Eigenbedarf realistisch?

18. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
grady
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigenbedarf realistisch?

Hallo,

ich möchte gern mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung kaufen. Das Problem ist, die Wohnung ist noch bewohnt. Wäre also ein Fall für Eigenbedarf.

Mal ein paar Details: Wir (Freundin + ich + 2 Katzen) leben im selben Haus in einer 41 m2 Wohnung im Erdgeschoss. In der Kaufwhg haben wir auch schon gewohnt (zur Miete), haben diese aber während einem Auslandsaufenthalt gegen die kleinere getauscht. Hätten Sie aber sehr gern wieder.

In der Kaufwohnung (63 m2) wohnt momentan eine Frau, die nicht immer da ist mit ihrem Freund und dessen Tochter. Ich nehme an, manchmal übernachtet sie bei ihm und ist deshalb manchmal nicht da.

Unser Plan war, die Wohnung zu kaufen, dann eben eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen (vom Anwalt angefertigt) und dann müsste die Mieterin innerhalb von 3 Monaten ausziehen (wohnt noch nicht lange drinnen). Reichen diese beiden Gründe als Begründung?

- Kauf nur wegen Eigennutzung
- momentane Wohnung zu klein für 2 Personen und 2 Katzen

Würden diese Gründe in einem von einem Anwalt erstellten Schreiben ausreichen, oder könnten die Mieter in Einspruch gehen und haben sie damit Chancen?

Vielen Dank :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

3 Monate könnte etwas sehr optimistisch sein. Grundsätzlich möglich ist es schon, ich würde es allerdings nur mit Anwalt machen.

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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Halte ich für keine gute Idee. Wirklich sicher wäre es nur dann, dass die jetzigen Mieter ausziehen, wenn sie einen Aufhebungsvertrag machen.

Eigenbedarfskündigung hat versch. Stolperfallen, die man normalerweise nicht freiwillig in Kauf nimmt !

Und der Aufhebungsvertrag ist mit Sicherheit nicht für umsonst zu haben.

Oder der Kaufpreis ist sehr niedrig (Speilraum für Abfindung), Ihre Geduld ist gross und Ihr Nervenkostüm ist sehr stabil, dann können Sie das Experiment wagen.

Ich würde sowas nicht machen oder eben nur wenn vor Kaufvertrag ein Aufhebungsvertrag vereinbart wurde.

MFG

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Grundsätzlich gesehen geht der Eigenbedarf schon durch. Wenn es sich bei der Mieterin nicht grade um eine Rentnerin handelt oder um jemand, der schwer krank ist, dann kann man davon ausgehen, dass der Eigenbedarf auch klappt.

Daher würde ich auch nicht von vorne herein irgendwelche fetten Summen als Abfinung anbieten, denn dadurch kommen die Mieter nur auf dumme Ideen.

Das vernünftigtste ist es, mit den Mietern vorab mal vernünftig zu rden und die Lage zu sondieren. Erzählen Sie ihnen, dass Sie beabsichtigen, die Wohnung zu kaufen und sie selbst zu nutzen. Bieten Sie zunächst mal eine großzügige Kündigungsfrist an, das reicht erstmal. Dann sollten Sie abwarten, wie die Reaktion ist.

Dann kann man weiter sehen.

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimme ich zu.. Freundlich drüber reden und schauen wie sie reagiert. Wenn Schwierigkeiten abzusehen sind, dann würde ich die Finger davon lassen, weil es nur nervt und ihr ja schon jetzt gemeinsam in einem Haus lebt, auch wenn sie selten da ist. Wie oft sie da ist spielt im Übrigen keine Rolle ;)

Wohnungstausch auch gut...

Egal was vereinbart werden sollte, lasst euch das schriftlich geben, damit es später, wenn ihr gekauft habt, nicht heißt, es wurde nie drüber gesprochen ;)

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#6
 Von 
grady
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Was wäre ein "Aufhebungsvertrag"?

Danke :)

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der wäre dann aber zwischen dem jetzigen Eigentümer und der Mieterin abzuschließen ;)

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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