Eigenbedarf wegen Rückzug

8. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Roosie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf wegen Rückzug

Hallo zusammen,

ich habe mein Haus zum 1.9. vermietet (unbefristet) und bin mit meiner Familie aus verschiedenen Gründen weggezogen in eine andere Stadt.
Falls es so käme, ab wann und wie wäre es möglich, die Mieter zu kündigen, wenn wir zurückgehen würden/müssten?

Vielen Dank für Eure Antworten!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Gibt es im Mietvertrag einen Kündigungsverzicht?

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wurden die Mieter darüber aufgeklärt..?

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#3
 Von 
Roosie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein, gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roosie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja nur eine grundsätzliche Frage, deshalb habe ich die Mieter nicht aufgeklärt. Momentan gibt es keinen solchen Eigenbedarfsgrund, aber ich möchte generell nur wissen, ob und ab wann es möglich ist. Sollte sich zB beruflich etwas anderes ergeben, oder wir hier nicht Fuss fassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Da vom Vermieter keine hellseherischen Fähigkeiten erwartet werden dürfen, ist die Kündigung nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht rechtsmissbräuchlich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Kündigung ca. drei Jahre liegen.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

@ Catslove : Bitte gib diese neueste Entscheidung des BGH's an. Das lezte mir bekannte Urteil dazu ist BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14. Aus dem lässt sich aber keine Frist entnehmen.

Unabhängig davon sollte sich der Vermieter klar sein, dass ein doppelter Umzug innerhalb kurzer Zeit in der Regel als besondere Härte gesehen wird. Da geht es zwar meistens darum, dass ein Mieter die Kündigungsfrist nur verlängern möchte, um einen doppelten Umzug zu vermeiden. Nichtsdestotrotz halte ich es für nciht ausgeschlossen, dass ein Mieter einer Eigenbedarfskündigung kurz nach Einzug erfolgreich widersprechen kann.

Zu guter Letzt muss der Eigenbedarf bei Abschluss des MIetvertrages nicht vorhersehbar gewesen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roosie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es keine wirkliche Frist. Es geht mir tatsächlich um eine Option (der Gedanke kam mir tatsächlich erst jetzt), denn auch bei mir als Vermieter könnte eine Härte entstehen, wenn ich zB mir durch Trennung (dann wäre ich wieder alleinerziehend mit zwei Kindern) die jetzige Miete in der anderen Stadt allein nicht mehr leisten könnte.
Ich kann es nicht nachvollziehen, dass ich in einer solchen Situation nicht in mein eigenes Haus zurückkönnte, wo die Rate für den noch abzuzahlenden Kredit nur halb so hoch ist, wie hier die Miete. Dem müsste doch dann stattgegeben werden, oder?

Vielen Dank für Eure Mühe und Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roosie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so, meine Mieter haben 2 kleine Kinder, die Stadt, in der mein Haus ist, ist aber sehr gross, sodass zumindest in einem anderen Stadtteil etwas zu finden sein müsste.

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Roosie):
Ach so, meine Mieter haben 2 kleine Kinder, die Stadt, in der mein Haus ist, ist aber sehr gross, sodass zumindest in einem anderen Stadtteil etwas zu finden sein müsste.


Mit 2 kleinen Kinder nicht so einfach.
Es kommt doch auch darauf an, wie großzügig sie sich verhalten.
Hilfe bei der Suche nach einer passenden Wohnmöglichkeit für die Familie.
Übernahme der Umzugskosten, Maklergebühren usw.

Ansonsten müssten sie eine Wohnung für sich und ihre Kinder in einem anderen Stadtteil suchen, bis die Familie ausgezogen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Roosie):
Dem müsste doch dann stattgegeben werden, oder?
WENN es soweit ist und WENN die Eigenbedarfskündigung Hand und Fuß hat = rechtlich korrekt ist, dann wird dem stattgegeben.
Das heißt trotzdem noch lange nicht, dass die jetzigen Mieter dann auch gleich in der Frist (die sich ja ändern kann) etwas finden und auch als Mieter einen MV abschließen können.
Zitat (von Roosie):
sodass zumindest in einem anderen Stadtteil etwas zu finden sein müsste.
Du kannst dann auch was für die Mieter suchen.

Du schreibst von ---deinem--- Haus.
Dein Mann hat keine *Aktien* daran, falls es doch zu Trennung kommt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roosie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ist mein Freund, das Haus gehört mir alleine.
Ich bin bereits geschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Roosie):
Falls es so käme, ab wann und wie wäre es möglich, die Mieter zu kündigen, wenn wir zurückgehen würden/müssten?

Ab wann? Jederzeit - eine gesetzliche Frist gibt es da nicht. Die bereits erwähnte besondere Härte ist immer eine Entscheidung im Einzelfall.
Wie? Schriftlich ist Gesetz und formulieren sollte die Kündigung ein Fachanwalt für Mietrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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