Eigenbedarf gekündigt, Eigenbedarf Grund nun weggefallen

31. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)
Eigenbedarf gekündigt, Eigenbedarf Grund nun weggefallen

Hallo Zusammen,
ich habe unserem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt, Wohnung sollte als Erholungsrückzug genutzt werden, gute Luft und Meer.
Nun ist mein Mann aber noch stärker erkrankt und wir können die Wohnung nicht mehr nutzen.

Es sind noch 4 Wochen bis der Mieter ausziehen sollte.
Was kann ich nun noch machen?
LG
Cash

-- Editiert von caschmi am 31.07.2021 10:09

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von caschmi):
Was kann ich nun noch machen?
Meines Wissens nach bist du verpflichtet, dem Mieter den weggefallenden Eigenbedarf unverzüglich mitzuteilen. Dann kann der entscheiden, ob er doch in der Wohnung bleiben will.

Problematisch kann es aber so oder so werden. Falls der Mieter Schadensersatz wegen vorgeschlobenen Eigenbedarf geltend machen will, wirst du nachweisen müssen, dass wirklich die ernsthafte Absicht auf Selbstnutzung vorlag.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von caschmi):
Was kann ich nun noch machen?


Du bist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über den Wegfall des Eigenbedarfs zu informieren.

Zitat (von cauchy):
Problematisch kann es aber so oder so werden. Falls der Mieter Schadensersatz wegen vorgeschlobenen Eigenbedarf geltend machen will, wirst du nachweisen müssen, dass wirklich die ernsthafte Absicht auf Selbstnutzung vorlag.


Dieses Problem sehe ich nicht, wenn der Mieter unverzüglich informiert wird.

Offensichtlich liegt die Krankheit des Mannes, die wohl auch Grund für den Eigenbedarf vor.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von caschmi):
Es sind noch 4 Wochen bis der Mieter ausziehen sollte.
Was kann ich nun noch machen?


Wahrscheinlich hat der Mieter bereits eine andere Wohnung und hierzu den MV unterschrieben. Er müsste evtl.den neuen VM absagen, der nun auch den dadurch erlittenen Mietausfall ersetzt haben will. Wer soll zahlen? Ich denke der VM, der Eigenbedarf angemeldet hat.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dieses Problem sehe ich nicht, wenn der Mieter unverzüglich informiert wird.


Das allein kann jedoch kein ausreichender Grund sein um sich vor eventuellen Schadensersatzansprüchen zu schützen. Der VM wird weiterhin darlegen müssen das die ursprüngliche Eigenbedarfskündigung berechtigt war.

Ansonsten könnte ein VM eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung aussprechen und bräuchte dann, z.B. vier Wochen vor Termin, nur sagen das der Grund für die Eigenbedarfskündigung weggefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wahrscheinlich hat der Mieter bereits eine andere Wohnung und hierzu den MV unterschrieben. Er müsste evtl.den neuen VM absagen, der nun auch den dadurch erlittenen Mietausfall ersetzt haben will. Wer soll zahlen? Ich denke der VM, der Eigenbedarf angemeldet hat.
Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Absicht zur Selbstnutzung ernsthaft vorlag, und wenn er unverzüglich nach Wegfall des Eigenbedarfs den Mieter informiert hat, dann muss der Vermieter meines Wissens nach keinen Schadensersatz leisten. Ich habe nur den Eindruck gewonnen, dass der BGH die Latte für kündigende Vermieter recht hoch gehängt hat, wenn der Eigenbedarf nicht wie geplant verwirklicht wird. Das soll einfach dem Betrug mit vorgetäuschtem Eigenbedarf vorbeugen.

Ich unterstelle dem Teilnehmer nichts, insbesondere keinen vorgetäuschten Eigenbedarf. Aber er wird im Zweifel einen Richter davon überzeugen müssen. Auch davon, dass er unverzüglich nach Wegfall reagiert hat. Mir ist klar, dass der Teilnehmer aufgrund der Verschlechterung der Krankheitssituation vermutlich noch deutlich andere Sorgen hat. Auch ist vielleicht gar nicht so klar, wann denn nun genau der Eigenbedarf weggefallen ist. Ich warne nur davor, einfach nichts zu tun und zu hoffen. Dann wären die Chancen des Mieters auf Schadensersatz deutlich höher. Wahrscheinlich auch der Schadenersatz selber.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Absicht zur Selbstnutzung ernsthaft vorlag, und wenn er unverzüglich nach Wegfall des Eigenbedarfs den Mieter informiert hat, dann muss der Vermieter meines Wissens nach keinen Schadensersatz leisten.


Zustimmung.

Zitat (von cauchy):
Ich habe nur den Eindruck gewonnen, dass der BGH die Latte für kündigende Vermieter recht hoch gehängt hat, wenn der Eigenbedarf nicht wie geplant verwirklicht wird. Das soll einfach dem Betrug mit vorgetäuschtem Eigenbedarf vorbeugen.


Auch richtig, jedoch ist die hohe Latte für Vermieter, bei denen ernsthafter Eigenbedarf vorgelegen hat, der dann weggefallen ist leicht zu überspringen.

Vor allem sollte man jetzt nicht, weil man Probleme befürchtet auf die Information des Mieters verzichten oder diese Information verzögern. So ein Verhalten führt dann nur zu zusätzlichen Problemen.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Vor allem eine Sache ist noch zu beachten:
Der (angenommene berechtigte) Eigenbedarf ist jetzt zwar weggefallen, das hebt aber die (angenommene berechtigte und korrekte) Eigenbedarfskündigung nicht auf. Der Mieter muss dort nicht wohnen bleiben, Der muss jetzt selbst entscheiden, ob er dort wohnen bleibt oder nicht und da würde ich als Vermieter jetzt auch drauf hinarbeiten eine vebindliche Aussage dazu zu bekommen.
Denn falls der Mieter sich entscheidet umzuziehen, muss man sich auch um einen neuen Mieter kümmern oder Leerstand akzeptieren.

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