als Abstellraum definiert ist, aber als Wohnfläche mitgezählt wurde


Das ist normal. Abstellräume, die nicht im Keller/Dachboden o.ä. sind, werden mit zur Wohnfläche gerechnet.

Zitat (von dcjsaun):
Könnte man mir den Ausbau und die Nutzung als Wohnraum jetzt auch verbieten, weil der Vermieter das Zimmer irgendwann als Lagerraum nutzen möchte,


Jein.

Was verstehst Du denn unter einem Ausbau als Wohnfläche? Wenn Strom und Heizung vorhanden sind, dann ist das doch bereits der entsprechende Ausbau, zumindest aus meiner Sicht. Es geht also nur darum, zu tapezieren und Möbel reinzustellen? Wenn Du bauliche Veränderungen meinst (neuer Fußboden, zusätzliche Fenster, etc.), das kannst Du nicht ohne Zustimmung des Vermieters.

Verbieten könnte er es, den Raum als Wohnraum zu nutzen, wenn dies z.B. aus behördlichen Gründen der Fall ist (Brandschutz o.ä.). Bei Abstellräumen, die Teil der Wohnung sind, ist das aber auch eher exotisch, dass es da solche Vorgaben gibt. Aber das müsstest Du ggf. abklären.

Der Vermieter kann Dir die Nutzung als Wohnraum aber nicht verbieten, weil er den Raum vielleicht irgendwann in der Zukunft als Lagerfläche nutzen möchte.

Zitat (von dcjsaun):
Könnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen, um dort Sachen zu lagern?


Eher nicht, würde ich sagen. Teilkündigungen für Räume, die keine Wohnräume sind, sind u.U. möglich. Aber nur, wenn der Raum außerhalb der Wohnung ist. Das scheint ja bei Dir nicht so zu sein, oder? Und zusätzlich ist in solchen Fällen auch keine Eigenbedarfskündigung möglich und der Vermieter müsste neuen Wohnraum schaffen. Also eine Eigenbedarfskündigung Deiner in der Wohnung befindlichen Abstellkammer, um dort Dinge zu lagern, sehe ich nicht durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5244 Beiträge, 633x hilfreich)

Du benötigst für dein NEIN keine Begründung. Wenn der Raum sich innerhalb deiner Wohnung befindet und mitvermietet ist, dann ist das eben so.

Eigenbedarf für den einen Raum kann er nicht anmelden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dcjsaun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Teilkündigungen für Räume, die keine Wohnräume sind, sind u.U. möglich. Aber nur, wenn der Raum außerhalb der Wohnung ist. Das scheint ja bei Dir nicht so zu sein, oder?


Ich habe eine Metalltür zu dem ca. 30m² großen Raum in der Waschküche. Wenn die verschlossen wird, wäre der Raum von der Wohnung abgetrennt. Dann würde er die andere Tür zum Schuppen wiederherstellen. Gilt der Raum noch als Teil der Wohnung, wenn er mit Tür direkt an die Wohnung anschließt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5244 Beiträge, 633x hilfreich)

Zitat (von dcjsaun):
Ich habe eine Metalltür zu dem ca. 30m² großen Raum in der Waschküche


Watt?

Ernsthaft, du kleckerst jetzt die wichtigen Bestandteile hinterher? Es ist also ein Kellerraum, aber auch das interessiert nicht, wenn dieser im MV eindeutig der Wohnung zugeordnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dcjsaun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ernsthaft, du kleckerst jetzt die wichtigen Bestandteile hinterher? Es ist also ein Kellerraum, aber auch das interessiert nicht, wenn dieser im MV eindeutig der Wohnung zugeordnet wird.


Die Wohnung ist im Erdgeschoss, auch meine Waschküche. Im Moment habe ich eine Tür von der Waschküche zum Raum. Er ist Bestandteil des MV und wird der Wohnung zugeordnet. Die alte Tür vom Raum zum Schuppen des Vermieters ist fest mit Platten verschlossen. Das ist der vertragliche und aktuelle Zustand.

-- Editiert von User am 12. Februar 2024 10:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5244 Beiträge, 633x hilfreich)

Fakt ist, dass der Raum außerhalb der Wohnung liegt, tut aber nix zur Sache, solange er im MV eindeutig deiner Wohnung zugeornet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33997 Beiträge, 5873x hilfreich)

Zitat (von dcjsaun):
Könnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen,
Können könnte er schon, vermutlich wäre die nicht erfolgreich, weil absolut absurd.
.
Zitat (von dcjsaun):
in meiner Wohnung gibt es einen Raum, der im Mietvertrag als Abstellraum definiert ist,
und den willst du zur Lagerung deiner Sachen nutzen oder ihn *wohnlich* machen... der wird aber nie Wohnraum.
Zitat (von dcjsaun):
Gilt der Raum noch als Teil der Wohnung, wenn er mit Tür direkt an die Wohnung anschließt?
Nö. Er sollte in der Wohnung sein und wenn ja, dann zählen die m² zur Wohnfläche.
Zu deiner Mietsache im EG gehört also vermutlich sowohl die Wohnung, die Waschküche und der Abstellraum.

Bei manchen Mietern gehört zur Mietsache außer der Wohnung mit xm² noch ein Stellplatz oder eine Garage oder ein Garten dazu. Alles ist ---nicht in--- der Wohnung, aber zur Mietsache gehörend.

Zitat (von dcjsaun):
Er ist Bestandteil des MV und wird der Wohnung zugeordnet
Dann ist es ein Abstellraum. Der befindet sich aber nicht in deiner Wohnung. Der kann auch nie Wohnraum werden, aber zum Abstellen/Lagern/verrotten von üblichem Geraffel genutzt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124062 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von dcjsaun):
Könnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen, um dort Sachen zu lagern?

Schon normale Eigenbedarfskündigungen sind meist problematisch.
Eine Eigenbedarfskündigung für einen Raum der Bestandteil des Wohnraummietvertrages ist, dürfte noch um einiges anspruchsvoller sein - wenn der Mieter sich wehrt.



Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Bei Abstellräumen, die Teil der Wohnung sind, ist das aber auch eher exotisch, dass es da solche Vorgaben gibt.

Also als so exotisch würde ich das nicht sehen. Man denke nur an die Dachgeschoße / Mansardenzimmer, diverse Förderprogramme, etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.249 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen