Guten Tag,
in meiner Wohnung gibt es einen Raum, der im Mietvertrag als Abstellraum definiert ist, aber als Wohnfläche mitgezählt wurde. Das Zimmer ist grundsätzlich bewohnbar, aber nicht hergerichtet. Heizung und Strom sind vorhanden. Ich wohne dort seit 5 Jahren und jetzt hat der Vermieter Interesse an dem Raum, um dort Sachen zu lagern. Es gibt eine alte Tür zum Schuppen, die noch mit Platten verschlossen ist. Im Gegenzug wurde mir 30 Euro Mietnachlass angeboten. Das rechnet sich für mich aber kaum und ich habe abgelehnt mit der Begründung, dass ich meine Sachen dort lagere, weil es im Keller zu feucht ist. Dies hat er zumindest vorerst akzeptiert. Könnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen, um dort Sachen zu lagern? Ich hatte langfristig vor, das Zimmer bewohnbar herzurichten. Könnte man mir den Ausbau und die Nutzung als Wohnraum jetzt auch verbieten, weil der Vermieter das Zimmer irgendwann als Lagerraum nutzen möchte, spätestens wenn ich nicht mehr dort wohne?
Eigenbedarf für ein Zimmer
12. Februar 2024
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Frage vom 12. Februar 2024 | 08:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf für ein Zimmer
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#1
Antwort vom 12. Februar 2024 | 09:25
Von
Status: Schüler (217 Beiträge, 74x hilfreich)
Zitatder im Mietvertrag als Abstellraum definiert ist, aber als Wohnfläche mitgezählt wurde :
Das ist normal. Abstellräume, die nicht im Keller/Dachboden o.ä. sind, werden mit zur Wohnfläche gerechnet.
ZitatKönnte man mir den Ausbau und die Nutzung als Wohnraum jetzt auch verbieten, weil der Vermieter das Zimmer irgendwann als Lagerraum nutzen möchte, :
Jein.
Was verstehst Du denn unter einem Ausbau als Wohnfläche? Wenn Strom und Heizung vorhanden sind, dann ist das doch bereits der entsprechende Ausbau, zumindest aus meiner Sicht. Es geht also nur darum, zu tapezieren und Möbel reinzustellen? Wenn Du bauliche Veränderungen meinst (neuer Fußboden, zusätzliche Fenster, etc.), das kannst Du nicht ohne Zustimmung des Vermieters.
Verbieten könnte er es, den Raum als Wohnraum zu nutzen, wenn dies z.B. aus behördlichen Gründen der Fall ist (Brandschutz o.ä.). Bei Abstellräumen, die Teil der Wohnung sind, ist das aber auch eher exotisch, dass es da solche Vorgaben gibt. Aber das müsstest Du ggf. abklären.
Der Vermieter kann Dir die Nutzung als Wohnraum aber nicht verbieten, weil er den Raum vielleicht irgendwann in der Zukunft als Lagerfläche nutzen möchte.
ZitatKönnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen, um dort Sachen zu lagern? :
Eher nicht, würde ich sagen. Teilkündigungen für Räume, die keine Wohnräume sind, sind u.U. möglich. Aber nur, wenn der Raum außerhalb der Wohnung ist. Das scheint ja bei Dir nicht so zu sein, oder? Und zusätzlich ist in solchen Fällen auch keine Eigenbedarfskündigung möglich und der Vermieter müsste neuen Wohnraum schaffen. Also eine Eigenbedarfskündigung Deiner in der Wohnung befindlichen Abstellkammer, um dort Dinge zu lagern, sehe ich nicht durchsetzbar.
#2
Antwort vom 12. Februar 2024 | 09:36
Von
Status: Junior-Partner (5244 Beiträge, 633x hilfreich)
Du benötigst für dein NEIN keine Begründung. Wenn der Raum sich innerhalb deiner Wohnung befindet und mitvermietet ist, dann ist das eben so.
Eigenbedarf für den einen Raum kann er nicht anmelden.
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#3
Antwort vom 12. Februar 2024 | 09:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatTeilkündigungen für Räume, die keine Wohnräume sind, sind u.U. möglich. Aber nur, wenn der Raum außerhalb der Wohnung ist. Das scheint ja bei Dir nicht so zu sein, oder? :
Ich habe eine Metalltür zu dem ca. 30m² großen Raum in der Waschküche. Wenn die verschlossen wird, wäre der Raum von der Wohnung abgetrennt. Dann würde er die andere Tür zum Schuppen wiederherstellen. Gilt der Raum noch als Teil der Wohnung, wenn er mit Tür direkt an die Wohnung anschließt?
#4
Antwort vom 12. Februar 2024 | 10:03
Von
Status: Junior-Partner (5244 Beiträge, 633x hilfreich)
ZitatIch habe eine Metalltür zu dem ca. 30m² großen Raum in der Waschküche :
Watt?
Ernsthaft, du kleckerst jetzt die wichtigen Bestandteile hinterher? Es ist also ein Kellerraum, aber auch das interessiert nicht, wenn dieser im MV eindeutig der Wohnung zugeordnet wird.
#5
Antwort vom 12. Februar 2024 | 10:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatErnsthaft, du kleckerst jetzt die wichtigen Bestandteile hinterher? Es ist also ein Kellerraum, aber auch das interessiert nicht, wenn dieser im MV eindeutig der Wohnung zugeordnet wird. :
Die Wohnung ist im Erdgeschoss, auch meine Waschküche. Im Moment habe ich eine Tür von der Waschküche zum Raum. Er ist Bestandteil des MV und wird der Wohnung zugeordnet. Die alte Tür vom Raum zum Schuppen des Vermieters ist fest mit Platten verschlossen. Das ist der vertragliche und aktuelle Zustand.
-- Editiert von User am 12. Februar 2024 10:17
#6
Antwort vom 12. Februar 2024 | 12:07
Von
Status: Junior-Partner (5244 Beiträge, 633x hilfreich)
Fakt ist, dass der Raum außerhalb der Wohnung liegt, tut aber nix zur Sache, solange er im MV eindeutig deiner Wohnung zugeornet wurde.
#7
Antwort vom 12. Februar 2024 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (33997 Beiträge, 5873x hilfreich)
Können könnte er schon, vermutlich wäre die nicht erfolgreich, weil absolut absurd.ZitatKönnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen, :
.
und den willst du zur Lagerung deiner Sachen nutzen oder ihn *wohnlich* machen... der wird aber nie Wohnraum.Zitatin meiner Wohnung gibt es einen Raum, der im Mietvertrag als Abstellraum definiert ist, :
Nö. Er sollte in der Wohnung sein und wenn ja, dann zählen die m² zur Wohnfläche.ZitatGilt der Raum noch als Teil der Wohnung, wenn er mit Tür direkt an die Wohnung anschließt? :
Zu deiner Mietsache im EG gehört also vermutlich sowohl die Wohnung, die Waschküche und der Abstellraum.
Bei manchen Mietern gehört zur Mietsache außer der Wohnung mit xm² noch ein Stellplatz oder eine Garage oder ein Garten dazu. Alles ist ---nicht in--- der Wohnung, aber zur Mietsache gehörend.
Dann ist es ein Abstellraum. Der befindet sich aber nicht in deiner Wohnung. Der kann auch nie Wohnraum werden, aber zum Abstellen/Lagern/verrotten von üblichem Geraffel genutzt werden.ZitatEr ist Bestandteil des MV und wird der Wohnung zugeordnet :
#8
Antwort vom 12. Februar 2024 | 19:15
Von
Status: Unbeschreiblich (124062 Beiträge, 40318x hilfreich)
ZitatKönnte der Vermieter für den Raum eine Eigenbedarfskündigung machen, um dort Sachen zu lagern? :
Schon normale Eigenbedarfskündigungen sind meist problematisch.
Eine Eigenbedarfskündigung für einen Raum der Bestandteil des Wohnraummietvertrages ist, dürfte noch um einiges anspruchsvoller sein - wenn der Mieter sich wehrt.
ZitatBei Abstellräumen, die Teil der Wohnung sind, ist das aber auch eher exotisch, dass es da solche Vorgaben gibt. :
Also als so exotisch würde ich das nicht sehen. Man denke nur an die Dachgeschoße / Mansardenzimmer, diverse Förderprogramme, etc.
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