Hallo,
mein Vermieter rief mich am Samstag an um mir mitzuteilen dass er meine Wohnung (120 qm - 4,5 Zimmer)schnellstmöglichst selbst braucht. Er und seine Frau lassen sich scheiden, er sei inzwischen schon ausgezogen und bewohne derzeit eine Ferienwohnung (gemietet).
Natürlich hab ich das heute auch schriftlich im Briefkasten, er wollte nur nett sein und mir den Sachverhalt persönlich erklären.
Ausserdem bat er mich darum ihm diese Woche eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung zugehen zu lassen.
Ergo ich werde das ganze inhaltlich noch prüfen.
Meine Frage ist eher dahingehend kommt er hier - vorrausgesetzt die Kündigung entspricht den formellen Erfordenissen - mit Eigenbedarf durch?
1. bin ich alleinerziehend mit 2 Kindern (8+9) Jahre alt
2. 25 h / Woche berufstätig und der Vater der Kinder hat sein Büro nur ca. 3 Min. entfernt - ist somit immer erreichbar was bei einem Umzug zu 99,9% nicht so wäre.
3. sind wir erst vor gut 2 Jahren hergezogen, so dass mein ältester Sohn, der sowieso schon Kontaktschwierigkeiten hat nochmals die Schule wechseln müsste (ebenfalls zu 98%) und somit ehrlich!! große Bedenken da sind, dass er damit so wohl psychisch als auch mit den Schulischen Leistungen massive Probleme haben wird.
Ich müsste beide aus dem gerade frisch aufgebauten sozialen Umfeld herausreissen. Genau aus diesem Grund habe ich die Wohnung überhaupt noch, denn ich habe schon mit dem Gedanken gespielt in eine kleiner billigere Wohnung zu ziehen tat es aber eben aus genau den angeführten Gründen nicht.
Eine gleichwertige Wohnung ist quasi nicht zu finden, denn die Kinder haben nur einen Schulweg von 3 Min, wenn ich mittags aus beruflichen Gründen nicht da bin können sie bei meiner Nachbarin mit zu Mittag essen.
4. kann er ALLEIN dann überhaupt 120 qm beanspruchen oder ist das schon ein überzogener Wohnanspruch?
Ausserdem habe ich absolut kein Geld um einen Umzug überhaupt zu finanzieren.
Welches Vorgehen ratet ihr mir? Und wie sieht die Rechtslage aus?
Danke schon im Vorraus für eure Hilfe!
Eigenbedarf wg. Scheidung
Sooooooo voilá hier ist der Schrieb vom Vermieter:
Betreff: Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf
Sehr geehrte Frau xyz,
wegen Eigenbedarf kündige ich Ihnen meine von Ihnen bewohnte Wohnung zum 01. Juni 2007.
Meine Frau XYZ ABC und ich leben künftig getrennt. Daher wird diese Wohnung für Eigenbedarf von meiner Frau oder mir künftig benötigt.
Bitte bestätigen Sie den Empfang meines Kündigungsschreibens.
Mit freundlichem Gruß
def ABC
Kleinstadt, 24.02.2007
Dann darunter noch ein kleines Feld, wo meine Unterschrift vorgesehen ist für die Empfangsbescheinigung - das Ganze in doppelter Ausführung in meinem Briefkasten eingelegt.
Ist das Schreiben so korrekt?
Geht dass dass er als Eigenbedürftigen "entweder" "oder" einträgt?
Liebe Grüße und Danke nochmal Lilyth
Ich hab da was gefunden..
Überhöhter Wohnbedarf:
Mißbräuchlich kann es auch sein, wenn der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht, wenn zum Beispiel eine Vermieterin mit ihrem kleinen Kind eine 250 Quadratmeter große 7-Zimmer-Wohnung kündigt.
Das ist jetzt zwar wirklich extrem überhöht, aber ich kann mir vorstellen, dass er bei dir damit auch nciht durchkommt. Es ist ja immerhin eine 4 raum wohnung.. un da du 2 kleine kinder hast, könntest du warscheinlich glück haben, dass er damit nicht durchkommt..
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"Ich bin nur ne Laie, keine Haftung für meine Aussagen
"
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Das Schreiben halte ich persönlich für formell OK. Es fehlen zwar der Hinweis auf das Widerspruchsrecht und der Widerspruch zur stillschweigenden Fortführung des Mietverhältnisses, diese können aber auch noch später erbracht werden.
120 qm sind für eine einzelne Person zwar üppig, doch wie sollte denn die Alternative für den Vermieter aussehen? Soll er sich besser eine Mietwohnung nehmen?
Bei der ganzen Eigenbedarfsdiskussion fällt mir oft auf, dass viele Mieter denken, es geht um die Abwägung Ihrer gegenüber den Vermieterinteressen. (Die Rechtsprechung sieht das nur in Extremfällen vor). Primär geht es in meinen Augen aber einfach darum, dass ein Eigentümer sein Eigentum nutzen möchte. Welche Unannehmlichkeiten für den Mieter dadurch entstehen, ist nicht relevant.
Gruss, JoKu
hm ja das is ja alles Recht und gut, aber wenn ich nun mal das Geld nicht habe um zu renovieren und nen Umzug zu bezahlen dreht sich die Sache im Kreise. Er ist keinesfalls gewillt auch nur im Mindesten Abstriche zu machen.
Ich hatte eine Wohnung die ich hätte haben können, allerdings über einen Makler, was ich ja wiederum nicht bezahlen kann, darum hab ich bei meinem Vermieter nachgefragt ob er das übernimmt, er sagte 50% NACH Wohnungsabnahme zu. Vorschiessen kann ichs aber leider nicht!
Ich vermute also mal, dass er mit der Lupe durch die Wohnung will um mir nicht die Kaution zurückgeben zu müssen.
Ausserdem habe ich damit ich die Whg mit Hund bekomme dazu bereit erklärt den Parkettboden, der schon von den Vormietern bemängelt wurde, abzuschleifen. Der VM hatte nämlich bedenken dass mein HUND Kratzer in den Boden macht mit seinen Krallen beim laufen
Ebenso bzgl. der Wände haben wir gesagt dass wir eben die 2 Jahre in denen die Vormieter drin waren mitrenovieren. Als Gegenleistung, haben wir von den Vormietern einen sauteuren Teppichboden im 2. Stock der eben erst 2 Jahre alt war (jetzt 4) umsonst überlassen bekommen.
Der Original Teppich oben wäre also minimum 5 Jahre oder älter gewesen, zumindest jetzt so lange eben in Benutzung.
Ergo gehört der Teppich oben also quasi mir, ich hab KEINEN Plan in welchem Zustand ich den hinterlassen müsste.
Ebenso die anderen Renovierungsarbeiten, ich wohn zwar erst 2 Jahre drin, bin aber in den bestehenden Mietvertrag der Vormieter eingetreten, ergo sinds 4 Jahre.
Er hat aber schon durchblicken lassen, dass er eine PERFEKT renovierte Wohnung erwartet. Incl. einer dämlichen Schwammtechnik in gelb auf einer Fläche von 80 cm Wand!!
Der einzige Wermutstropfen ist dass ein Freund von mir Malermeister ist und bereit wäre 1x durchzustreichen (umsonst).
Und überhaupt, ist da u.U. nicht wenigstens eine Kostenübernahme seitens des Vermieters üblich?
Immerhin ziehe ich aus ohne Theater zu machen ohne Räumungsklage etc. Ich habe Kosten die überhaupt nicht einzukalkulieren waren bei Einzug und die ich auch schlichtweg nicht leisten kann.
Hinzu kommen eben ernsthafte Bedenken in Bezug auf meinen älteren Sohn, nicht nur von meiner Seite sondern auch von seiner Lehrerin, dass er im Falle eines Umzuges insbesondere hier aus seinem Umfeld heraus, mit den Schulischen Leistungen absinken wird und zwar so drastisch, dass dann statt Gymnasium, Hautschule anstünde. Ergo muss ich hier in der Gegend wo ich wohne was neues finden, was das ganze nicht gerade einfacher macht.
Trotzdem ist mein Vermieter der ernsthaften Überzeugung hier am 1.6. eine tipp topp renovierte Wohnung vorzufinden!
Was ich noch betonen will, ist dass ich am liebsten gestern als heute hier ausziehen würde, einfach auf Grund der Kündigung. Ich mache nicht gerne anderen das Leben schwer nur ich weiß einfach nicht wie ich das anstellen soll eben wegen der finanziellen Probleme und der anderen Einschränkungen die ich eben habe um eine neue Wohnung zu finden!
So nun sagt mir bitte mal was üblich ist und was ich tun kann.
Dass mein Vermieter grundätzlich im Recht ist ist mir natürlich auch klar. Aber das ändert nichts an meiner finanziellen Situation, die ich nun mal nicht ändern kann.
Liebe Lillyth,
Der einzige Wermutstropfen ist dass ein Freund von mir Malermeister ist und bereit wäre 1x durchzustreichen (umsonst).
Ich hätte jetzt fast gefragt, ob Du zusätzlich auch noch ein Alkoholproblem hast. Also, für die Zukunft: 'Wermutstropfen' ist negativ und nicht positiv.
Ansonsten wird das Mietverhältnis genauso abgewickelt wie jedes andere auch. Du mußt also die Wohnung vertragsgerecht zurückgeben. Also, was steht in Deinem Vertrag ?
... ich wohn zwar erst 2 Jahre drin, bin aber in den bestehenden Mietvertrag der Vormieter eingetreten, ergo sinds 4 Jahre.
Was soll das denn bedeuten ?
Ps.: Irgendwie habe ich den Eindruck, daß sich Dein Vermieter nach Deinem Auszug ganz schnell wieder mit seiner Frau versöhnen wird.
Icht ich dacht das mit dem Wermutstropfen bedeutet so viel wie "das einzig gute was mir einfällt" aber egal.
Nein ich hab kein Alkoholproblem, hab genug andere Probleme, da lach ich mir doch nich noch eines an:D
Zurück zur Frage.
Also meine Vormieter waren 2 Jahre in der Wohnung und ich bin in deren Mietvertrag eingestiegen.
In meinem Vertrag steht eben drin, dass ich renovieren muss bei Auszug.
Wieso steigt man in einen anderen Vertrag ein ? Warum wurde kein neuer Vertrag abgeschlossen ?
Die Verpflichtung zur Auszugsrenovierung kann rechtlich problematisch sein, deshalb ist der genaue Text wichtig (vor allem im Kontext zu weiteren Renovierungspflichten).
Ok das is ne Zusatzvereinbarung zwischen den Vormietern und uns:
Die Nachmieter (namen) verpflichten sich, die Mailerarbeiten nach Auszug der Vormieter (Name) in der Wohnung zu übernehmen.
Dafür wird ihnen der Teppichboden im Dachgeschoss (Neuwert: 1565€) nicht in Rechnung gestellt.
Ich stelle grad fest das is ein Vertrag zwischen mir und den Vormietern. Aus unerfindlichen Gründen find ich grad den Mietvertrag nicht *rumfluch*
Ich will Dich nicht zusätzlich nervös machen, aber
Dafür wird ihnen der Teppichboden im Dachgeschoss (Neuwert: 1565€) nicht in Rechnung gestellt.
daraus ergibt sich nicht zwangsläufig, daß der Teppichboden den Vormietern überhaupt gehörte.
Ich habe mal den Fall gehabt, daß ein Mieter (hinter dem Rücken des Vermieters) seinem Nachmieter einen Laminatboden 'verkauft' hat, der vom Vermieter installiert worden war.
Aber, such erst mal den Vertrag weiter.
Zunächst einmal halte ich dieses Kündigungsschreiben keineswegs für formell ok.
Aus dem Kündigungsschreiben geht z.B. nicht hervor, wie die jetzige Wohnsituation ist und warum er keine Alternativen dazu hat.
Die Hintergründe, die Dir bereits bekannt sind, hätte er eigentlich in der Kündigung nennen müssen.
Ist der Mietvertrag überhaupt mit ihm alleine geschlossen worden oder ist vielleicht auch seine Noch-Ehefrau Vermieterin. Im letzteren Fall würde ihre Unterchrift fehlen.
Daneben fehlt der Hinweis auf die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen. das macht die Kündigung zwar nicht unwirksam, aber dadurch hast Du bis zum Auszug die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Ich sehe daher durchaus Möglichkeiten, die Kündigung zunächst aus formalen Gründen anzugreifen. Das sollte dann aber ein Anwalt machen. Bei Deinen finanziellen Verhältnissen erhälst Du dafür wahrscheinlich Prozesskostenhilfe.
Ob eine Endrenovierung erforderlich ist, kann man nur anhand der wörtlichen Formulierung aus dem Mietvertrag beurteilen.
Dankeschön,
also die Ehefrau at nicht mit unterschrieben das weiß ich sicher!
Und das mit der Renovierung da muss ich wohl mal suchen wo der is, den mus ich mal rausgenommen haben ausm Ordner und keinen Plan wo ich DEN hinhab. Zur Not muss ich mir die Blöße geben und den Vermieter fragen ob er ihn mir kopiert.
Es is aber definitiv ein Standardvordruck mit dem zusatz eben wegen dem Parkett!
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