Hallo zusammen,
wir hoffen sehr auf eure Einschätzungen und Erfahrungen, da wir aktuell ziemlich unter Druck stehen.
Zu unserer Situation:
Wir sind im September 2025 aus Hamburg nach Niedersachsen in ein Reihenhaus gezogen, mit der klaren Absicht, hier langfristig zu bleiben. Der Umzug war lange geplant und mit erheblichem Aufwand verbunden (ca. 10.000 € Kosten).
Wir haben zwei Kinder:
- unser Sohn kommt diesen August in die Schule (Einschulung ist hier fest eingeplant)
- unsere Tochter geht aktuell in die Kita (Platz wurde frühzeitig organisiert)
Anfang des Jahres (nach ca. 3–4 Monaten im Haus) teilte uns unser Vermieter überraschend mit, dass er das Haus verkaufen möchte. In der Anzeige wurde sogar erwähnt, dass ein kurzfristiger Einzug möglich sei – was wir nie bestätigt haben, da wir immer klar gesagt haben, dass wir bleiben wollen.
Der Verkauf wurde dann Ende März abgeschlossen. Uns wurde zwar angeboten, das Haus zu kaufen, aber trotz schneller Prüfung und Rückmeldung unsererseits war bereits ein anderer Käufer ausgewählt.
Mietvertrag:
- Mindestmietdauer bis 30.09.
- Kündigung also frühestens so, dass wir bis Ende des Jahres (2026) bleiben können
Aktuelle Situation:
Die neuen Eigentümer haben uns bereits angekündigt, dass sie Eigenbedarf anmelden wollen und wir daher vermutlich zum Jahresende ausziehen müssen.
Unsere Probleme:
- Der Wohnungsmarkt hier ist extrem angespannt, wir finden seit Monaten nichts Vergleichbares
- Ein Umzug würde bedeuten:
- evtl. Schulwechsel für unseren Sohn (direkt nach Einschulung oder sogar mehrfach)
- Verlust des Kita-Platzes unserer Tochter
- Zusätzlich ist die Situation bei uns aktuell belastet:
- Meine Frau hat hier im November eine neue Stelle angefangen, musste diese aber aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgeben
- Es liegt eine psychische Erkrankung vor, die bereits zu einer längeren Krankschreibung und einem achtwöchigen Aufenthalt in einer Tagesklinik geführt hat
Ein erneuter Umzug – oder sogar zwei (Übergangslösung + endgültige Wohnung) – ist für uns finanziell und emotional extrem schwierig, insbesondere auch vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Situation.
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Unsere Fragen an euch:
1. Wie schätzt ihr unsere Chancen ein, gegen eine Eigenbedarfskündigung mit einem Härtefall (§574 BGB) vorzugehen?
- insbesondere wegen Schulbeginn, Kita und gesundheitlicher Situation
2. Hat jemand Erfahrung, ob Gerichte in solchen Fällen eher Zeit gewähren (z. B. bis Ende des Schuljahres)?
3. Macht es Sinn, aktiv mit den neuen Eigentümern zu verhandeln?
- z. B. über längere Fristen oder eine Abfindung („Auszugsprämie")
4. Oder würdet ihr uns raten, schnellstmöglich selbst eine neue Wohnung zu suchen, um wenigstens einen doppelten Schulwechsel zu vermeiden?
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Uns geht es vor allem darum, für unsere Kinder eine möglichst stabile Lösung zu finden und gleichzeitig die gesundheitliche Situation nicht weiter zu verschärfen.
Wir sind für jede Einschätzung oder Erfahrungsberichte sehr dankbar!
Vielen Dank
Eigenbedarf nach Hauskauf – Härtefall wegen Kinder/Schule möglich? Erfahrungen gesucht
Zitat :1. Wie schätzt ihr unsere Chancen ein, gegen eine Eigenbedarfskündigung mit einem Härtefall (§574 BGB) vorzugehen?
Ziemlich hoch, denn es ist ja nur ein Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung zu schreiben.
Problematisch wird es aber, wenn es dann an das durchsetzen geht, falls der Vermieter vor Gericht zieht. Je nach Auslastung des Gerichtes und Geschicklichkeit des Anwalts im Beriech der Verzögerungstaktik und Bereitschaft und Möglichkeit des Mieters die Instanzen zu durchschreiten, kann so ein Verfahren 3-5 Jahre dauern. Mitunter wäre die vom Vermieter vorgetragenen Gründe schon alleine durch Zeitablauf erledigt. Eventuell aber auch nur die Härtefallgründe des Mieters.
Zitat :2. Hat jemand Erfahrung, ob Gerichte in solchen Fällen eher Zeit gewähren (z. B. bis Ende des Schuljahres)?
Aufgrund des Fehlens belastbarer Statistiken ist das nicht seriös zu beantworten.
Zitat :3. Macht es Sinn, aktiv mit den neuen Eigentümern zu verhandeln?
- z. B. über längere Fristen oder eine Abfindung („Auszugsprämie")
Das weis man denknotwendigerweise immer erst hinterher.
Zitat :4. Oder würdet ihr uns raten, schnellstmöglich selbst eine neue Wohnung zu suchen, um wenigstens einen doppelten Schulwechsel zu vermeiden?
Das sollte man immer parallel betreiben, egal welche der anderen Strategien man betreibt.
Die Kündigung könnte treuwidrig sein. Es gilt, dass Käufer in das Mietverhältnis als Ganzes eintreten. Für den alten Vermieter wäre eine Eigenbedarfskündigung nach so kurzer Zeit wohl treuwidrig, also wohl auch für seine Rechtsnachfolger.
Zumindest die getätigten Investitionen müsste der Vermieter dann wohl erstatten.
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Zitat :Zumindest die getätigten Investitionen müsste der Vermieter dann wohl erstatten.
Das würde ich in diesem Fall genauso sehen. Wie lange ihr den Auszug mit rechtlichen Mitteln hinauszögern könnt, dazu bräuchte man eine Kristallkugel, aber dass ihr zumindest einen nicht unerheblichen Teil eurer Kosten bzgl des Umzugs/Renovierung, etc erstattet bekommen könnt, dafür sehe ich die Chancen als relativ hoch an.
Normalerweise verkauft sich ein leeres Haus viel besser als ein vermietetes. Man kann deshalb davon ausgehen, dass der Vermieter gute Gründe für die Veräußerung so kurz nach der Vermietung hat. Deshalb würde ich nicht unbedingt von treuwidrig ausgehen. Da muss mehr da sein, als nur eine fristgerechte Kündigung nach kurzer Mietdauer.
Ansonsten sind die vorgetragenen Gründe für einen sozialen Härtefall doch etwas dünn, vorsichtig formuliert. Es ist einmal überhaupt nicht klar, ob ein Schulwechsel erforderlich ist; im übrigen zählen solche Wechsel doch zum normalen Lebensrisiko. Und, wenn man im selben Bundesland bleibt, dann hat man auch keine Probleme mit abweichenden Lehrplänen. Viel kritischer sind, abgesehen davon, doch auch Wechsel in einer viel späteren Phase. Oder peilt man einen Kündigungsschutz für die nächsten 13/14 Jahre an? Bis das jüngste Kind sein Abi bestanden hat?
Auch die Erkrankung der Frau bietet wenig Greifbares.
Worauf ich hinaus will: man kann vielleicht verzögern, aber verhindern kann man nicht.
Ich würde mich schleunigst auf die Suche nach einer neuen Bleibe machen. Und gleichzeitig mit dem neuen Eigentümer verhandeln. Es kann ja durchaus sein, dass ihm der zügige Auszug einiges an Geld wert ist.
Aus was setzen sich die 10.000 € denn zusammen?
wirdwerden
Zitat :. Oder würdet ihr uns raten, schnellstmöglich selbst eine neue Wohnung zu suchen, um wenigstens einen doppelten Schulwechsel zu vermeiden?
Die Suche sollte oberste Priorität haben, da das Mietverhältnis noch nicht lange besteht, müssen die angeführten Gründe nicht unbedingt eine Berücksichtigung finden.
Mit den neuen Vermietern, über die anstehenden Umzugskosten verhandeln und evtl. einen Teil der letzten ersetzt bekommen.
Zitat :Für den alten Vermieter wäre eine Eigenbedarfskündigung nach so kurzer Zeit wohl treuwidrig, also wohl auch für seine Rechtsnachfolger.
Nein, denn das Rechtsnachfolger noch am Tag des erreichen des Staus "Vermieter" kündigen kann ist von Gesetzgeber und Gerichten wohl weitgehend anerkannt.
Zitat :Zumindest die getätigten Investitionen müsste der Vermieter dann wohl erstatten.
Sie hatten 10.000 EUR an Umzugskosten. Diese wurden nicht durch den Vermieter ausgelöst, auch nicht durch den neuen Vermieter, sondern durch eigenen Wunsch. Sie bleiben auch in dieser Stadt/Region.
Wo soll da die Rechtsgrundlage herkommen?
Zitat :Auch die Erkrankung der Frau bietet wenig Greifbares.
Stimmt, aus der Schilderung hier im Forum ergibt sich nichts. Aber gerade psychische Erkrankungen mit Klinikaufenthalt können großes Potential bieten, wenn das von den behandelnden Ärzten richtig dargestellt wird.
Zitat :Unsere Fragen an euch:
1. Nicht sonderlich gut, Zeit rausschlagen geht durch sowas oder andere Rechtsmittel, aber sie sind nicht die Lösung des Problems.
2. Nicht zutreffend wegen 1.
3. Unbedingt, wobei die "Auszugsprämie" nicht wirklich was bringt, wenn man keine neue Unterkunft hat.
4. Das ist unabhängig von allem anderen zu tun.
Im Kündigungsschreiben müsste der Vermieter seinen Eigenbedarf darlegen. Dann kann man bei Widerspruch des Mieters die Härtefallgründe des Mieters gegen die Bedarfsgründe des Vermieters abwägen, gegebenenfalls wird das auch ein Gericht tun. Das führt allerdings in den allermeisten Fällen nur zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist, die Kündigung selbst ist damit nicht vom Tisch.
Ich würde die bisher vorgetragenen Argumente des Mieters nicht gerade als besonders gewichtig einsortieren. Vom Vermieter sind allerdings noch gar keine bekannt, eine Einschätzung ist damit kaum möglich. Das gesagt: ich würde eher dazu raten, sich mit dem Vermieter irgendwie gütlich zu einigen. Er muss euch grundsätzlich weder Umzugskosten ersetzen noch handelt er durch eine Kündigung treuwidrig.
Und jetzt?
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