Hallo,
folgender Sachverhalt.
Person A bezieht in eine Wohnung in einem 8-familien Haus. Zwei jahre später wird sie vom Vermieter -dem das gesamte Haus gehört- gefragt ob sie die Wohnung verkaufen möchte, was sie jedoch verneint.
Im Jahr 2010 findet wiederhohlt Wohnungsbesichtigungen statt, teils von Investoren, teils von potentiellen Eigentümer.
Die Wohung wird Anfang 2011 verkauft. Der neue Besitzer -eine Privatperson- meldet Eigenbedarf an.
Person A beruft sich auch die Kündigungssperrfrist § 577 BGB
.
Was jedoch Person A nicht weiß ist, dass sie vor acht Jahren in eine Eigentumwohnung gezogen. Angeblich ist die Teilungserklärung schon vor dem Einzug von Person A vollzogen worden.
Person A möchte gerne in der Wohnung bleiben.
Meine Fragen dazu:
- Gildet die Kündigungssperrfrist beim "erstmaligen" Verkauf der Wohnung (so wie es hier der Fall ist)?
- Wie erwähnt ist Person davon ausgegangen in einem Wohnhaus zu wohnen und nicht in einer Eigentumswohnung. Kann Person A von dieser Sachlage profitieren?
Danke und LG
b.
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-- Editiert am 16.02.2011 12:57
Eigenbedarf und Kündigungssperrfrist
16. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2011 | 12:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf und Kündigungssperrfrist
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#1
Antwort vom 16. Februar 2011 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
quote:
- Gildet die Kündigungssperrfrist beim "erstmaligen" Verkauf der Wohnung (so wie es hier der Fall ist)?
Nur dann, wenn der Mietvertrag bereits zum Zeitpunkt der Umwandlung in Eigentumswohnungen bestand. Im konkreten Fall gilt die Kündigungssperrfrist daher nicht.
quote:
- Wie erwähnt ist Person davon ausgegangen in einem Wohnhaus zu wohnen und nicht in einer Eigentumswohnung. Kann Person A von dieser Sachlage profitieren?
Nein.
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